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donbon
Themenstarter
Guten Morgen!
Ich habe eine kleine Detailfrage bezüglich eines Haftpflichtschadens an meiner GS. Sie wurde im Stand "angeschuppst" und auf die Seite gelegt. Daraufhin habe ich bei BMW ein Kostenvoranschlag erstellen lassen welches die Versicherung ,bis auf die tatsächlichen KVA-Kosten von 85€, reguliert hat. Die Begründung für die nicht bezahlte KVA Rechnung lautete, dass diese nur bezahlt wird, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.
Jetzt aber meine Frage: Ich möchte nur ein Teil von dem reparieren (lassen), was BMW aufgelistet hat. Kann ich auch mit dieser Vorgehensweise die Kosten für den KVA einfordern, oder muss ich theoretisch alles bei BMW machen lassen (wie auf dem KVA geschrieben), damit ich Anspruch auf die Rückerstattung habe. Oder habe ich sowieso Anspruch auf die Erstattung des KVA, egal ob ich repariere, oder nicht?!
Danke für eure hilfreichen Tips und Erfahrungen!
Ich habe eine kleine Detailfrage bezüglich eines Haftpflichtschadens an meiner GS. Sie wurde im Stand "angeschuppst" und auf die Seite gelegt. Daraufhin habe ich bei BMW ein Kostenvoranschlag erstellen lassen welches die Versicherung ,bis auf die tatsächlichen KVA-Kosten von 85€, reguliert hat. Die Begründung für die nicht bezahlte KVA Rechnung lautete, dass diese nur bezahlt wird, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.
Jetzt aber meine Frage: Ich möchte nur ein Teil von dem reparieren (lassen), was BMW aufgelistet hat. Kann ich auch mit dieser Vorgehensweise die Kosten für den KVA einfordern, oder muss ich theoretisch alles bei BMW machen lassen (wie auf dem KVA geschrieben), damit ich Anspruch auf die Rückerstattung habe. Oder habe ich sowieso Anspruch auf die Erstattung des KVA, egal ob ich repariere, oder nicht?!
Danke für eure hilfreichen Tips und Erfahrungen!
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