An die Versicherungsspezis (Schadenregulierung)

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donbon

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Guten Morgen!

Ich habe eine kleine Detailfrage bezüglich eines Haftpflichtschadens an meiner GS. Sie wurde im Stand "angeschuppst" und auf die Seite gelegt. Daraufhin habe ich bei BMW ein Kostenvoranschlag erstellen lassen welches die Versicherung ,bis auf die tatsächlichen KVA-Kosten von 85€, reguliert hat. Die Begründung für die nicht bezahlte KVA Rechnung lautete, dass diese nur bezahlt wird, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.
Jetzt aber meine Frage: Ich möchte nur ein Teil von dem reparieren (lassen), was BMW aufgelistet hat. Kann ich auch mit dieser Vorgehensweise die Kosten für den KVA einfordern, oder muss ich theoretisch alles bei BMW machen lassen (wie auf dem KVA geschrieben), damit ich Anspruch auf die Rückerstattung habe. Oder habe ich sowieso Anspruch auf die Erstattung des KVA, egal ob ich repariere, oder nicht?!

Danke für eure hilfreichen Tips und Erfahrungen!
 
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Jonni

Jonni

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BMW wird kein Gutachten erstellt haben. Dies bekommt man nämlich nicht für EUR 85,--. Für EUR 85,-- wirst du nur einen Kostenvoranschlag bekommen haben. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung erstatten. Der Abzug dieser Schadensposition ist ein übliches "Spielchen" der Vers.-Gesellschaften. Lass dich darauf nicht ein. Nur dann, wenn du tatsächlich bei BMW reparieren lässt und BMW die Kosten für den KVA im Rahmen der Reparaturrechnung erstattet, kannst du diese Position nicht geltend machen.

Bitte beachten: wenn du den Schaden nicht, bzw. nur z.T. reparieren lässt, bekommst du die MwSt. nicht, bzw. nur z.T. erstattet.

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Jonni
 
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Mortenhh

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...

Bitte beachten: wenn du den Schaden nicht, bzw. nur z.T. reparieren lässt, bekommst du die MwSt. nicht, bzw. nur z.T. erstattet.

CU
Jonni
Was ja auch eigentlich logisch ist.
Wo kein Mehr-Wert entsteht, fällt auch keine Mehrwertsteuer an.

Fließt nur Geld würde es ja sonst auch eine TaSt (Transaktionssteuer) sein.

Der Staat könnte natürlich zwecks zusätzlicher Einnahme Quelle, eine SrSt (Schadensregulierung Steuer) einführen.
 
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donbon

Themenstarter
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BMW wird kein Gutachten erstellt haben. Dies bekommt man nämlich nicht für EUR 85,--. Für EUR 85,-- wirst du nur einen Kostenvoranschlag bekommen haben. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung erstatten. Der Abzug dieser Schadensposition ist ein übliches "Spielchen" der Vers.-Gesellschaften. Lass dich darauf nicht ein. Nur dann, wenn du tatsächlich bei BMW reparieren lässt und BMW die Kosten für den KVA im Rahmen der Reparaturrechnung erstattet, kannst du diese Position nicht geltend machen.

Bitte beachten: wenn du den Schaden nicht, bzw. nur z.T. reparieren lässt, bekommst du die MwSt. nicht, bzw. nur z.T. erstattet.

CU
Jonni

Hallo Jonni du hast natürlich recht, ich habe mir ein Kostenvoranschlag erstellen lasse. Aber wie mache ich der Versicherung klar, dass ich nicht bei BMW reparieren lasse (kann doch jeder sagen...?!).
Das mit der MwSt. haben die auch geschrieben. So wie ich das verstanden habe kann ich die also mit original Rep.-Rechnung zurückverlangen. Auch wenn es nur Teilreparaturen sind?!

Gruß,
Donbon
 
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Hallo Jonni du hast natürlich recht, ich habe mir ein Kostenvoranschlag erstellen lasse. Aber wie mache ich der Versicherung klar, dass ich nicht bei BMW reparieren lasse (kann doch jeder sagen...?!).
Das mit der MwSt. haben die auch geschrieben. So wie ich das verstanden habe kann ich die also mit original Rep.-Rechnung zurückverlangen. Auch wenn es nur Teilreparaturen sind?!

Gruß,
Donbon
mal in §249 II BGB, Mehrwertsteuer gibt es nur im tatsächlich geflossenen Umfang.
Kosten KV werden erstattet ! NUR wenn sie dann wieder mit der tatsächlichen Reparaturrechnung - wie üblich - verrechnet werden, hast Du da keinen Anspruch drauf (hat Oben aber schon jemand geschrieben).

Reparatur kannst Du irgendwo oder auch gar nicht machen lassen.
Wenn Du dann auf Rechnungsbasis abrechnen willst gibt's natürlich auch nur die Rechnungshöhe samt MwSt.
ois kloha?
 
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