Foo'bar
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Diese Auskunft gab mir die Zulassungsstelle LG auch. Ausnahme Besitzstand. Wenn Du also vorher schon ein zwei- oder dreistelliges Unterscheidungszeichen (Buchstaben-Zahlen-Kombination) an einem Fahrzeug hattest, kannst Du dieses Kennzeichen bei Neuzulassung auf ein anderes Fahrzeug mitnehmen. Allerdings nur als Wunschkennzeichen, womit dann wieder Gebühren fällig werden.Seit April 2011 gibt es ja in Deutschland die Möglichkeit sich ein Kennzeichen mit Kleinschrift geben zu lassen.
Dadurch konnte ich 2011 von 24cm Backblech auf ein 18cm wechseln.
Damals war es so das ich ein Buchstaben und zwei Zeichen als Zahl hatte. Und ich konnte das Kennzeichen auch so mit 18cm weiter fahren.
Jetzt zu meiner Frage, ich werde in wenigen Tagen ein neues Bike zulassen und ich meine damals gelesen zu haben, dass bei Neuzulassungen keine 3 Zeichen mehr möglich sein. Also in meinem Fall nicht mehr SIM - X YY sonder ich muss sowas hier bekommen: SIM - XX YY
Stimmt diese Aussage oder habe ich eine Chance wider was 3 stelliges zu bekomm?
Ich werd allerdings nie verstehen, weshalb man nicht generell die Blechgröße von den KKR-Kennzeichen für alle Motorräder erlaubt hat. Wer dann unbedingt Saison braucht, muss halt dann was Größeres nehmen.