sampleman
Ich wäre total angepisst, wenn ich 'ne unfallfreie GS hätte haben wollen und eine Monster steht vor meiner Tür;-)mich stört ein bißchen die einhellige Vorverurteilung des Käufers. Wie würdet ihr denn reagieren, wenn ihr eine unfallfreie GS kauft und drei Wochen später feststellt, dass der Lenkanschlag gebrochen ist!?? Und der bricht nicht weil man beim Rangieren mal heftig den Lenker einschlägt...
Aber im Ernst: Wenn der Käufer dem Verkäufer beweisen kann, dass der Verkäufer vom Unfallschaden wusste und ihn verschwiegen hat, dann kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten - und das IMHO noch ziemlich lange. Allerdings muss es der Käufer beweisen, was vor allem bei einem privaten Verkäufer schwierig wird.
Ich würde dem Themenstarter NICHT dazu raten, jetzt schon zum Anwalt zu gehen, so lange vom Käufer nichts Schriftliches vorliegt, das ihn in Zugzwang bringt - denn auch Anwaltsbriefe zur Einschüchterung kosten Geld und werden von der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.
Sinnvoll wäre es sicherlich, schon einmal Belege zu sammeln, die dafür sprechen, dass der Vk. vom Schaden nichts gewusst hat, also vor allem möglichst aktuelle TÜV-Berichte und Reparaturrechnungen. Dann hat man was zum Herzeigen, wenn er Käufer tatsächlich zum Anwalt rennt.
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