Woidl
Themenstarter
Aus dem Tourenfahrer.de "entliehen":
Action-Cam-Verbot in Österreich
14.05.2014
Mehrere europäische Staaten haben die Benutzung sogenannter Dashcams im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. Damit kann auch das Filmen mit den beliebten Action-Cams zum teuren Vergnügen werden.
Die Idee klingt bestechend einfach: Ich filme das Verkehrsgeschehen von meinem Fahrzeug aus kontinuierlich mit und verfüge im Fall der Fälle über handfestes Beweismaterial. Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland. Angesichts korrupter Polizisten und bestechlicher Gerichte erscheint vielen Verkehrsteilnehmern das permanente Laufenlassen einer kleinen Kamera als sinnvolle Rückversicherung.
Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann. Und in diesen Staaten werden auch andere rechtliche Standards hochgehalten – zum Beispiel der Datenschutz.
Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze
So sehen auch Datenschützer in Deutschland den Einsatz von Dashcams durchaus kritisch. »Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren«, zitiert der ADAC den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg.
Der Gesetzgeber hat sich bislang noch nicht eindeutig geäußert. In einzelnen Fällen wurden vor Gericht allerdings bereits automatisch während der Fahrt angefertigte Filmaufnahmen als Beweis zugelassen – pikanterweise auch gegen deren Urheber.
Saftige Strafen in Österreich
In anderen Staaten der EU ist man weiter. In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal existiert neuerdings ein Verbot von Dashcams. Und jetzt wird es für Motorradfahrer interessant: Auch die beliebten Action-Cams, mit denen Biker gerne sportive Fahrmanöver filmisch verewigen, fallen darunter. Dies hat ein Vertreter der Landespolizei Vorarlberg gegenüber dem TOURENFAHRER explizit bestätigt.
Wer seine Action-Cam im Straßenverkehr benutzt – ganz gleich, ob am Helm oder am Bike befestigt – riskiert in der Alpenrepublik ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zwar wurde das Szenario dahingehend relativiert, dass die Polizei Wichtigeres zu tun hätte, als auf Kameras an Motorrädern zu achten, doch die Gesetzeslage bleibt eindeutig.
Mehr zum Thema
In der nächsten Ausgabe des TOURENFAHRER wird ein ausführlicher Artikel das brisante Thema beleuchten und in diesem Zusammenhang auch detailliert auf rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von eigenen (Motorrad)filmen auf öffentlichen Plattformen im Internet eingehen.
Action-Cam-Verbot in Österreich
14.05.2014
Mehrere europäische Staaten haben die Benutzung sogenannter Dashcams im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. Damit kann auch das Filmen mit den beliebten Action-Cams zum teuren Vergnügen werden.
Die Idee klingt bestechend einfach: Ich filme das Verkehrsgeschehen von meinem Fahrzeug aus kontinuierlich mit und verfüge im Fall der Fälle über handfestes Beweismaterial. Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland. Angesichts korrupter Polizisten und bestechlicher Gerichte erscheint vielen Verkehrsteilnehmern das permanente Laufenlassen einer kleinen Kamera als sinnvolle Rückversicherung.
Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann. Und in diesen Staaten werden auch andere rechtliche Standards hochgehalten – zum Beispiel der Datenschutz.
Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze
So sehen auch Datenschützer in Deutschland den Einsatz von Dashcams durchaus kritisch. »Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren«, zitiert der ADAC den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg.
Der Gesetzgeber hat sich bislang noch nicht eindeutig geäußert. In einzelnen Fällen wurden vor Gericht allerdings bereits automatisch während der Fahrt angefertigte Filmaufnahmen als Beweis zugelassen – pikanterweise auch gegen deren Urheber.
Saftige Strafen in Österreich
In anderen Staaten der EU ist man weiter. In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal existiert neuerdings ein Verbot von Dashcams. Und jetzt wird es für Motorradfahrer interessant: Auch die beliebten Action-Cams, mit denen Biker gerne sportive Fahrmanöver filmisch verewigen, fallen darunter. Dies hat ein Vertreter der Landespolizei Vorarlberg gegenüber dem TOURENFAHRER explizit bestätigt.
Wer seine Action-Cam im Straßenverkehr benutzt – ganz gleich, ob am Helm oder am Bike befestigt – riskiert in der Alpenrepublik ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zwar wurde das Szenario dahingehend relativiert, dass die Polizei Wichtigeres zu tun hätte, als auf Kameras an Motorrädern zu achten, doch die Gesetzeslage bleibt eindeutig.
In der nächsten Ausgabe des TOURENFAHRER wird ein ausführlicher Artikel das brisante Thema beleuchten und in diesem Zusammenhang auch detailliert auf rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von eigenen (Motorrad)filmen auf öffentlichen Plattformen im Internet eingehen.