Ich habe da einen Fundus an behördlichen Mitteilungen
, anscheinend gibt es, nach deiner Darstellung, einen Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld.
Bei meiner letzten Übertretung außerorts um 7 km, nur Messung ohne Anhalten, nach Abzug der Toleranz, wurde von der Gemeinde ein Verwarngeld von 10 Euro ausgesprochen, der Anhörungsbogen war auf der Rückseite abgedruckt und wird benötigt, wenn man das Verwarnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang des Schreibens zahlt/zahlen will.
Sollte dieses Schreiben mit Anhörungsbogen nicht innerhalb 3 Monaten nach der Verkehrsbösartigkeit mir zugestellt worden sein, bin ich raus.