Ironbutt
Piraten sind eben Freigeister. Neidisch?ist ja auch eine EU-Bescheinigung und das Piratennest gehört nicht dazu.
Piraten sind eben Freigeister. Neidisch?ist ja auch eine EU-Bescheinigung und das Piratennest gehört nicht dazu.
Ganz Europa? Nein! Ein von unbeugsamen Helvetiern bevölkertes Land hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten.ist ja auch eine EU-Bescheinigung und das Piratennest gehört nicht dazu.
Das stimmt nicht ganz, es gab in der Vorgängerversion der Richtlinen 2b den Hinweis (auch in der VTS), dass die ABE auch in der Schweiz Gültigkeit besitzt. Ich habe damit u.a. Wave-Scheiben für meine RT problemlos eintragen können.Also die Deutsche ABE war bei der MFK noch nie gültig, es gab zwar einige Prüfer die sich dieser Sinnlosigkeit bewusst waren und einem die Prüfung so abnehmen, aber in vielen Fällen wurde vom Schweizer Generalimporteur ein Schweizer Gutachten verlangt, in meinem Fall wären das vor mehr als 10 Jahren PKW Tieferlegungsfedern, vom deutschen renommierten Fahrwerksspezialisten deren ABE wurde nicht akzeptiert, das einer Schweizer Kleinbude die nur 5 Sorten Felgen verkauft in einem Hinterhofschuppen und noch nie eine Feder verbaut hat wurde akzeptiert, so sind die Schweizer halt eben .
Nun ja, ich täte mich da jetzt nicht allzu sehr darauf verlassen. In DE verlangt die Polizei von mir als Touri auch, dass die Teile eingetragen sind. Wenn dann plötzlich eine ABE nicht mehr Bültigkeit besitzt, dann kann es ja durchaus sein, dass die Schweizer auch von den Touris eine Eintragung verlangen.Wenn Gäste / Touristen aus dem Ausland mit ihren im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen in der Schweiz unterwegs sind.
Das ist vermutlich ein wenig Ermessenssache. Grundsätzlich könnte, wenn eine ABE in der CH keine Gültigkeit hat, ein Eintrag im Fahrzeugausweis verlangt werden. Dann darf man tatsächlich nicht mehr mit einer in DE zugelassenen ESD bei uns rumkurven. Aber ich denke, dass dies nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht bzw. niedergeschrieben ist.Hä? Wenn dieser nicht original Auspuff in D reguläre ABE hat müsste dieser (Fahrer/Tourist inkl. R1100GS inkl. nicht orig. ESD mit ABE für eben diese R1100GS) doch ohne Beanstandung als Tourist durch unser schönes Land reisen können.? Wäre das erste mal, dass ich da was anderes vernehme. Hast du negative Erfahrungen?
Ja das kann ich mir so gut vorstellen, es ist halt der berühmte Kantönligeist und das Gottesdenken der MFKler die sich gegen einiges quer stellenDas stimmt nicht ganz, es gab in der Vorgängerversion der Richtlinen 2b den Hinweis (auch in der VTS), dass die ABE auch in der Schweiz Gültigkeit besitzt. Ich habe damit u.a. Wave-Scheiben für meine RT problemlos eintragen können.
Das ist keine Frage der Homologisierung (Typengenehmigung) sondern eine Frage der Verzollung bzw. Steuer und Versicherung. Und das ist nicht typisch schweizerisch sondern international üblich (wobei ich nicht weiss wie das heute innerhalb der EU gehandhabt wird).@gerd - gut zusammengefasst.
Einen wichtigen Punkt, den viele nicht kennen, hast du nur am Rande angetönt: wenn du mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug (Auto, Motorrad) in die Schweiz kommst und jemanden in der Schweiz wohnhaften damit fahren lässt und diese Person gerät in eine Polizeikontrolle, kann es sehr teuer werden: es gilt dann nämlich als "Importfahrzeug" und muss in der Schweiz homologisiert werden. Der Vater einer Kollegin kam aus Hamburg um seine Tochter zu besuchen. Sie hat sich seinen Wagen mit deutschem Kennzeichen ausgeliehen, um schnell einkaufen zu gehen. Der "Ausflug" hat sie ein Vermögen gekostet...
Das stimmt alles, aber man kann das relativ einfach regeln: Mittels Vertrag. Dann darf man. Habe ich alles schon durchgemacht.Das ist keine Frage der Homologisierung (Typengenehmigung) sondern eine Frage der Verzollung bzw. Steuer und Versicherung. Und das ist nicht typisch schweizerisch sondern international üblich (wobei ich nicht weiss wie das heute innerhalb der EU gehandhabt wird).
Aber grundsätzlich darfst du nur Fahrzeuge führen die in deinem Wohnsitzland zugelassen sind. Wenn ich nach Österreich fahre und meine Schwester eine Proberunde auf meinem Motorrad fahren lasse, ist das genauso ein Steuervergehen wie wenn ich das Auto meiner Schwester benutze wenn sie mich besucht. Wenn du glaubhaft machen kannst, das das ein einmaliger Fall ist, wird der Zoll kein grosses Trara machen und es beim erhobenen Zeigefinger belassen - wenn der Beamte einen schlechten Tag hat, du beginnst dem Zoll seinen Job zu erklären und mit ihm streitest oder der Zoll den Verdacht hat, das du das Fahrzeug regelmässig verwendest (und so Steuern hinterziehst), kann es teuer werden (Finanzstrafverfahren!).
Diese Problemstellung gibt es nicht nur wenn dich jemand besuchst und du das Auto ausborgst. Wenn ich mir für ein paar Tage einen Mietwagen in D ausborge und es der Mietvertrag erlaubt, darf ich mit dem Fahrzeug weltweit unterwegs sein - aber sobald ich die 1000 Meter von der Vermietstation in D zu meiner Wohnung in CH fahre - Finanzstrafverfahren.
Interessant wird es auch für Grenzgänger oder Wochenpendler mit Firmenwagen oder Handwerker die grenzüberschreitend Montagefahrzeuge verwenden - keine Ahnung wie das dort geregelt ist...
mit wem hast du einen Vertrag abgeschlossen?Das stimmt alles, aber man kann das relativ einfach regeln: Mittels Vertrag. Dann darf man. Habe ich alles schon durchgemacht.
Ob ein gebrauchtes Fahrzeug noch serienmässig ist, muss offenbar jemand in CH feststellen.i
Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen.
Ein serienmässiges Fahrzeug mit EU-Zulassung wird auch in CH problemlos zugelassen.
Also ich habe vor 2 Jahren einen in Deutschland zugelassenen Transporter mit Euro 6 Zulassung BJ 17 in die Schweiz geholt, konnte ihn aber erst anmelden als ich bei der MFK vorstellig wurde und inkl 1.5 Tonnen Beladung die Abnahme bestand, also nix mit Problemlos
Das mag für Dich als Schweizer gelten. In der EU ist das etwas anders,Das ist keine Frage der Homologisierung (Typengenehmigung) sondern eine Frage der Verzollung bzw. ..............
Aber grundsätzlich darfst du nur Fahrzeuge führen die in deinem Wohnsitzland zugelassen sind. ....................................
Nein, das geht eben nicht und wurde mir von Avis explizit auch verboten. Also als Schweizer darf ich nicht mit einem franz. Fahrzeug von Frankreich in die Schweiz. Selbstverständlich darf ich jedoch als Schweizer in Frankreich ein Auto mieten und in Frankreich damit fahren. Das geht auch umgekehrt, als z.B. Deutscher in der Schweiz ein Auto mieten und damit fahren. Aber man darf mit dem Auto dann nicht über die Grenze nach Deutschland.Nach deutscher Logik könnte ein Schweizer mit einem französischen Leihwagen in die Schweiz einreisen und ihn am Flugplatz Mulhouse/Basel/Freiburg abgeben. Er verlässt dabei die Schweiz nicht weil er den auf französischen Boden liegenden Flugplatz über die Zollstrasse erreichen kann.
Aber wie erwähnt könnte das Schweizer Recht anders sein (wäre aber unlogisch . . .).