Zeit für etwas Fachwissen:
In den 70er Jahren hat die Rechtsprechung erstmals eine Formel für die Rückgabe von Pkws im Rahmen der (damaligen) Wandlung ermittelt. Zu der Zeit ging man davon aus, dass die Lebensdauer eines Pkws 150.000 km beträgt. 1000 km waren aufgerundet 0,67% der zu erwartenden Lebensdauer. Pro 1000 km musste man sich daher 0,67% des Kaufpreises für die Abnutzung des Pkws anrechnen lassen. Zwischenzeitlich geht die Rechtsprechung von einer Lebensdauer zwischen 200.000 und 300.000 km (Luxusklasse wie 7er, S-Klasse etc.) aus. Bei 200.000 km sind 1.000 km 0,5% der zu erwartenden Lebensdauer. Bei 300.000 km sind 1000 km aufgerundet 0,34% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit muss man sich heute für die Abnutzung eines Pkws zwischen 0,34% und 0,5% des Kaufpreises pro 1.000 km anrechnen lassen. Ich würde die Lebensdauer eines höherwertigen Motorrads wie einer GS mit 100.000 km bewerten. 1.000 km wären 1% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit würde ich persönlich pro 1.000 km allenfalls einen Abzug für die Abnutzung in Höhe von 1% des Kaufpreises akzeptieren. Andernfalls würde ich die Sache gerichtlich entscheiden lassen.
CU
Jonni
Hallo Jonni,
Danke für deinen sachlichen Beitrag.
Ok, der Themenersteller hat bei seinem ersten, zurecht geschlossenen Beitrag daneben gelangt, aber ich finde, als Neuling hat man einen Schuss frei.
Ansonsten ist hier (von vielen anderen) viel Käse geschrieben worden:
Man kann 1,5 Jahr sehr zufrieden sein, dann stellen sich erhebliche Mängel ein, und dann darf man sein Fahrzeug zurück geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind => der Rückschluss von du bist so viel gefahren, warum willst du jetzt zurückgeben ist Schmarrn.
Bei Rücktritt (früher Wandelung) ist der höhere Wertverlust am Anfang irrelevant, die sogenannte Nutzungsentschädigung wird linear berechnet.
Eine andere Frage ist, wenn bei streitigen Mängeln der Händler ein "Kulanzangebot" unterbreitet, welches u.U. gar nicht so kulant ist.
Bei Auto ist man inzwischen bei höherwertigen Fahrzeugen bei bis zu 350.000 km mutmaßlicher Gesamtlaufleistung angelangt, für besonders interessierte:
https://www.iww.de/asr/autorecht/au...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117
Es kommt hierbei nicht darauf, wie viel der Durchschnittsgaragenparker so fährt, sondern wie lange das Fahrzeug mutmaßlich durchhält, und da müßte strenggenommen bei Motorrädern eigentlich ein höherer km-wert als bei Auto maßgeblich sein, den der Haltbarkeitskiller Rost spielt bei Motorrädern doch fast gar keine Rolle.
Kurzum, ich kann den Ärger verstehen, auch, dass er hier im Forum das so mitteilt.
Stell dir mal vor, du legst 21500 Ocken hin, fährst in einem coolen Sommer in 7 Monaten 33000 km (Soll vorkommen, Bonsai ist glaube ich schon 50000 km seit April gefahren), und dann sollst du 10750.- € zurück bekommen, weil du 7 Monate Spaß hattest.
Ne, nicht wirklich