Nachtrag
Konkret:
Grunddokument : Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
2 Möglichkeiten : gem. altem deutschen Recht oder nach EU-Recht
2.1.gem. altem deutschen Recht ... dein Hobel ist nicht alt genug
= vergessen
2.2. EU-Recht
Das Dokument des Felgenherstellers ergänzt / korrigiert die BE insofern , als das dort steht welche Einschränkungen zu beachten sind.
2.2.1. Felgenhersteller bescheinigt per Gutachten : Ja, Felge ist gem. Standard xyz und hat folgende Parameter : 1.) 2.) 3.)
Ein Sachverständiger prüft nun nach bestem Wissen und Gewissen , inwieweit das Ganze ein Gefahr darstellt und trägt ein ( oder auch nicht.... das liegt in seinem Ermessen, schließlich haftet er persönlich für seine Aussage) Dieser Sachverständige kann auch Auflagen erteilen.
VORSICHT : nicht jeder TÜV´ie ist Sachverständiger (!!)
Im Westen der Republik hat der TÜV die Eintragungshoheit
Im Osten der Republik die DEKRA
KEIN KÜS oder sonstiges ....
2.2.2.Felgenhersteller bescheinigt per ABE : Wir haben Folgendes gestestet und für SICHER empfunden 1.)... 2.).... 3.) .... und empfiehlt ein gelegentliches Eintragen in die Papiere , um
ein umfassendes Dokument zu haben ( Zulassungsbescheinigung)
Die Erstellung einer ABE umfasst Tests an Fahrzeugen und mit Reifen , die auch zu vermerken sind.
Haftung : Felgenhersteller
Es gilt also
NUN , was in der
ABE steht !
2.2.3. Fahrzeughersteller : entfällt (oder UNTERSAGT per Entzug der allgemeinen BE die Nutzung der Rad-/ Reifenkombination .... dann darf man das ganze Fahrzeug per Einzelabnahme "TÜV´en"
2.2.3.1- Nachtrag- wenn der Fahrzeughersteller bei der Erstellung der ABE mitgewirkt hat , ist das in dieser vermerkt, dann wird die ABE des Fahrzeuges ergänzt und "gut gewesen".
(( kann mich an keinen Fall erinnern, ... ist aber theoretisch möglich))
2.2.4. Reifenhersteller
2.2.4.1. hat selbst seine Reifen + fremde Felge + Motorrad getestet und stellt UBB aus.
Orientierungspunkte :
-Gutachten Felge (oder eigene Tests)
-ABE Motorrad ( Einschränkungen ???? )
-Eigene Erfahrungswerte ausserhalb der EU
-Renn ( Praxis-) erfahrungen
Haftung : Reifenhersteller
2.2.4.2 hat selbst nicht getestet und fährt die UBB auf der Playstation aus ( kleiner Scherz am Rande)
Was steht in der Dokumentation ( ABE nehm ich mal an ) der Felge ?
Nachtrag zu GS HOTTE : .... wenn dem so ist ( BMW - Felge vorn) , die Typbezeichnung Motorrad gleich ist, dann ist das gültig , was der Dokumentation der Felge zu entnehmen ist ( ... und weil dieses Rad ein Teil einer ABE eines anderen Motorrades mit gleicher Typenbezeichnung ist,.... trifft das zu was GS-Hotte gesagt hat )