Diskussion über Nebelscheinwerfer Zusatzscheinwerfer (ausgelagert)

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dawshill

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Sorry Jack, aber mein vor kurzem nicht von mir montierter Nebelscheinwerfer leuchtet in den Boden, darum muss er etwas höher.

Und drei Leuchten vorne werden besser wahrgenommen als einer. Da wirst du mir bestimmt zustimmen können.

Wenn dir ständig jemand mit "zu hoch" eingestellten Scheinwerfern entgegen kommt hast du wirklich ein Problem. Bei Nachtfahrten hilft es, den Blick nach rechts zu wenden, bis das Fahrzeug vorbei ist.
Habe ich so zumindest in der Fahrschule gelernt.

Bei deiner Schilderung siehst du nichts, das klingt nach einem grauen Star. Kontaktiere deinen Augenarzt, damit er das überprüft.
Leider dürfen NEBELscheinwerfer NICHT ständig - also auch bei klarer Sicht - eingeschaltet sein.

Aus der Rechtsabteilung des ADAC:
"Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden."
 
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Larsi

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Ach Leute, schaut bitte mal ins Regelwerk:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

Versucht doch mal bei BMW Nebelscheinwerfer zu bestellen. Das wird schwierig.
Ach Leut,

du bist noch auf dem Stand der 1990er Jahre. Seit Einführung der EG Richtlinien sind bei Motorrädern mit europäischer Zulassung Doppelscheinwerfer erlaubt.

https://www.dekra.de/de/lichttechnik/

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willib

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Nein......ich sach nix............


zum Thema: Ich halte es mit dem kompetenten Motorradpolizisten der ab Minute 4:10 seine persönliche Sicht auf Nutzung der "Zusatz-Nebel-"Scheinwerfer darlegt. Für mich sind das Fachleute
mit gesundem Menschenverstand. Ich weiss......das sehen einige wieder ganz anders.......

Danke. Genau diese Auslegung habe ich gesucht. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ausmachen. Auf eigene Verantwortung eingeschaltet lassen. Im Konfliktfall zuerst Gespräch suchen und ansonsten im Anstand zahlen und 100 Meter weiter wieder anmachen. Meine Entscheidung.
 
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sigmali

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Seit der "Praxis" vieler GS-Fahrer habe ich vollstes Verständnis für Kevin' s, Mustafa' s, Giovanni' s -habe hoffentlich niemand vergessen :icon_king: - Die mit ihren 3er-BMW's ihre Zusatznebelscheinwerfer (und sonstige blaue und rote) Lämpchen permanent angeschaltet lassen. Sie wollen schließlich auch nicht "übersehen" werden. Gleiches Recht für alle :rocker:
 
Larsi

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Ach Leute, schaut bitte mal ins Regelwerk:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

Versucht doch mal bei BMW Nebelscheinwerfer zu bestellen. Das wird schwierig.

Und falls dir der Link zur Dekra nicht reicht, schau doch in der Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, dort wirst du auf Seit 45 diesen Text finden:

1716138520341.png
 
JUG

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Ach Leut,

du bist noch auf dem Stand der 1990er Jahre. Seit Einführung der EG Richtlinien sind bei Motorrädern mit europäischer Zulassung Doppelscheinwerfer erlaubt.

https://www.dekra.de/de/lichttechnik/

Anhang anzeigen 683847
Na, den Hinweis auf die 90er nehme ich nicht für mich in Anspruch, den gönne ich der aktuellen StVZO. :wink:
Bei dem Hinweis auf die DEKRA wurdest Du schon rechts überholt.
Diskussion über Nebelscheinwerfer Zusatzscheinwerfer (ausgelagert)
:blumen:
 
FlowRider

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Seit der "Praxis" vieler GS-Fahrer habe ich vollstes Verständnis für Kevin' s, Mustafa' s, Giovanni' s -habe hoffentlich niemand vergessen :icon_king: - Die mit ihren 3er-BMW's ihre Zusatznebelscheinwerfer (und sonstige blaue und rote) Lämpchen permanent angeschaltet lassen. Sie wollen schließlich auch nicht "übersehen" werden. Gleiches Recht für alle :rocker:
Wie liebevoll ironisch du zielgruppengerecht den Apostroph verwendet hast :D
 
WorldEater

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Es gibt im Sinne der StVZO schlicht keine "Zusatz"scheinwerfer.
Entweder Abblend-, Fern- oder Nebelscheinwerfer.

Fast alles was als "Zusatzscheinwerfer" beworben wird, ist ein Nebelscheinwerfer.
Touratech z.B. hat (oder hatte?) für die K25 u.a. aber auch mal Zusatz-Fernscheinwerfer.

Dann gibt's noch sog. Arbeitsleuchten, die dürfen im Fahrbetrieb aber grundsätzlich nicht aktiv sein.
 
FlowRider

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Gerade auf Landstraßen ist hier so der neue Trend, die zahlreichen Radfahrer ohne Rücksicht auf Gegenverkehr zu überholen - besonders Motorräder. "Die können doch ausweichen, die brauchen nicht so viel Platz". Da nutzt es mir, wenn das Motorrad optisch breiter wirkt.

Gestern bestimmt sechsmal so passiert. Mein Fehler: Fahren an Pfingsten zu Zeiten, wo andere wach sind.
 
TTTom

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Gerade auf Landstraßen ist hier so der neue Trend, die zahlreichen Radfahrer ohne Rücksicht auf Gegenverkehr zu überholen - besonders Motorräder. "Die können doch ausweichen, die brauchen nicht so viel Platz". Da nutzt es mir, wenn das Motorrad optisch breiter wirkt.

Gestern bestimmt sechsmal so passiert. Mein Fehler: Fahren an Pfingsten zu Zeiten, wo andere wach sind.
Die Radfahrer hatten bestimmt keine Zusatzscheinwerfer, vielleicht nicht einmal eine Warnweste an, deshalb wurden sie übersehen. :smile:
 
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Gerade auf Landstraßen ist hier so der neue Trend, die zahlreichen Radfahrer ohne Rücksicht auf Gegenverkehr zu überholen - besonders Motorräder. "Die können doch ausweichen, die brauchen nicht so viel Platz". Da nutzt es mir, wenn das Motorrad optisch breiter wirkt.

Gestern bestimmt sechsmal so passiert. Mein Fehler: Fahren an Pfingsten zu Zeiten, wo andere wach sind.
:wink:
Die könnten sich ja diese seitlich herausstehenden auffälligen Abstandsstäbe anbauen. Das gäbe unter Radfahrern dann eine ähnliche Diskussion, wie die Warnweste bei Motorradfahrern.
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Gesehen werden ist gut und wichtig.

Physikalisch ist das mit Nebelscheinwerfer schwer zu begründen.

Nach ECE R53 Abs 6.10.3ff gilt für die geometrische Sichtbarkeit
  • Sie wird durch die Winkel α und β nach Absatz 2.13 der UN-Regelung Nr. 48 bestimmt:
    α= 5 ° nach oben und unten
    β= 45 ° nach links und rechts für eine Einzelleuchte außer bei einem außermittigen Licht,
    bei dem ein Innenwinkel β = 10 ° gilt
    45 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Leuchtenpaar
Das bedeutet, dass die Lichtkegel jeweils vom Bezugspunkt der Leuchte parallel zur Fahrbahn 2m nach außen (45 °), 36cm nach innen (10 °) und jeweils 18cm nach oben und unten (5 °) leuchten.

Eine Blendwirkung unmittelbar beim Vorbeifahren ist, wenn auch schwach, damit in 2-3m Entfernung gegeben.

Mir fällt kein Szenario ein, wo der Nebelscheinwerfer mich vor anderen schützt.

Ob das Nebellicht einen entgegenkommenden Honk auf gerader Straße, der noch unbedingt ein Fahrrad überholen möchte, in 250-500m Entfernung beeindruckt („boa ist der aber breit, da warte ich lieber“)?

Ich setze da lieber auf Bremsen, als auf Licht.
 
Nordisch

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Ich würde meine zusätzlichen Scheinwerfer sofort nur noch absolut gesetzeskonform benutzen, wenn bei allen Fahrzeugen bei Nutzung der Nebelschlussleuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50km/h herunter geregelt werden würde (insofern denn mein altes Fahrschulwissen noch aktuell ist: Nebelleuchten erst ab 50m Sicht und weniger = max. 50km/h Geschwindigkeit).
 
Andi#87

Andi#87

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Gesehen werden ist gut und wichtig.

Physikalisch ist das mit Nebelscheinwerfer schwer zu begründen.
Schon 100 mal gesagt. Lass einfach mal ne GSA hinter dir fahren (am besten in einer Kolonne mit anderen GS(A).
Wenn Du dann nicht die mit den eingeschalteten Zusatzscheinwerfern deutlich heraussiehst, solltest Du nicht nur zum Augenarzt, sondern besser das Moped fahren ganz an den Nagel hängen.

Dein Beitrag ist ein klassisches Beispiel für : Google= Theorie, vers. Praxis....
 
WorldEater

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Die Radfahrer hatten bestimmt keine Zusatzscheinwerfer, vielleicht nicht einmal eine Warnweste an, deshalb wurden sie übersehen. :smile:
Auf unser gestrigen Route durch den Südschwarzwald sind wir einigen Radfahrern begegnet.
Es ist schon bemerkenswert, wie wenige mit auffälligen Kleiderfarben oder gar mit Licht unterwegs waren.
Gerade in schattigen Ecken waren die quasi unsichtbar.
Da muss man als Radfahrer schon Vertrauen in alle anderen Verkehrsteilnehmer haben, dass die einen nicht von hinten abräumen.

Wir sind auch einigen überforderten PKW-Fahrern(Senioren auf sehr schmalen, kurvigen Straßen) begegnet, aber die Erfahrung von @FlowRider mußten wir zum Glück nicht machen, dass einfach jmd. zum überholen der Radfahrer rauszieht, trotz Gegenverkehr.

Tatsächlich hat es uns gewundert, wieviele PKW uns (für deutsche Verhältnisse) vorbeigewunken haben.
Generell kam es mir für einen Pfingstsonntag auch nicht übertrieben voll vor. Mal sehen wie es heute auf dem Heimweg wird.
 
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Papa40

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Das ist meine GS, ich will gesehen werden und nicht begraben.
Habe es selber schon erlebt, dass die Aussage kam: Habe ich nicht gesehen und nun????
Biker schwer verletzt (Tot), Autofahrer freut sich seines Leben

Besonders auch im Ausland!!!

Sie sind so eingestellt, dass sie etwas nach untenleuchten
 

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KrisderBiker

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Schon 100 mal gesagt. Lass einfach mal ne GSA hinter dir fahren (am besten in einer Kolonne mit anderen GS(A).
Wenn Du dann nicht die mit den eingeschalteten Zusatzscheinwerfern deutlich heraussiehst, solltest Du nicht nur zum Augenarzt, sondern besser das Moped fahren ganz an den Nagel hängen.

Dein Beitrag ist ein klassisches Beispiel für : Google= Theorie, vers. Praxis....
Ah, es geht also darum, dass man vom Vordermann besser im Rückspiegel gesehen wird - nur, wen interessieren GSA im Rückspiegel? :daumen-hoch:
 
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sigmali

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Ich würde meine zusätzlichen Scheinwerfer sofort nur noch absolut gesetzeskonform benutzen, wenn bei allen Fahrzeugen bei Nutzung der Nebelschlussleuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50km/h herunter geregelt werden würde (insofern denn mein altes Fahrschulwissen noch aktuell ist: Nebelleuchten erst ab 50m Sicht und weniger = max. 50km/h Geschwindigkeit).
Das wünsche ich mir schon seit mehr als 30 Jahren. Aber vorher kamen Assistenten für was weiß ich nicht alles. :lalala:
 
Thema:

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