FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

Diskutiere FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Lieber Qurator, selbst eine bloße "In Gewahrsamnahme" rechtfertigt bzw. entschuldigt noch lange nicht, von dem Spindschlüssel Gebrauch zu machen...
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Doug Piranha

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Lieber Qurator, selbst eine bloße "In Gewahrsamnahme" rechtfertigt bzw. entschuldigt noch lange nicht, von dem Spindschlüssel Gebrauch zu machen, dergestalt, ihn zum Öffnen des Spindes zu verwenden, dessen Inhalt zu überprüfen und anschliessend das Geld an sich zu nehmen. Leuchtet Dir das ein?
 
kraichgauq

kraichgauq

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Wie ist der 22 jährige denn an den spindschlüssel gelangt?
Lag der irgendwo öffentlich rum?
Dann könnte eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen:
Vielleicht sogar Verleitung zu einer Staftat???
Der Schlüssel lag auf dem Boden.
Wobei das zur Straferhebung wohl keine Rolle spielen dürfte.

Kraichgauer

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Doug Piranha

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(…)
Gucken wir mal, was da raus kommt. Bei Ersttaten in diesem Alter (wahrscheinlich wird es noch im Jugendstrafrecht verhandelt) bleibt es meistens bei Strafen unterhalb der Vorstrafe.

Gruß,
maxquer
Steht irgendwo, daß es sich hier um eine "Ersttat" handelt?
Mit 22 ist man erwachsen und voll strafmündig. Da wird nicht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Was meinst Du mit "...bleibt es meistens bei Strafen unterhalb der Vorstrafe."? Welche Vorstrafe?
 
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Doug Piranha

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Der Schlüssel lag auf dem Boden.
Wobei das zur Straferhebung wohl keine Rolle spielen dürfte.

Kraichgauer

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Dann hat er ihn aber nicht entwendet, wie Du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast, sondern gefunden!
Das ist schon ein Unterschied, was den Entschluß zur Tatausübung anbelangt.
 
kraichgauq

kraichgauq

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Dann hat er ihn aber nicht entwendet, wie Du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast, sondern gefunden!
Das ist schon ein Unterschied, was den Entschluß zur Tatausübung anbelangt.
Hat er mir erst jetzt gesagt.
Wenn das ein"unterschied"bedeutet dann sollte er umso mehr einen RA kontaktieren.


Kraichgauer

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maxquer

maxquer

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Steht irgendwo, daß es sich hier um eine "Ersttat" handelt?
Mit 22 ist man erwachsen und voll strafmündig. Da wird nicht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Was meinst Du mit "...bleibt es meistens bei Strafen unterhalb der Vorstrafe."? Welche Vorstrafe?
Ob man mit 22Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, entscheidet der Richter und nicht das Strafgesetzbuch. Wenn der Richter meint, dass es, abhängig von den Umständen, eine "Jugendsünde" ist, kann er auch nach Jugendstrafrecht richten.
Mit Vorstrafe meine ich die Eintragung ins Vorstrafenregister.

Gruß,
maxquer
 
maxquer

maxquer

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r1200gs TÜ
Musste mich gerade eines Besseren belehren lassen, ist auf jeden Fall Erwachsenenstrafrecht.
Also ich würde auch eine Anwalt einschalten.

Gruß,
maxquer
 
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Doug Piranha

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Hat er mir erst jetzt gesagt.
Wenn das ein"unterschied"bedeutet dann sollte er umso mehr einen RA kontaktieren.


Kraichgauer

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Natürlich. Unbedingt einen Anwalt nehmen.
Da ist nämlich jede Menge Interpretationsspielraum.

Beispiel 1: Person A ist "klamm" und braucht dringend kurzfristig Geld. A beschließt daher, einen Spindschlüssel zu stehlen um mit diesem einen Spind zu öffnen, von dem er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annimmt, daß sich darin Geld oder Wertgegenstände befinden, die er an sich nehmen und sich rechtswidrig zueignen will und dieses schließlich auch tut. > Besonders schwerer Diebstahl.

Beispiel 2: Person B findet auf dem Boden der Schwimmhalle zufällig einen Schlüssel mit einer Nummer drauf. B fragt sich, ob das wohl ein Spindschlüssel sein könnte, wenn ja, ob ihn womöglich die Blondine, die sich im Wasser tummelt, verloren haben könnte und welche Farbe die von ihr dort eingeschlossene Wäsche hat... Die Neugier treibt ihn dazu, den Spind zu suchen und zu öffnen. Das Vorgefundene entspricht nicht seinen Erwartungen, enttäuscht will er gerade den Spind wieder abschließen, als aus einer Hosentasche 20 Euro heraus fallen, die er spontan, ohne das geplant zu haben, an sich nimmt...

Also ab zum Anwalt. Ich hoffe aber, daß der "Schnösel" in Zukunft ehrlich bleibt!
 
Qurator

Qurator

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Lieber Qurator, selbst eine bloße "In Gewahrsamnahme" rechtfertigt bzw. entschuldigt noch lange nicht, von dem Spindschlüssel Gebrauch zu machen, dergestalt, ihn zum Öffnen des Spindes zu verwenden, dessen Inhalt zu überprüfen und anschliessend das Geld an sich zu nehmen. Leuchtet Dir das ein?
Das steht außer Frage! Nehmen wir mal an der 22 jährige sagt die Wahrheit mit 20 €
Aber zu behaupten es seien 500 statt 20 € ist auch nicht koscher! Der "geschädigte" sollte froh sein dass nicht mehr passiert ist!
Auto weg Wohnung durchwühlt! Etc
Der sollte besser auf seine Sachen aufpassen!
 
Zörnie

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Doug Piranha

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Das steht außer Frage! Nehmen wir mal an der 22 jährige sagt die Wahrheit mit 20 €
Aber zu behaupten es seien 500 statt 20 € ist auch nicht koscher! Der "geschädigte" sollte froh sein dass nicht mehr passiert ist!
Auto weg Wohnung durchwühlt! Etc
Der sollte besser auf seine Sachen aufpassen!
Nein, falsche Behauptungen aufzustellen ist natürlich - um Deine Worte zu verwenden - nicht "koscher".

Aber daß Du dich zu der Aussage, "der Geschädigte solle froh sein, daß nicht mehr passiert ist" versteigst, ist hanebüchen​, und ich kann einfach nicht glauben, daß Du, wenn du eine Nacht darüber geschlafen hast, diese Einschätzung aufrecht erhälst!

So wie es jetzt den Anschein hat, hat der Geschädigte ja den Schlüssel, den man ja irgendwie an der Badehose befestigen muß, einfach verloren! Das kann Jedem passieren - gut, wenn man sich auf die Ehrlichkeit seiner Mitmenschen verlassen kann.
 
tonyubsdell

tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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R1100GS ˋ98
Es ist schon eine kriminelle Energie vorhanden, Schlüssel entwenden und Spind
für Diebstahl öffnen. Da stimmt ja schon etwas zuhause nicht. Um den Jungen
muss sich gekümmert werden. Alle die zu meiner Jugend so begonnen haben
sind im Leben gescheitert.
es ist eine gewagte these, dass bei dem jungen mann daheim was nicht stimmt, wenn er auswärts klaut.
dass sein papa erst mal sauer ist, kann ich auch verstehen. ich bin mir aber sicher, dass er den sprößling dann schon noch unterstützt. zumindest wäre es wünschenswert für alle familienmitglieder.
eine spontane hausdurchsuchung beim täter - stichwort: gefahr in verzug - hätte möglicherweise für klarheit zu der gestohlenen geldsumme gesorgt. leider haben die jeweiligen regierungen sämtliche behörden zu tode gespart, sodass dafür wenig ressourcen zu verfügung stehen.

im übrigen: ein etwas verünglückter start ins erwachsenenleben, wie du deine jugenderlebnisse schilderst, fürhren nicht zwangsweise zum späteren scheitern. aber vielleicht bin ich da nur eine ausnahme...

gruss
wolfram
 
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Gast46334

Gast
Zunächst: Ein Strafmaß wird vom Richter nach Verhandlung verhängt und nicht von uns.

Zum Strafmaß gehören unter anderem diese Faktoren:
- Straftatbestand
- Motivation
- Schaden
- Vorstrafen
- Aufwand & Planung der Tat
- Kooperation/Verhalten des Angeklagten während der Verhandlung

Wegen den 20 oder 500 Euro - das sind widersprüchliche Aussagen. Wenn der Geschädigte dabei bleibt wird er beweisen müssen dass ihm diese Summe entwendet worden ist und erklären müssen warum er mit so viel Bargeld im Freibad rumläuft. Sollte der Täter Recht haben, wird die Luft sehr schnell dünn für den Geschädigten. Anders herum kann sich der Täter auf wenig Strafmilderung einstellen, sollte er beim Betrag in so hohem Maße gelogen haben.

Ein Führerscheinentzug kann als Nebenstrafe verhängt werden, ist aber unüblich. So etwas macht man bei Lokführern oder Piloten, wenn sie z.B. betrunken den Dienst antreten. Teilweise werden solche Nebenstrafen verhängt, wenn bei Wiederholungstätern Geldstrafen nicht abschreckend genug sind und die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Kommt bei Steuerdelikten vor wenn die Täter fette Sportwagen fahren und die Geldstrafe aus der Portokasse zahlen.

Versucht eine außergerichtliche Einigung (Vergleich) zu erzielen - wenn die 20€ tatsächlich der Wahrheit entsprechen und der Junge nicht vorbelaset ist, dann schick ihn zum entschuldigen vor und macht ein Angebot - Rasen mähen den Sommer über oder so etwas. Scheinbar scheint er ja genug Reue zu empfinden. So entgeht der Junge einer Vorstrafe und hat die Chance seine Tat dem Geschädigten gegenüber wiedergutzumachen. Der Geschädigte hat wiederum auch mehr davon als von den 20€ und die Gerichte bleiben von dem Kleinkram verschont. Sollte der Täter trotzdem bei der 500-€-Geschichte bleiben wird es dann wie oben beschrieben eng werden. Das Gericht kann in dem Fall die Schuld des Täters feststellen aber die Gerichtskosten 50/50 aufteilen, dann gehen beide Parteien mit ordentlich Minus raus.

Holt die Kuh vom Eis - noch ist der Schaden gering und ein Davonkommen ohne Vorstrafe möglich.
 
grautnix

grautnix

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Mich würde weiterhin interessieren, war der 22 jährige bereits vorher auffällig oder warum lässt der Vater ihn (beim ersten Fehltritt) im Stich?

Viele Grüße

Carsten
 
kraichgauq

kraichgauq

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Mich würde weiterhin interessieren, war der 22 jährige bereits vorher auffällig oder warum lässt der Vater ihn (beim ersten Fehltritt) im Stich?

Viele Grüße

Carsten
Nein war er nicht, ist ein ganz anständiger Kerl.
Er weiss selbst nicht warum er das gemacht hat.

Kraichgauer

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grautnix

grautnix

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Dann wird es auch nicht sooo schlimm. Wird auf ein paar Arbeitsstunden rauslaufen.

Wird ihm eine Lehre sein.

Viele Grüße

Carsten

PS: Wenn es das Strafmaß „Arbeitsstunden“ bei Erwachsenen noch gibt! [emoji1744].[emoji3603]
 
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Gast46334

Gast
Dann wird es auch nicht sooo schlimm. Wird auf ein paar Arbeitsstunden rauslaufen.

Wird ihm eine Lehre sein.

Viele Grüße

Carsten
Das gilt es zu verhindern. Wegen einer Dummheit zu Lehrzeiten eine Vorstrafe im Register kann das gesamte (Berufs)-Leben verbauen. Sinn unseres Strafrechts ist maximal mögliche Rehabilitation, nicht maximal hohe Bestrafung.
 
SQ18

SQ18

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Wegen den 20 oder 500 Euro - das sind widersprüchliche Aussagen. Wenn der Geschädigte dabei bleibt wird er beweisen müssen dass ihm diese Summe entwendet worden ist und erklären müssen warum er mit so viel Bargeld im Freibad rumläuft.
...öhmmm - Posting #1 Hallenbad, kein Freibad.

Zumindest bei uns sind die "Hallenbäder" mittlerweile eigentlich alle so "Wellness Tempel", da würde ich eher in Zweifel ziehen das da jemand nur 20 Hühner dabei hat, mit nem 20iger prügeln die Dich nach zwei Stunden mit nassen Handtüchern wieder raus während sie dich beschimpfen weil du nicht genug konsumiert hast :rofl:

PS: Übrigens merkt man das man alt wird, wenn man (so wie ich) ne Mark als angemessen Preis für den Schwimmbadbesuch im Kopf hat und man meint die Attraktion wäre ein 5er Brett und nicht die vegane Birkensud Aufgußzeromonie mit anschliesendem Flagellantismus mit handgepflückten Rosensträußen aus biologisch dynamischen Anbau ;)
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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R 1100 GS Quasimodo wird im Juni 2024 zum Oldtimer.
Hmmm...SQ18..wo liegt der Unterschied..in der Zeit wo man mit "Karte" zahlt...?

Hmm..ich denke wie auch boxerneuling bemerkt..wird ein Knackpunkt die 20..bzw.500 EUR sein ( wer lügt..) ich hoffe nicht der Junge....

Und der "Vergleich" wäre wirklich ( für den Jungen..) ...nein für ALLE die Beste Lösung...

Bin gespannt ob das funktioniert...( da ja beide eine andere Summe nennen...warum auch immer..hmmm??)..sehr ketzerisch....wie hoch ist die versicherte "Bargeldsumme"..?
Bei uns in der Schweiz liegt die in der Regel bei 2000-3000 CHF ( glaube ich)...

NB: Ob dem Jüngling die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit abgenommen wird...finde ich zweitrangig....Einen Eintrag im Zivilstrafregister ist wesentlich negativer..

Bitte nicht schlagen..mag keine Schmerzen....:hot:
 
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