Ein Leben nach den Heidenau K60 Scout

Diskutiere Ein Leben nach den Heidenau K60 Scout im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; der k60 hat keinen mittelsteg, die bilder sind vom k60 scout (der hat den mittelsteg).:p
Hansemann

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Henryt

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Zusammengefasst: der scout ist ein Reifen ohne besondere Stärken, aber auch nicht mit gravierenden Schwächen. Sehr hohe Laufleistung und gewöhnungsbedürftige Geräuschentwicklung. Für Touren >5000km bestens geeignet. Darum fahr ich ihn.
 
leix

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Hallo,
Ich möchte mich bedanken für die viele Information. Ich wollte aber einen Nachfolger wissen und nicht die Vorzüge von eines K60. Wenn es Heidenau nicht schaffen mir einen neuen Reifen herzustellen, so muss ich die Marke wechseln.
Ansehen werde ich mir mal den,TERRAFORCE R ,SCORPION RALLY STR und den TRAILRIDER. Wobei der TERRAFORCE R preislich an erster Stelle steht. Das große Fragezeichen steht nur bei der Laufleistung.

Danke nochmal an alle und schöne Weihnachtszeit

Gruß Jörg

P.S. Einige haben es schon bemerkt ich habe meinen alten Account zurück:rollleyyes:. Also nicht wundern
 
Oldmessage

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Direkt von der Quelle IN Heidenau, keine Pläne für einen K 60 Scout Nachfolger.

:-)
 
Tauchein

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Hallo,
Ich möchte mich bedanken für die viele Information. Ich wollte aber einen Nachfolger wissen und nicht die Vorzüge von eines K60. Wenn es Heidenau nicht schaffen mir einen neuen Reifen herzustellen, so muss ich die Marke wechseln.
Ansehen werde ich mir mal den,TERRAFORCE R ,SCORPION RALLY STR und den TRAILRIDER. Wobei der TERRAFORCE R preislich an erster Stelle steht. Das große Fragezeichen steht nur bei der Laufleistung.

Danke nochmal an alle und schöne Weihnachtszeit

Gruß Jörg

P.S. Einige haben es schon bemerkt ich habe meinen alten Account zurück:rollleyyes:. Also nicht wundern
Warum sollten sie einen anderen Reifen herstellen? Wegen der Änderung des §36 StVZO? Da hat BMW schon bestätigt, dass die Fahrzeuge mit EU-Zulassung davon nicht betroffen sind. Du kannst deinen K60 weiterfahren.
 
MarioD

MarioD

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Da hat BMW schon bestätigt, dass die Fahrzeuge mit EU-Zulassung davon nicht betroffen sind. Du kannst deinen K60 weiterfahren.
Hast du da bitte mal eine Link zu dem Schreiben aus dem genau hervorgeht das ich in Deutschland den K60 mit der geklebten Hinweis im Sichtbereich fahren darf und bei der HU keine Schwierigkeiten habe?
 
Tauchein

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https://www.bmw-motorrad.de/de/engineering/faq.html

Runter scrollen bis "Reifen". Dann im Unterpunkt "Hinweis zum Thema Reifenbindung".

Bei der HU solltest du generell keine Schwierigkeiten haben, da ja nur die Reifengröße im Fzg-Schein angegeben ist. Du darfst jeden Reifen mit der eingetragenen Größe fahren. Es gibt da aber noch weitere Punkte, die zu beachten sind:

 
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MarioD

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OK, das Dokument kenne ich auch. Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben (Quelle BMW)

1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind, (ist beim K60 gegeben)

2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und (muss man einfach machen)

3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der EU‑Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist. (genau der K60 ist eben nicht in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt)
 
B

Bodo2009

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Punkt 3 korrekt, nach meinem Wissensstand ist hier nur der TKC 80 genannt...wer andere Infos aus den COC-Papieren hat, bitte gerne mitteilen.

Aber auch zu Punkt 3..also wenn eine TKC 80 mit DOT 2018 montiert ist, gibt es seitens des BMVI, nach meinem aktuellen Wissensstand (gestern nochmals mit Heidenau und Michelin gesprochen), keine Arbeitsanweisung bezüglich §36.1 neu bei den Prüf- und Kontrollorganen....im Umkehrschluß
Text §36.1 StvZO = Arbeitsanweisung Kontroll- und Prüforgane = M&S mit DOT 2017 ok, mit DOT 2018 nicht zulässig...völlig egal welche Zulassung und wann auch immer.
 
B

Bodo2009

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siehe auch den Konjunktiv den Heidenau immernoch auf der Homepage hat
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.

Schlussfolgerung:

Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.

Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.
 
Hansemann

Hansemann

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Lest ihr die Beiträge nicht? Ist doch alles schon gesagt und belegt worden: http://www.gs-forum.eu/reifen-111/ein-leben-nach-den-heidenau-k60-scout-148613/#post2088316

Hier mal ein Auszug aus meinem CoC, R1200 GS EZ 01/2018, also NACH dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung.
Anhang anzeigen 261423

Da steht ja wohl eindeutig drin, dass ich auch Reifen mit Speedindex "Q" (160 km/h) fahren darf. Müssen allerdings vom gleichen Hersteller sein. Da der Heidenau Speedindex T (190 km/h) hat, also besser oder höherwertig, spricht bei meinem Motorrad nichts dagegen, den Heidenau zu fahren. Außer ich - ich würde eher was anderes nehmen. Aber dürfen täte ich tun :o
 
B

Bodo2009

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Hansemann

klar genauso "rechtssicher" wie die Besitzer von Euro 5 Diesel ohne Umrüstwillen noch durch den TÜV kommen.....

Wenn Du mir die Anweisung des BMVI an die Innenministerien der Länder zeigst, wie der neue §36.1 umzusetzen ist...einverstanden...solange Du das nicht kannst...sind Deine Ableitungen der COC-Eintragungen nur Vermutungen....
sitzt doch an der Quelle..also wie verfährt RLP bei Zweiradkontrollen ab 2019 ???

Ich denke schon, daß die Fa. Heidenau hier, aufgrund der gefährdeten Arbeitsplätze einen deutlich höheren Wissensstand hat und auch seit Monaten bereits alle Möglichkeiten rechtlich geprüft hat....dennoch sagt Heidenau, Stand gestern 03.12.18, ...derzeit keine veränderter Stand...es KÖNNTE sein, daß COC geltendes nationales Recht bricht.....KÖNNTE
 
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Hansemann

Hansemann

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Na da kann ich Dir aber auf alle Fälle weiterhelfen:

EU-Recht geht vor nationales Recht, also das nationale Recht findet keine Anwendung, wenn höherrangiges Recht besteht.

Ich spar mir jetzt die paragrafengenaue Ableitung, aber Fahrzeuge werden nicht mehr nach StVZO zugelassen, sondern nach Fahrzeugzulassungsverordnung, wichtig für das momentane Thema ist § 6 Absatz 3, Nachweis der Zulassungsfähigkeit über das CoC-Papier, welches im Gesetzestext als Übereinstimmungserklärung bezeichnet wird.

Was die CoC angeht wurde mit der Fahrzeugzulassungsverordnung EU-Recht in nationales Recht übernommen.

Meine CoC erlaubt mir Speedindex "Q" (und höher) in Diagonalbauweise (Kennzeichnung "B" vor dem Felgendurchmesser) zu fahren, wenn M+S drauf steht. (Natürlich nicht mit Edding)

Da brauche ich keine Arbeitsanleitung von Kontrollorganisationen, das Lesen der einschlägigen Vorschriften ist in diesem Fall relativ einfach und verständlich (wär's doch nur überall so) und Rheinland-Pfalz wird genau wie alle anderen Bundesländer auf der Grundlage geltenden Rechts Kontrollen durchführen.

Ich gebe zu, dass es bei den neueren BMW-Moppeds einfacher ist, als bei Motorrädern, die vor Jahren noch nach StVZO erstmals zugelassen wurden und von denen noch sehr viele gepflegt, gehegt und benutzt werden. Ich kann auch nix zu anderen Herstellern sagen, da weiß ich nicht, was alles in den Zulassungsbescheinigungen, CoC-Papieren oder Fahrzeugscheinen steht. Das muss man in jedem Einzelfall vermutlich neu bewerten. Für solche Fälle, in denen es nicht so eindeutig aus den Unterlagen hervorgeht, da kann ich mir Arbeitsanweisungen vorstellen, was nicht heißt, dass die eine direkte Bindungswirkung auf die Bewertung der Behörden haben.

Für meinen Fall kann ich mit Fug und Recht behaupten: Mein Motorrad darf die Heidenaus fahren, selbst wenn Heidenau sich da nicht weit aus dem Fenster lehnen möchte. Eigentlich müsste ich formulieren: auf meinem Motorrad "dürfte" ich die K60 Scout fahren,
denn Sinn macht der Reifen meiner Meinung nach bei dem Wettbewerb nicht mehr. Ich käme nicht auf die Idee, mir und meinem Traktor die Heidis anzutun.
 
B

Bodo2009

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sorry, dann hätten alle Euro 5 Dieselfahrer nach deiner Zulassungsverordnung keine Probleme....ist aber nicht so.

Auch hier hat das BMVI etwas national erlassen und alle geltenden EU-Zulassungen entsprechend aufgehoben.

Würden Deine Ausführungen gelten, gäbe es keinerlei Zwangsabmeldungsschreiben seitens des KBA an die Fahrzeughalter
.....Text sieht zwar wichtig aus, zeigt mir aber nirgends, daß Du mit Deiner Annahme Recht hast.

Wenn es so einfach wäre, wie von Dir beschrieben, wäre Heidenau ja mäßig dämlich, diese Zulassungsverordnung nicht zu nutzen....aber nein, die ändern alle Reifenempfehlungen und schreiben explizid...nur DOT 2017 (entsprechend §36.1))!!!

Heidenau verfügt über die gleiche Datenbank wie ich, es wäre eine Kleinigkeit die COC-Eintragungen auszulesen und entsprechende Freigaben für den K60Scout mit DOT 2018ff auszustellen......machen Sie aber nicht...sonders verzichten auf die Produktion des erfolgreichsten Heidenau ever..??!!....

Wenn Dein Text zielführend wäre...warum läge sich Heidenau dann aus dem Fenster...entweder stimmt was Du oben ausführst und Heidenaus Anwälte sind dämlich, oder es stimmt nicht....
 
B

Bodo2009

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Die Fachabteilungen von Conti und Metzeler scheinen Deiner einfachen Lösung auch nicht ganz zu vertrauen....
zumindest schließen die Reifen produziert nach 2017 (§36.1 StVZO) weiterhin aus und verzichten freiwillig auf Umsatz...

COC 1G12 hab ich hier hat TKC80 in COC
Freigabe CTI nur bis DOT2017

Freigabe ME 2017 GS
 
B

Bodo2009

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und die Kollegen aus Karlsruhe schreiben Dir sogar, daß Du ihren Wild, trotz Deiner COC nicht mehr nehmen kannst (Prod. 2017 ausverkauft)

Freigabe GS ab Euro4



wobei die doch glatt 53 kw haben die Franzosen

na auf die Diskussion mit einem TÜVler der diese Unterlage hat oder einem Deiner Kollegen bei einer Kontrolle bin ich gespannt.....
 
Hansemann

Hansemann

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Ja, da haben sie wohl mit den falschen Ansprechpartnern gesprochen ... oder nicht im richtigen Forum gelesen :rollleyyes:
 
Hansemann

Hansemann

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Bei den Dieselfahrern ist das etwas anderes, da hat man festgestellt, dass die Hersteller geschummelt haben und etwas attestierten, was in Wirklichkeit gar nicht gestimmt hat. Von daher trägt der Verwaltungsakt der Zulassung, den Makel der "Nichtigkeit" gewissermaßen auf der Stirn geschrieben. Die erteilte Zulassung wurde unter falschen Voraussetzungen erteilt.

Würde dies bei einer Reifenfreigabe auch so passieren, also man würde feststellen, dass falsche Angaben des Herstellers zu einem Erfüllen der Anforderungen geführt haben, dann würde genau das Gleiche passieren, die Genehmigung würde widerrufen. Natürlich wäre es viel schwieriger die Halter/Besitzer/Benutzer zu ermitteln und anzuschreiben, vielleicht würde man das über eine Rückrufaktion lösen, wie auch immer. Dann wären Reifen und Dieselproblematik vergleichbar.

Im vorliegenden Fall hat man mein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen und mir erlaubt die "Q"-Reifen zu fahren und es ist bisher noch nicht herausgekommen, dass die Reifen- Hersteller die Zulassung ihres Produkts mit falschen Angaben erschwindelt haben.
Von daher muss es mir erlaubt sein, mich an das geschriebene Gesetz zu halten.

Da mein Motorrad-Modell keine Reifenbindung hat, haben die Bereifungs-"Empfehlungen" eben nur empfehlenden Charakter.

Die Produkthaftung lassen wir mal außen vor, das dürfen wir unterschiedlich sehen und ist nicht Gegenstand des Themas Heidenau K60 Scout.
 
Thema:

Ein Leben nach den Heidenau K60 Scout

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