GS_Ralf
- Dabei seit
- 06.11.2016
- Beiträge
- 601
- Ort
- Rhein-Lahn-Kreis
- Modell
- G 650 X Country, F700 GS + NC 700S DCT
Klar kann der Händler das nicht wissen.Nope. Das kann kein Händler wissen, wenn der Lieferant (TT) nicht darauf hinweist.
Aber das ist doch trotzdem sein Risiko und nicht das des Kunden. Wer gewerblich handelt muß für seine Waren Gewährleistung bieten. Warum der Mangel entstanden ist spielt keine Rolle sofern er beim Verkauf vorhanden war. Wenn der Händler clever ist verzichtet er auf die paar Euro Gewinn beim Zubehörverkauf und lässt den Kunden den Träger beistellen. Dann sieht es ganz anders aus.
Niemand zwingt den Händler dazu andere als Originalteile zu verkaufen. Wenn er es aber macht muss er auch dafür geradestehen oder den Kunden vor dem Verkauf auf Probleme hinweisen.
Ein Anspruch vom Endkunden gegenüber Touratech besteht nicht, es gibt ja garkeine Geschäftsbeziehung der beiden wenn der Händler dazwischen ist. Trotzdem hätte ich natürlich in diesem Fall auch von Touratech Kulanz erwartet.