Hi
Schlicht und ergreifend: Das Xenon-Teil ist ein Fernlicht und somit als "Abblendlichtverstärkung" verboten.
Genauso wie auch Nebelscheinwerfer deren Benutzung ohne nebel ebenfalls verboten ist.
Abgesehen davon brächte ein zu tief eingestellter Fernscheinwerfer lediglich sehr helles, aber nur nach vorn gerichtetes Licht. Also ziemlich zweifelhaft als "Verstärkung". Der korrekt eingestellte Xenon-Fern leuchtet als "Abfallprodukt" auch noch die Fläche aus die ein Nebelscheinwerfer ausleuchtet (siehe Vergleiche in PB).
Sprich: Wenn nachts keiner entgegenkommt kann man aufblenden "was dran ist" (was immer auch TÜV, StVzO und StVO sagen).
Kommt in der Nacht einer entgegen sind sowohl unmotivierte Nebler(ohne Nebel) wie auch Fern eine Frechheit. Nur weil ich blind bin, brauche ich den Gegenverkehr nicht zu Blenden.
Tagsüber ist der Einsatz m.E. entweder Geltungsbewusstsein oder Angst zu Lasten Anderer. Da empfehle ich immer eine Rundumleuchte oder die Reise mit einem Kreuzfahrtdampfer.
gerd