Zusatzscheinwerfer als einziges Fernlicht legal?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer als einziges Fernlicht legal? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Community, ich habe an meiner R1200 GS (K25) einen LED Hauptscheinwerfer von Matotec verbaut, der aus zwei einzelnen Hella-Scheinwerfern...
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SUPASCHINNI

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Hallo Community,

ich habe an meiner R1200 GS (K25) einen LED Hauptscheinwerfer von Matotec verbaut, der aus zwei einzelnen Hella-Scheinwerfern (1x Abblendlicht, 1x Fernlicht) besteht. Beide haben auch eine TFL-Funktion. Am Tag nur mit den TFL sieht das schön symmetrisch aus, mit eingeschaltetem Abblendlicht leuchtet halt nur einer der Scheinwerfer.

Nun habe ich mich gefragt, ob es zulässig wäre, den Scheinwerfer mit zwei identischen Abblendscheinwerfern auszurüsten und das Fernlicht nur mit Zusatzscheinwerfern (rechts und links auf Höhe des Schnabels) zu realisieren.

Ich weiß nur, dass es nicht zulässig ist, zwei Fernlichter zusätzlich zum normalen Fernlicht zu haben, weil am Einspurfahrzeug nur maximal zwei Fernleuchten zulässig sind. Das wäre doch bei dem angedachten Setup nicht der Fall.

Gibt es jemanden, der das rechtlich einordnen kann?

Danke & ciao
Gregor
 
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Gast 32829

Gast
Hallo Community,

ich habe an meiner R1200 GS (K25) einen LED Hauptscheinwerfer von Matotec verbaut, der aus zwei einzelnen Hella-Scheinwerfern (1x Abblendlicht, 1x Fernlicht) besteht. Beide haben auch eine TFL-Funktion. Am Tag nur mit den TFL sieht das schön symmetrisch aus, mit eingeschaltetem Abblendlicht leuchtet halt nur einer der Scheinwerfer.

Nun habe ich mich gefragt, ob es zulässig wäre, den Scheinwerfer mit zwei identischen Abblendscheinwerfern auszurüsten und das Fernlicht nur mit Zusatzscheinwerfern (rechts und links auf Höhe des Schnabels) zu realisieren.

Ich weiß nur, dass es nicht zulässig ist, zwei Fernlichter zusätzlich zum normalen Fernlicht zu haben, weil am Einspurfahrzeug nur maximal zwei Fernleuchten zulässig sind. Das wäre doch bei dem angedachten Setup nicht der Fall.

Gibt es jemanden, der das rechtlich einordnen kann?

Danke & ciao
Gregor
Was meint oder sagt der Verkäufer dazu ?

Josef
 
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SUPASCHINNI

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Der Verkäufer meint technisch machbar, aber es wäre nur ein Fernscheinwerfer erlaubt. Da lese ich die bestehenden Gesetze aber anders (zwei erlaubt). Ich weiß nur nicht, ob der Gesetzgeber das Fernlicht in einem (Haupt)Scheinwerfer anders bewertet als einen Zusatz-Fernlichtscheinwerfer.

Vor ca. 10 Jahren (oder länger), als Touratech, Wunderlich & Co. mit den ersten LED-Zusatzscheinwerfern auf den Markt kamen, gab es keine Sets mit zwei Fernlichtern. Es war immer nur die Kombination1x Nebel + 1x Fernlicht oder eben 2x Nebel erlaubt.
 
janus

janus

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Einen Fernscheinwerfer benutzt man, wenn man in die Ferne sehen will.

Jetzt kommt ein AAAber: Je tiefer ein Scheinwerfer angeordnet ist, umso mehr Schatten wirft er! Das umso mehr, je schlechter/welliger die Straße ist. Schnabelhöhe ist nicht ideal.
Gruß janus
 
NilsP_83

NilsP_83

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Du bist auf dem richtigen Weg. Dein Motorrad darf entweder mit einem mittig angeordneten Fernlicht oder zwei symmetrisch zur Mitte angeordneten Fernlichtscheinwerfer ausgestattet sein.

Somit könntest du theoretisch zwei Fernlichter am Schnabel montieren und als Fernlicht nutzen.
Da es allerdings unmöglich ist, dass Fernlicht des Hauptscheinwerfers auszubauen da es ja mit dem Abblendlicht in einem Gehäuse sitzt funktioniert das ganze rechtlich nicht.

Weiterhin dürfen die zwei Fernlichtscheinwerfer auch nur maximal 20 cm voneinander entfernt angebracht sein und die verwendeten Scheinwerfer müssen wirklich Fernlichtscheinwerfer sein und die entsprechende Kennzeichnung dafür haben. Die üblichen Zusatz- oder Nebelscheinwerfer die bei vielen GS Modellen gerne genommen werden eignen sich hierzu eigentlich auch nicht.

So sieht es rechtlich in der Theorie aus. Weicht man hiervon hab kann es in der Praxis hier und da vielleicht mal zu Problemen bei der HU & Co. kommen, möglich aber auch das ein einfach niemanden interessiert…

Grüße
 
S

SUPASCHINNI

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Da es allerdings unmöglich ist, dass Fernlicht des Hauptscheinwerfers auszubauen da es ja mit dem Abblendlicht in einem Gehäuse sitzt funktioniert das ganze rechtlich nicht.
Doch, in diesem Fall geht das, also zumindest rein technisch:



Man kann einfach den Fernscheinwerfer durch einen zweiten Abblendscheinwerfer ersetzen.

Aber in der Praxis wird wohl keiner meckern, wenn alles ordentlich eingestellt ist

Die verwendeten Scheinwerfer müssen wirklich Fernlichtscheinwerfer sein und die entsprechende Kennzeichnung dafür haben
Das ist klar, wäre dann z.B. sowas hier: Highsider HIGHSIDER LED-FERNSCHEIN. SATELLITE,SCHW. M. HALTER
 
Larsi

Larsi

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NilsP_83

NilsP_83

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Rein technisch und praktisch vermutlich nicht.

Aber wenn du nach der Legalität fragst gibt es auch hier Probleme. Ein Scheinwerfer ist ein bauartgenehmigtes Bauteil. Wenn du also die Linse für Fernlicht ausbaust, geht hierbei die Bauartgenehmigung flöten und du bist schon wieder nicht sauber unterwegs. Wie du es machst ist egal, passt alles irgendwie nicht.

Warum brauchst du denn zwei Fernlichter? Nur weil es nicht symmetrisch aussieht oder wie durfte man es am Anfang verstehen?
 
S

SUPASCHINNI

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MW sind zwei Abblendlichter beim Motorrad nur unter einer gemeinsamen Streuscheibe zulässig.
Lichttechnik: Alles geregelt I DEKRA
Ok, das wäre natürlich rein rechtlich ein KO-Kriterium

Warum brauchst du denn zwei Fernlichter? Nur weil es nicht symmetrisch aussieht oder wie durfte man es am Anfang verstehen?
Zwei Abblendlichter für die Symmetrie wäre schön, weil der Scheinwerfer an sich ja symmetrisch aufgebaut ist, die HELLA-Module sind ja von der Größe identisch.
 
Larsi

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Wenn @Bollo richtig liegt, hängt es davon ab, ob nationale oder EG-Zulassung.
Ich hatte mich auf die Angabe bei der DEKRA verlassen, aber deren Seite scheint diesbezüglich uralt zu sein, gibt es die EG-Zulassung doch schon seit über 20 Jahren.
 
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Bollo

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Auf der verlinkten Dekra Seite steht genau das das Streuscheibenthema nur ohne EG-Zulassung gilt.
 
KrisderBiker

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