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SUPASCHINNI
Themenstarter
- Dabei seit
- 27.01.2005
- Beiträge
- 35
Hallo Community,
ich habe an meiner R1200 GS (K25) einen LED Hauptscheinwerfer von Matotec verbaut, der aus zwei einzelnen Hella-Scheinwerfern (1x Abblendlicht, 1x Fernlicht) besteht. Beide haben auch eine TFL-Funktion. Am Tag nur mit den TFL sieht das schön symmetrisch aus, mit eingeschaltetem Abblendlicht leuchtet halt nur einer der Scheinwerfer.
Nun habe ich mich gefragt, ob es zulässig wäre, den Scheinwerfer mit zwei identischen Abblendscheinwerfern auszurüsten und das Fernlicht nur mit Zusatzscheinwerfern (rechts und links auf Höhe des Schnabels) zu realisieren.
Ich weiß nur, dass es nicht zulässig ist, zwei Fernlichter zusätzlich zum normalen Fernlicht zu haben, weil am Einspurfahrzeug nur maximal zwei Fernleuchten zulässig sind. Das wäre doch bei dem angedachten Setup nicht der Fall.
Gibt es jemanden, der das rechtlich einordnen kann?
Danke & ciao
Gregor
ich habe an meiner R1200 GS (K25) einen LED Hauptscheinwerfer von Matotec verbaut, der aus zwei einzelnen Hella-Scheinwerfern (1x Abblendlicht, 1x Fernlicht) besteht. Beide haben auch eine TFL-Funktion. Am Tag nur mit den TFL sieht das schön symmetrisch aus, mit eingeschaltetem Abblendlicht leuchtet halt nur einer der Scheinwerfer.
Nun habe ich mich gefragt, ob es zulässig wäre, den Scheinwerfer mit zwei identischen Abblendscheinwerfern auszurüsten und das Fernlicht nur mit Zusatzscheinwerfern (rechts und links auf Höhe des Schnabels) zu realisieren.
Ich weiß nur, dass es nicht zulässig ist, zwei Fernlichter zusätzlich zum normalen Fernlicht zu haben, weil am Einspurfahrzeug nur maximal zwei Fernleuchten zulässig sind. Das wäre doch bei dem angedachten Setup nicht der Fall.
Gibt es jemanden, der das rechtlich einordnen kann?
Danke & ciao
Gregor