Hi
Nochmal: Wenn irgendwer danach fragt wozu das "Loch" sein soll lautet die Antwort: "Keine Ahnung, ich hab' nichts abgeschraubt. Ist die Anlage zu laut?".
Wenn "zu laut" siehe weiter oben, ansonsten "vielen Dank für das Gespräch".
Wenn, dann muss "zu laut" festgestellt sein.
Z.B. eine Aufforderung mit einem Messprotokoll vorbeizukommen um zu beweisen dass ... ist Unsinn. Zum Einen weil dann jeder für die Messung umrüstet, zum Anderen weil Deine E-Nr die Zulässigkeit beweist. Hat der Beamte Zweifel so soll er messen. Wenn er etwas will, dann muss ER "zu laut" feststellen sein. Falls "ja" dann kann er; unabhängig davon welche Zettel Du hast.
Sonst ist das Alles nur rhetorisches Glatteis wobei er hofft, dass Du ausrutschst oder gestehst.
gerd