Antwort der Fa. Zach bezügl. EG-Genehmigung
Meine Anfrage_01:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige bitte die Information, ob der Zach ESD für die BMW R1200GS mit der Benennung BMW R-12 ED
und der e-Nummer [e4] 2152 die Freigabe gem. EG-Genehmigung für die R1200GS mit 77KW/7500 beinhaltet.
Ist es Ihnen möglich mir einen Auszug zu dieser Info oder das EG-Genehmigungsdokument als PDF-File
zu zusenden aus welchem diese Information eindeutig hervor geht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichem Gruß
Peter XXX
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Antwort_01:
28.02.2011 09:31
Sehr geehrter Herr XXX,
die Auspuffanlage mit der EG-ABE [e4] 2152 ist für die Modelle R 1200 GS bis Baujahr 2009 zugelassen.
Ab Baujahr 2010 gibt es eine neue Auspuffanlage mit einer neuen EG-ABE da dieses Modell erheblich mehr
Leistung hat und eine stärkere Schalldämmung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Das Zach Team
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Anfrage_02
28.02.2011 09:50
Hallo Zach Team,
zunächst Danke für Ihre Antwort.
Senden Sie mir bitte eine Kopie der EG-Gehemigung(PDF) für die e-Nummer 2152 zu in der die detailierte
Information für die Freigabe der R1200GS mit 77KW/7500U/min. dokumentiert ist.
Vielen Dank
mit freundlichem Gruß
Peter XXX
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Antwort_02
28.02.2011 10:54
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Kopie der Genehmigungsunterlagen können wir Ihnen leider nicht senden. Dies ist uns vom
Kraftfahrzeugbundesamt untersagt um etwaige Kopierversuche von potenziellen Drittanbietern zu unterbinden.
Sollten Sie bei einer Straßenkontrolle aufgehalten werden, kann die Polizei anhand der EG-ABE sich alle
nötigen Unterlagen vom Kraftfahrzeugbundesamt zukommen lassen.
Mfg
Das Zach Team
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Anfrage_03
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie kommt es, dass alle anderen Hersteller von Zubehör ESD's kein Problem damit haben eine Kopie
oder einen Auszug der EG-Genehmigung zu senden.
Der Hintergrund ist der, dass mir zwischenzeitlich mehrere Angebote vorlagen wo sich leider im
nachhinein heraus gestellt hat, dass genau meine BMW (Model 2008) nicht bestandteil der
EG-Genehmigung zur vorhandenen e-Nummer war.
Deshalb möchte ich dies gerne dokumentiert haben. Ich denke nicht, dass ein Ausdruck dieses
Schriftwechsels einen Kontrolleur beeindruckt.
Sollte Ihr Unternehmen nicht in der Lage oder willens sein eine solche Dokumentation öffentlich
zugänglich zu machen, muss ich wohl auf einen ESD aus Ihrem Haus verzichten.
Ich werde die Infomation, dass Ihr Haus keine Detailinformationen zur EG-Genehmigung
ausstellt in entsprechenden Foren, wo ich mich bereits nach einer solchen erkundigt habe,
weiter geben.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass es Ihnen per KFBA untersagt ist diese Information zu teilen,
da diese auschließlich auf Ihre e-Nummer referenziert.
mit freundlichem Gruß
Peter XXX
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Antwort_03
28.02.2011 14:10
Sehr geehrter Herr XXX,
in der Vergangenheit war es auch kein Problem die EG-Genehmigung auszuhändigen.
Doch bekommen wir immer die aktuellsten Auflagen als zertifizierter Betrieb zugesendet und müssen
uns dran halten. Auch wir sind über diese Regelung nicht erfreut da dies unser Geschäft
außerhalb des EU-Bereichs schwer einschränkt (z.B. Schweiz).
Des weiteren Stehen wir aber für unsere Produkte bis in die letzte Instanz gerade.
Sollten Sie aufgrund unseren Produktes Schwierigkeiten bei der Polizei haben, so werden wir selbst dieses Problem beheben.
Auch eine Rückgabe des Endschalldämpfers zum vollen Kaufpreis würden (ohne jegliche Abzüge für
Benutzung oder Einlagerungskosten) wir Ihnen anbieten sollte es ein Problem dieser Art geben.
Diese E-Mail können Sie gerne aufheben oder mit an Ihren Forums-Beitrag hängen,
denn wenn Sie sich ein bisschen Zeit nehmen werden Sie anhand der Berichte der anderen
Forumsmitglieder feststellen das wir unser Wort immer halten.
Es wäre zutiefst bedauerlich wenn wir Sie als Kunden aufgrund einer neuen Verordnung verlieren.
Kleine Hintergrunds Erklärung:
Eine vollständige EG-ABE-Genehmigung enthält die kompletten Zeichnungen mit jeglichen
notwendigen Maßangaben zum Bau der Auspuffanlage. Dies hat in den letzten Jahren zu einer heftigen
Produktion von Plagiaten geführt (auch wir durften beim KBA schon zwei Mal Plagiate unserer Produkte melden).
Jetzt wird seitens der Regierung gehandelt, und zwar so das jedwede Polizeistelle vollen Zugriff auf die
Unterlagen des KBA erhält. So das eine Mitfuhr sämtlicher Papiere nicht mehr erforderlich ist, da anhand der ABE-Nummer sofort nachkontrolliert werden
kann ob der Auspuff für Ihr Motorrad zugelassen ist oder nicht.
Natürlich wird nicht darauf geachtet ob eine solche Abänderung den Verkauf unserer Produkte behindert.
Wir können sie nur weiterhin mit unserem Service wie zum Beispiel unserer Zufriedenheitsgarantie
überzeugen. Sie können gerne bei Ihrer Ortsansässigen Polizeistelle feststellen lassen ob dieser Dämpfer für
dieses Motorrad zugelassen ist, auch dort werden wir Sie tatkräftig unterstützen, indem wir selbst Kontakt mit Ihrer Polizeistelle aufnehmen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Saison und hoffen sie demnächst als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Zach Team
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Mein Fazit:
Ob es eine EG-Genehmigung für die GSen bis 2009 gibt oder nicht kann ich nicht beantworten.
Man kann den Angaben glauben schenken oder auch nicht. Oder man läßt es darauf ankommen.
Ich hab für mich den Entschluss gefasst keinen Zach zu montieren, da ich keine Lust auf Diskussionen
habe hinter der ich nicht zu 100% stehen kann.
Ich habe EG-Genehmigungen von SR, Sebring und Remus als PDF vorliegen woraus eine Zuordung
zum Bike eindeutig möglich ist. Auch wenn es nicht immer gepaßt hat aber das war wenigstens eindeutig.
Das man dieses Dokument nicht mehr mitführen muss ist wohl war, aber wenn ich bei einer Kontrolle
auf treu und glauben eine Überzeugungsarbeit leisten soll, dass der ESD bestimmt für mein Bike ein
Freigabe hat hört es für mich auf.