Y-Rohr + Remus legal - auch ohne Kat!
Hallo zusammen,
fahre bei meiner 2003er Adventure den Remus Revolution Dämpfer in Verbindung mit dem Y-Rohr.
Remus schriebt zwar in einer Kundeninformation das die Betriebserlaubnis erlischt, da der Kat ausgetragen werden muss - habe aber vor ein paar Jahren als ich mir die Auspuffanlage gegönnt habe folgende Info von TÜV in NRW bekommen:
Die Verwendung von Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an Krad, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, ist zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt. ,:..
Ausführlicher Text
In Deutschland und teilweise auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen mit einer EG-Betriebserlaubnis ohne Katalysator angeboten. Dies ist dadurch möglich, dass im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpfer-
anlagen gemäß der 97/24/EG Kap. 9 ~ Abgasprüfung erforderlich ist.
In einem Artikel der MOTORRAD wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß § 19(2) Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da § 19(3) Nr. 2a StVZO eindeutig festlegt, dass § 19(2) Satz 2 Nr. 3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
Bei mir hats bislang mit der Rennleitung immer geklappt.
Gruß, Markus