Wunderlich Variolever für R1150GS keine ABE nötig?

Diskutiere Wunderlich Variolever für R1150GS keine ABE nötig? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, hab mir ein 1150GS Gespann zugelegt. Diese hat lt. Vorbesitzer, die Variolever Kupplungs- u. Bremshebel (die 4-Stern Ausführung) schon seit...
Karl1200

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Hallo, hab mir ein 1150GS Gespann zugelegt. Diese hat lt. Vorbesitzer, die Variolever Kupplungs- u. Bremshebel (die 4-Stern Ausführung) schon seit 2002 verbaut. Damals war keine ABE nötig (lt. Auskunft Wunderlich) weil das für diese Art Hebel erst seit 2008 mit EU-Vorschrift Pflicht wurde, daher gibt es für diese Ausführung auch keine ABE. Seit damals gehört der Bremshebel zum Bremskreislauf (vorher nicht) und eine Veränderung muss eingetragen werden oder mit einer ABE belegt sein.
Das heißt doch für mich im Umkehrschluss, die alten Variolever Hebel vor 2008 haben Bestandsschutz, weil sie völlig legal angebracht wurden und man sie fahren durfte, auch ohne Eintragung oder ABE.
Hat jemand von Euch da genauere Kentnisse, ob ich da richtig liege?
 

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kuhschrauber

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warum fragst du nicht bei wunderlich an? die müssten dir das doch bestätigen können...........
 
Karl1200

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weil der mir die rechtliche Situation auch nicht sagen konnte
 
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kuhschrauber

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dann beim tüv nachfragen denn die müssten das genau wissen
 
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OnkelFraul

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War das Fahrzeug seit 2008 in Betrieb, also seit damals mehrmals bei der HU? Wenn ja ist ein Risiko eher nicht gegeben.
Kannst bei der nächsten HU ja explizit darauf ansprechen, idealerweise kriegst du dann was schriftliches vom TÜV.
Gruß Thoms
 
AndreasXT600

AndreasXT600

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War das Fahrzeug seit 2008 in Betrieb, also seit damals mehrmals bei der HU? Wenn ja ist ein Risiko eher nicht gegeben.

Also mit dieser Argumentation würde ich eher nicht ins Rennen gehen 😬

Ich kenne die Antwort selbst nicht. Find die Frage auf jeden Fall interessant, wenn auch ich mir solche Gedanken bisher nie gemacht habe.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn Wunderlich "nichts sagen kann" gehe ich davon aus, dass alles nicht Originale einer Zulassung bedarf. Solange ich mich erinnern kann (und das ist ziemlich lang :-)!) waren Bremshebel eintragungspflichtig oder brauchten eine ABE. Der Kupplungshebel war egal.
Ob das jemand bei der HU bemerkt (oder bemerken will) ist eine andere Frage.
Als ich das dritte Mal mit meinem Anhänger zur HU war bemängelte der Prüfer die nicht funktionierende Nebelrückleuchte. Der Blick in's Gehäuse zeigte, dass da gar keine Fassung war. Hm, Pech, bei diesem Baujahr ist die Leuchte Pflicht!
Bei der vierten HU war ich bei einer anderen Prüfstelle. Der Prüfer holte erst mal alle Kollegen zusammen, setzte sie auf die Ladefläche und fuhr dann auf den Bremsprüfstand. Hatte ich noch nie erlebt. Kommentar: Ohne Last kann man das nicht prüfen. Es war zwar kein Problem aber das nächste Mal fahre ich vorher eine Ladung Mist :-).
gerd
 
bmwfahrerr100rs

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:bounce:
Kuhmist oder Pferdemist ??
 
Karl1200

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Ja , das Fahrzeug war seit 2001 durchgehend angemeldet und auch beim TÜV.
@gerd
das war ja die Auskunft bei Wunderlich, dass vor 2008 die Bremshebel nicht Eintragungspflichtig waren, weil sie bis dato nicht zum Bremskreislauf (Leitungen, etc.) zählten. Erst ab dieser EU-Verordnung 2008 zählten sie dazu und mußten eingetragen werden bzw. ABE.
Dementsprechend hat Wunderlich auch vor 2008 keine ABE erstellt.
 
Karl1200

Karl1200

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Hab gerade beim TÜV angerufen.
Die sagten mir: Bestandsschutz! Verglichen hat er es mit einem Oldtimer ohne Gurte, die müssten auch nicht nachgerüstet bzw. eingetragen werden.
 
ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
Hab gerade beim TÜV angerufen.
Die sagten mir: Bestandsschutz! Verglichen hat er es mit einem Oldtimer ohne Gurte, die müssten auch nicht nachgerüstet bzw. eingetragen werden.
Glückwunsch zum Neuerwerb. :showoff::biggrin:
Ist ja lustig, da werden Äpfel mit Birnen verglichen.... :giggle: und das beim TÜV. Es macht schon einen Unterschied, ob man ein Bauteil nachrüstet, weil es vorher nicht vorhanden war oder ein Bauteil austauscht, weil (in dem Fall) ergonomischer geformt ist.
Da der Bestandsschutz kein verbrieftes Recht ist, solltest Du die HU bei dem TÜV machen, der Dir diese Auskunft gegeben hat.
 
Karl1200

Karl1200

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Danke. Werd ich machen :)
Ich seh das ein bischen anders mit den Äpfeln und Birnen. Beides behandelt Vorschriften die es vor "Umrüstung", wie auch immer, nicht gab. Die Griffe, wenn auch nachgerüstet, waren zu der Zeit Gesetzeskonform und völlig legal. Da leuchtet mir das Beispiel schon ein.
 
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