Karl1200
Themenstarter
Hallo, hab mir ein 1150GS Gespann zugelegt. Diese hat lt. Vorbesitzer, die Variolever Kupplungs- u. Bremshebel (die 4-Stern Ausführung) schon seit 2002 verbaut. Damals war keine ABE nötig (lt. Auskunft Wunderlich) weil das für diese Art Hebel erst seit 2008 mit EU-Vorschrift Pflicht wurde, daher gibt es für diese Ausführung auch keine ABE. Seit damals gehört der Bremshebel zum Bremskreislauf (vorher nicht) und eine Veränderung muss eingetragen werden oder mit einer ABE belegt sein.
Das heißt doch für mich im Umkehrschluss, die alten Variolever Hebel vor 2008 haben Bestandsschutz, weil sie völlig legal angebracht wurden und man sie fahren durfte, auch ohne Eintragung oder ABE.
Hat jemand von Euch da genauere Kentnisse, ob ich da richtig liege?
Das heißt doch für mich im Umkehrschluss, die alten Variolever Hebel vor 2008 haben Bestandsschutz, weil sie völlig legal angebracht wurden und man sie fahren durfte, auch ohne Eintragung oder ABE.
Hat jemand von Euch da genauere Kentnisse, ob ich da richtig liege?
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