Genau so was hatte ich mir vorgestellt.
Aber die Schalterlösung hat mich ein bisschen stutzig gemacht.
Ein anderer Hersteller hat mir von dieser Lösung mit folgendem Kommentar abgeraten:
Hallo Herr xxx,
eine solche Lösung bieten wir nicht an.
Zudem ist die im Video gezeigte Schaltungslösung über die Lichthupe äußerst Illegal.
Die "Lichthupe" darf laut STVO nur in Gefahrensituationen und zum ankündigen des Überholvorgangs verwendet werden.
§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
Beim TÜV oder in einer Polizeikontrolle kann man dann direkt einmal testen, wie schnell alles wieder demontiert ist. Ganz zu schweigen was die Folgen bei einem Unfall sein können.
Man stelle sich hier auch nur einmal vor, ein wartendes Fahrzeug in einer Seitenstrasse (welches aus der Seitenstrasse ausfahren möchte) oder ein Fahrzeug im Gegenverkehr (welches aus der Seitenstrasse ausfahren möchte), versteht das Blinken als Vorfahrtfreigabe.
Ist sicher ein wenig übertrieben, da mit der Doppelbetätigung ja nur das Licht ein/ausgeschaltet wird und ich nicht pausenlos den den Lichthupenschalter betätige?
Würde mich aber dennoch interessieren ob so eine Schalterfunktion bei uns zulässig ist oder ob es hier beim TÜV evtl. Ärger geben könnte.