D
DXBGS
Themenstarter
Hallo,
Mal abweichend von 2 Rädern eine Frage:
Basis: Womo oder LKW über 3.5 Tonnen.
Vmax 100 nzw 80 kmh durch Begrenzer.
Jetzt wird Urlaub ausserhalb von Deutschland gemacht, die freundlichen Kontrollorgane sitzen lieber in den warmen oder schattigen Büros, und so verführt es die mögliche V-max ohne Begrenzer zu fahren ( wie auch immer das möglich ist) Zurück in "D" wieder alles in ordungsgemässen Zustand und weiter gehts bis zur einheimischen Kontrolle und Feststellung, das wohl in der Vergangenheit die zul. V-max um ein vielfaches überschritten wurde.
Kann das überhaupt verfolgt / geahndet werden da ja die Überschteitung im Ausland stattgefunden hat?
Bitte keine Rechtsberatung sondern Eure Einschätzung.
Könnte ja auch sein, dass das Fzg mal in der Werkstatt länger zum Test/Versuch/ Prüfung auf dem Rollenprüfstand über der zul. V-max gelaufen ist und das in den Kontrollgeräten aufgezeichnet wird.
Mal abweichend von 2 Rädern eine Frage:
Basis: Womo oder LKW über 3.5 Tonnen.
Vmax 100 nzw 80 kmh durch Begrenzer.
Jetzt wird Urlaub ausserhalb von Deutschland gemacht, die freundlichen Kontrollorgane sitzen lieber in den warmen oder schattigen Büros, und so verführt es die mögliche V-max ohne Begrenzer zu fahren ( wie auch immer das möglich ist) Zurück in "D" wieder alles in ordungsgemässen Zustand und weiter gehts bis zur einheimischen Kontrolle und Feststellung, das wohl in der Vergangenheit die zul. V-max um ein vielfaches überschritten wurde.
Kann das überhaupt verfolgt / geahndet werden da ja die Überschteitung im Ausland stattgefunden hat?
Bitte keine Rechtsberatung sondern Eure Einschätzung.
Könnte ja auch sein, dass das Fzg mal in der Werkstatt länger zum Test/Versuch/ Prüfung auf dem Rollenprüfstand über der zul. V-max gelaufen ist und das in den Kontrollgeräten aufgezeichnet wird.