BergischJung
Themenstarter
Hallo Gemeinde,
wir fahren alle teure und begehrenswerte Moppeds.
Und die GS-Modelle liegen da in der Diebstahlstatistik recht weit oben.
Ich finde es daher wichtig zu wissen, was und wie die Versicherung bei Diebstahl zahlt.
Vorausgesetzt natürlich, es besteht Teilkasko und die GS war gesichert.
Ich möchte daher etwas von meinem Fachwissen an Euch weiter geben, damit man sich nicht auch noch über seine
Versicherung ärgert, wenn schon das beste Stück abhanden gekommen ist.
Also: Früher sprach mach vom Zeitwert, heute wird nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Der Zeitwert ist der hypothetische Preis, den eine Sache erziehlt hätte, wenn diese vor dem Schaden verkauft worden wäre. Der Wiederbeschaffungspreis beinhaltet im Gegensatz dazu auch u. a. die Gewinnspanne des Händlers und liegt somit rund 20-25% höher.
Der Wiederbschaffungspreis ist der Wert, der für den Kauf eines gleichwertigen KFZ am Tag des Schadens bezahlt werden müßte.
Bei einem Totaldiebstahl beauftragt der Versicherer einen Gutachter, der den Wiederbschaffungspreis ermittelt.
Gerne wird hier nach Schwackeliste gearbeitet.
Dann gibt es noch die Neupreisentschädigung:
Je nach Vers.-Bed. entschädigt der Versicherer den vollen Neupreis innerhalb der ersten 6 Monate, 12 oder 24 Monate nach Kauf.
Zum Zubehör: Mitversichert sind Teile, die in den jeweligen Bedingungen aufgeführt sind. Immer mitversichert sind Teile, die feste mit dem Fahrzeug verbunden sind und im Strassenverkehrsrecht zugelassen sind. Z.B. zugelassene Veränderungen am Fahrwerk. Die jeweiligen Bedingungen regeln was nicht mitversichert ist: oft z.B. nicht fest eingebaute Navis, etc .
Koffer sind in der Regel mitversichert. Oft auch Helme, wenn Sie am Krad gegen Diebstahl gesichert wurden (z.B. im Koffer).
Beim Zubehör gilt auch der Wiederbeschaffungswert. Und hier besteht in der Regel oft Diskussionsbedarf mit dem Gutachter.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze bei den Zubehörteilen: oft liegt sie bei rund 3.000,-- . Details stehen in den jeweiligen Bedingungen.
Schaltet man einen eigenen Anwalt ein, um die Entschädigungshöhe prüfen zu lassen, zahlt man diese Kosten selber!
Denn es handelt sich um einen Kaskoschaden und nicht um eine Haftpflichtschaden eines fremden Versicherers.
Besser ist es selber zu recherchieren und bei erheblichen Anweichungen mit dem Versicherer verhandeln.
Notfalls kann kostenlos auch der Ombudsmann der Versicherer eingschaltet werden, der in der Regel kundenfreundlich agiert.
Zudem sollten vom Zubehör noch die Rechnungen und evtl. Montagekosten belegbar sein.
Außerdem ist es wichtig, dass man noch alle 3 Fahrzeugschlüssel hat! Fehlt z.B. einer der Reserveschlüssel, kann dies zum Stress mit dem Versicherer führen. Wer also mal einen der Schlüssel verlegt hat, sollte sich Ersatz beschaffen.
Grundsätzlich sollte jeder mal in seine Bed. schauen oder seinen Versicherer befragen zu den folgenden Themen:
- ist "die Einrede der groben Fahrlässigkeit" ausgeschlossen?
- Welche und in welcher Höhe sind Zubehörteile mitversichert?
- Außerdem: Zubehörrechnungen gut aufbewahren, Fotos machen, 3 Schlüssel im Besitz haben.
Wer viel im europ. Ausland mit dem Mopped ist, für den ist folgende Klausel gut und wichtig:
erleide der Kunde einen unverschuldeten Unfall, den eine Dritte Person im Ausland (oder auch ein Auslnäder im Inland) verursacht hat, zahlt der eigene Versicherer den Schaden, ohne das man höher eingestuft wird. Der Versicherer holt sich dann die Kosten beim ausländischen Versicherer wieder. Das spart unglaublich Zeit, Geld und Nerven!
Noch Fragen dazu?
Gerne!
Gruß
Rainer
wir fahren alle teure und begehrenswerte Moppeds.
Und die GS-Modelle liegen da in der Diebstahlstatistik recht weit oben.
Ich finde es daher wichtig zu wissen, was und wie die Versicherung bei Diebstahl zahlt.
Vorausgesetzt natürlich, es besteht Teilkasko und die GS war gesichert.
Ich möchte daher etwas von meinem Fachwissen an Euch weiter geben, damit man sich nicht auch noch über seine
Versicherung ärgert, wenn schon das beste Stück abhanden gekommen ist.
Also: Früher sprach mach vom Zeitwert, heute wird nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Der Zeitwert ist der hypothetische Preis, den eine Sache erziehlt hätte, wenn diese vor dem Schaden verkauft worden wäre. Der Wiederbeschaffungspreis beinhaltet im Gegensatz dazu auch u. a. die Gewinnspanne des Händlers und liegt somit rund 20-25% höher.
Der Wiederbschaffungspreis ist der Wert, der für den Kauf eines gleichwertigen KFZ am Tag des Schadens bezahlt werden müßte.
Bei einem Totaldiebstahl beauftragt der Versicherer einen Gutachter, der den Wiederbschaffungspreis ermittelt.
Gerne wird hier nach Schwackeliste gearbeitet.
Dann gibt es noch die Neupreisentschädigung:
Je nach Vers.-Bed. entschädigt der Versicherer den vollen Neupreis innerhalb der ersten 6 Monate, 12 oder 24 Monate nach Kauf.
Zum Zubehör: Mitversichert sind Teile, die in den jeweligen Bedingungen aufgeführt sind. Immer mitversichert sind Teile, die feste mit dem Fahrzeug verbunden sind und im Strassenverkehrsrecht zugelassen sind. Z.B. zugelassene Veränderungen am Fahrwerk. Die jeweiligen Bedingungen regeln was nicht mitversichert ist: oft z.B. nicht fest eingebaute Navis, etc .
Koffer sind in der Regel mitversichert. Oft auch Helme, wenn Sie am Krad gegen Diebstahl gesichert wurden (z.B. im Koffer).
Beim Zubehör gilt auch der Wiederbeschaffungswert. Und hier besteht in der Regel oft Diskussionsbedarf mit dem Gutachter.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze bei den Zubehörteilen: oft liegt sie bei rund 3.000,-- . Details stehen in den jeweiligen Bedingungen.
Schaltet man einen eigenen Anwalt ein, um die Entschädigungshöhe prüfen zu lassen, zahlt man diese Kosten selber!
Denn es handelt sich um einen Kaskoschaden und nicht um eine Haftpflichtschaden eines fremden Versicherers.
Besser ist es selber zu recherchieren und bei erheblichen Anweichungen mit dem Versicherer verhandeln.
Notfalls kann kostenlos auch der Ombudsmann der Versicherer eingschaltet werden, der in der Regel kundenfreundlich agiert.
Zudem sollten vom Zubehör noch die Rechnungen und evtl. Montagekosten belegbar sein.
Außerdem ist es wichtig, dass man noch alle 3 Fahrzeugschlüssel hat! Fehlt z.B. einer der Reserveschlüssel, kann dies zum Stress mit dem Versicherer führen. Wer also mal einen der Schlüssel verlegt hat, sollte sich Ersatz beschaffen.
Grundsätzlich sollte jeder mal in seine Bed. schauen oder seinen Versicherer befragen zu den folgenden Themen:
- ist "die Einrede der groben Fahrlässigkeit" ausgeschlossen?
- Welche und in welcher Höhe sind Zubehörteile mitversichert?
- Außerdem: Zubehörrechnungen gut aufbewahren, Fotos machen, 3 Schlüssel im Besitz haben.
Wer viel im europ. Ausland mit dem Mopped ist, für den ist folgende Klausel gut und wichtig:
erleide der Kunde einen unverschuldeten Unfall, den eine Dritte Person im Ausland (oder auch ein Auslnäder im Inland) verursacht hat, zahlt der eigene Versicherer den Schaden, ohne das man höher eingestuft wird. Der Versicherer holt sich dann die Kosten beim ausländischen Versicherer wieder. Das spart unglaublich Zeit, Geld und Nerven!
Noch Fragen dazu?
Gerne!
Gruß
Rainer