Verkehrsrecht: Jetzt wird es seltsam .... Motorrad überholt Linksabbieger - wer hat Schuld am Crash?

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Ein Unfall beim Linksabbiegen sorgt im Nachgang für Streit. Die Kernfrage: Wann ist Überholen erlaubt? Das Oberlandesgericht in Schleswig gab eine klare Antwort.


Passiert beim Abbiegen ein Unfall, spricht der erste Anschein oft dafür, dass der Abbiegende nicht aufmerksam genug war. Das betrifft auch den Blick nach hinten. Denn Linksabbieger haben eine sogenannte doppelte Rückschaupflicht - das heißt: Sie müssen sich mithilfe des Rückspiegels oder eines Schulterblickes sowohl einmal rechtzeitig vor dem Einordnen als auch noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern, dass auch hinten alles frei ist.

Doch überholt einen beim Abbiegen ein anderer Verkehrsteilnehmer, der es hätte besser wissen müssen, und es kommt zur Kollision, müssen möglicherweise beide haften. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), auf die der ADAC hinweist. (Az.: 7 U 145/23
 
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Hier wurde ein abbiegender Autofahrer von einem Motorrad überholt!

In dem Fall überholte ein Motorrad ein Auto, das links abbiegen wollte - es kam zum Zusammenstoß.


.... der Vordermann war in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit vor dem Motorrad gefahren. So war es in den Augen des Gerichts nicht verlässlich zu beurteilen gewesen, welches Manöver der Vorausfahrende sogleich ausführen würde. In so einer Situation darf dann nicht überholt werden. Der Biker musste darum mithaften.

Der Unfall ereignete sich, als der Kläger, ein Motorradfahrer, versuchte, ein vor ihm fahrendes Auto zu überholen. Der Autofahrer, der bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war, beabsichtigte nach links abzubiegen. Strittig blieb, ob und wann der Autofahrer den Blinker betätigt hatte.
 
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teileklaus

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ich hätte nichts anderes erwartet.
Wenn ich einen Überhole der kurz vor der Abbiegemöglichkeit mit oder ohne Blinker die Geschwindigkeit auf 45 reduziert, dann gehe ich das Risiko ein dass der rüberzieht und abbiegt während ich daneben bin.. Also fühle ich mich mitschuldig ob 10 oder 30 % Keine Ahnung..
Zu über 90 % bleibe ich da zähneknirschend hinten und Überhole danach.

Aus dem Trentino Urlaub habe ich eine Abbiegesituation vor Augen:
wir mit 3 Motorrädern vor uns 2 zu überholende Autos, Geschwindigkeit ca. 60 . Glaube 70 er Begrenzung..
Der Erste fährt zögerlich sucht scheinbar. Eine mögliche Abfahrt nach links wird weit vorne sichtbar.
Der 2. Autofahrer zieht ruckartg nach links überholt, als beide bei der Abfahrt nebeneinander sind macht der Abbiegewillige eine Vollbremsung auf der rechten Spur, wir bremsen alle auch, und dann geht vorne das Hupkonzert an.. Der Überholende ist vorne und weg.
Glück gehabt dass ich wartete, sehr unklar was das wird.. Von der Sozia die mir vorher noch die Sporen gab .. auf jetzt.. kam ein Lob..
 
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rd07

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Auf Kreuzungen besteht generelles Überholverbot. Was ich möglicherweise in Betracht ziehe, wo ich mit einer Mitschuld rechnen kann ist, wenn ich links auf die andere Strassenseite zufahre oder nach links auf einen Parkplatz, eine Hauseinfahrt einbiege. Da pass ich generell besonders auf, mit Schulterblick.
 
Hooner

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been there, done that, got the T-shirt... astreiner Salto... VT 500 putt... Teilschuld 😑
 
MarinGS

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Hier ist die Sachlage gut erklärt

Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall zwischen Motorrad und abbiegendem Auto geklärt?

Bei einem Unfall zwischen einem Motorrad und einem abbiegenden Auto wird die Schuldfrage anhand mehrerer Faktoren geklärt. Grundsätzlich tragen beide Parteien eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die bei der Beurteilung berücksichtigt wird.
Pflichten des abbiegenden Autofahrers
Der Autofahrer muss beim Linksabbiegen besondere Vorsicht walten lassen. Er hat eine doppelte Rückschaupflicht: Einmal vor dem Einordnen und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen muss er den rückwärtigen Verkehr beobachten. Zudem muss er sein Abbiegemanöver rechtzeitig und deutlich durch Blinken ankündigen. Verletzt er diese Pflichten, kann ihm ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden.
Verantwortung des Motorradfahrers
Auch der Motorradfahrer trägt Verantwortung. Wenn Sie als Motorradfahrer ein Überholmanöver einleiten, müssen Sie sich vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. Eine überhöhte Geschwindigkeit oder ein Überholen bei unklarer Verkehrslage können zu Ihren Lasten ausgelegt werden.
Abwägung der Verschuldensanteile
Bei der Klärung der Schuldfrage wägen Gerichte die Pflichtverletzungen beider Parteien gegeneinander ab. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:
  • Einhaltung der Verkehrsregeln
  • Angemessenheit der Geschwindigkeit
  • Erkennbarkeit der Verkehrssituation
  • Reaktionszeit und -möglichkeiten

Quelle: Linksabbiegerunfall: Überholendes Motorrad verursacht Schaden
 
MarinGS

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Wovon ich anfangs irrtümlich ausgegangen bin, dass ein Blinker gesetzt war.

.... dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein.
 
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OT: Das KI-generierte Bild in dem Artikel ist grausam.
 
MarinGS

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Im

Urteil vom 01.10.2024

Der Zeuge C. fuhr mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug auf der Bundesstraße 4 in Fahrtrichtung N.. Er beabsichtigte nach links in die Straße H. einzubiegen. Der Kläger fuhr mit einem Motorrad der Marke Honda CBR 900 Fireblade SC 33 (EZ 13.06.1997) hinter dem Beklagtenfahrzeug und setzte zum Überholen an. Hierdurch kam es zum Unfall dessen Einzelheiten zwischen den Parteien streitig sind. Streitig ist insbesondere ob und wann der Zeuge C. den Fahrtrichtungsanzeiger betätigte.
 
MarinGS

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An der Stelle wird es richtig interessant:

Die Beklagte hatte bereits mit der Klagerwiderung vom 20.08.2020 vorgetragen und unter Beweis gestellt (u. a. Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens), dass der Kläger mit seinem Motorrad mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h (bei erlaubten 50 km/h) in die linke Seite des Beklagtenfahrzeugs hineingefahren sei, als dieses sich bereits auf der Gegenfahrspur im Abbiegevorgang befunden habe.
 
Larsi

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Was ist da "richtig interessant"?

Wenn der PKW, den ich überholen will, 10-15m vor mir nach links abbiegt, werde ich wohl in seine Seite bollern.
 
MarinGS

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Was ist da "richtig interessant"?
Abwägung der Verschuldensanteile
Bei der Klärung der Schuldfrage wägen Gerichte die Pflichtverletzungen beider Parteien gegeneinander ab. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Einhaltung der Verkehrsregeln
  • Angemessenheit der Geschwindigkeit
  • Erkennbarkeit der Verkehrssituation
  • Reaktionszeit und -möglichkeiten

Im vorliegenden Fall scheint der Abbiegeversuch erkennbar gewesen zu sein (also kein rausziehen, wie man es so oft sieht) - aber der Zusammenstoß unausweichlich.
 
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Marebalticum

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Exakt deswegen finde ich die Spanische Verkehrsführung so gut, 3 x rechts abbiegen, anstatt einmal links.

Dieser Unfall zeigt mir wieder, warum ich nicht mehr vor Einmündungen und Kreuzungen überhole.
 
sigmali

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Was wollen wir hier über wenn und aber diskutieren? Die Moral von der Geschichte ist doch, dass einige Motorrad- aber auch Autofahrer) nicht realisieren, was alles eine "UNKLARE VERKEHRSLAGE" darstellen kann und dass dies immer ein in dieser Situation geltendes Überholverbot nach sich zieht. Beispiele für die Entstehung einer "UNKLAREN VERKEHRSLAGE" gibt es viele.

Man kann natürlich hoffen, dass es gut geht. Oder Hirn einschalten und mal ein paar Sekunden Geduld bewahren. Was ist diese Zeitspanne in Relation zum Leben oder möglicher Krankenhausaufenthalte.

Und dann ist es doch egal, wieviel Teil- oder Vollschuld gerichtlich auf die Beteiligten verteilt wird.
 
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