MarinGS
Themenstarter
Ein Unfall beim Linksabbiegen sorgt im Nachgang für Streit. Die Kernfrage: Wann ist Überholen erlaubt? Das Oberlandesgericht in Schleswig gab eine klare Antwort.
Passiert beim Abbiegen ein Unfall, spricht der erste Anschein oft dafür, dass der Abbiegende nicht aufmerksam genug war. Das betrifft auch den Blick nach hinten. Denn Linksabbieger haben eine sogenannte doppelte Rückschaupflicht - das heißt: Sie müssen sich mithilfe des Rückspiegels oder eines Schulterblickes sowohl einmal rechtzeitig vor dem Einordnen als auch noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern, dass auch hinten alles frei ist.
Doch überholt einen beim Abbiegen ein anderer Verkehrsteilnehmer, der es hätte besser wissen müssen, und es kommt zur Kollision, müssen möglicherweise beide haften. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), auf die der ADAC hinweist. (Az.: 7 U 145/23
Passiert beim Abbiegen ein Unfall, spricht der erste Anschein oft dafür, dass der Abbiegende nicht aufmerksam genug war. Das betrifft auch den Blick nach hinten. Denn Linksabbieger haben eine sogenannte doppelte Rückschaupflicht - das heißt: Sie müssen sich mithilfe des Rückspiegels oder eines Schulterblickes sowohl einmal rechtzeitig vor dem Einordnen als auch noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern, dass auch hinten alles frei ist.
Doch überholt einen beim Abbiegen ein anderer Verkehrsteilnehmer, der es hätte besser wissen müssen, und es kommt zur Kollision, müssen möglicherweise beide haften. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), auf die der ADAC hinweist. (Az.: 7 U 145/23
Zuletzt bearbeitet: