Unstimmigkeiten im Fahrzeugschein

Diskutiere Unstimmigkeiten im Fahrzeugschein im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Liebe GS Fahrer, meine Frau hat sich diese Woche eine F650 GS aus 2011 gekauft, wobei jetzt einige Unstimmigkeiten aufgefallen sind. Das...
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Danielein

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Hallo Liebe GS Fahrer,

meine Frau hat sich diese Woche eine F650 GS aus 2011 gekauft, wobei jetzt einige Unstimmigkeiten aufgefallen sind. Das Motorrad wurde als gedrosselt verkauft, da man aber die Gänge voll ausfahren kann habe ich zuerst mal am einen Begrenzer am Gasgriff gesucht und bin danach mal auf due Autobahn. Das GPS hat mir gestern 193 km/h verraten, also nicht gedrosselt. Dier Eintragung im Fahrzeugschein zur Drosselung fand ich verwirrend und da ja auch die volle Leistung eingetragen ist. Heute bei einer techn. Prüfstelle wurde einmal in die KBA Datenbank geschaut. Uns wurde gesagt, das dies keine Drosselung, sondern eine Leistungssteigerung (bedeutet das einfach nur Entdrosselung?) war. Es soll auch eine Einzelabnahme gegeben haben, da unter Feld 16 eine WC Nummer angegeben ist. Was, wieso, weshalb...keine Ahnung. Im Abgleich mit der KBA Datenbank ist jetzt noch herausgekommen, das die Achslasten unter 7.2 und 8.2 abweichend vom Fahrzeugschein sind, wodurch wir jetzt etwas Bauchschmerzen haben. Unterlagen haben wir nicht weiter vom Verkäufer bekommen und bei BMW ist zwecks Datenschutz keine Hilfe zu erwarten. Wenn die Angaben im Fahrzeugschein nun falsch sind, wir bei der Behörde dennoch neue Papiere erhalten....was ist im Falle eine Unfalls, wenn die Daten überprüft werden. Es wäre doch jetzt mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man ein Gutachten erstellen lässt ?!? ...mal ganz abgesehen von den Kosten, die nicht eingeplant sind. Welche Werte stehen denn bei euch unter 7.2 und 8.2 ? Über einen Rat und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise wären wir dankbar.

Gruß Daniel
 

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MAB

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Hi,
schaut mal hier:
https://www.mdecoder.com/decode/wb1021802bzt52318

Demnach wurde eure BMW am 15.06.2011 im Werk produziert. Geordert war die Drosselung und die Tieferlegung.
Die Drosselung wurde zurück gebaut, die Tieferlegung?
Bei einer Tieferlegung wird die Zuladung reduziert, daher die veränderten Werte. Bei euch: 349kg - 199kg=150 KG Zuladung incl. aller Flüssigkeiten (Oel, Wasser, Benzin) und Anbauten.

Bleiben ca. 120-130 kg für Fahrer und Gepäck.

MAB
 
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KlausB

KlausB

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Wenn das Motorrad als "gedrosselt" verkauft wurde, dann stimmt der Kaufvertrag in diesem Punkt nicht. Da im Schein unter P.2/P.4 eine Leistung von 52KW bei 7000 U/min, also 71PS steht, ist das Motorrad nicht mehr gedrosselt. Die Leistungssteigerung ist daher nachträglich gemacht worden, sonst wäre sie kaum eingetragen.

Und wie oben geschrieben bedeutet die Tieferlegung die Verringerung der Achslasten.

Gruß

Klaus
 

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Danielein

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das beruhigt erstmal ungemein. Für die derzeit noch vorhandene Tieferlegung ab Werk benötigt man keine Dokumente bei der Zulassungsstelle bzw. auch zur HU? Falls ja, können diese bei BMW geordert werden? Wisst Ihr auch, wie schwierig und Kostenintensiv der Rückbau der Werkstieferlegung werden wird? Sollte diese nicht auch noch im Fahrzeugschein eingetragen sein?

Gruß Daniel
 
KlausB

KlausB

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Das Motorrad kam ab Werk mit Tieferlegung. Dann benötigt man keine Extra-Dokumente. Keine Ahnung, was du von BMW kaufen musst, um das Motorrad wieder auf die normale Höhe zu bringen. Du kannst nur bei BMW nachfragen. Ob die Achslasten wirklich erhöht werden können und was du dafür brauchst, wird dir BMW schon sagen können.

Wenn du eine Tieferlegung nachträglich machst, gibt es dazu üblicherweise eine ABE, also eine KBA-Zulassung. Dieses Dokument muss mitgeführt werden. Im Schein muss nichts eingetragen werden. Für eventuelle Lastprobleme ist der Führer des Fahrzeugs verantwortlich. Daher weiß ich nicht, ob man bei werksseitigen Einträgen im Schein etwas ändern lassen kann.

Wenn das Motorrad die normale Höhe erhält, muss der Seitenständer vermutlich auch verlängert werden.

Gruß
Klaus
 
rd07

rd07

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Ich hab mal beim örtlichen bmw-händler nachefragt wieviel der Rückbau bei einer F 700 GS kostet. Werkseitig von bmw tiefer gelegt. Nachdem ich mich von der Schnappatmung erholt hatte, hab ich der Verkäuferin höflich abgesagt. Kostenpunkt Euro 1500,--. So teuer weil neues Federbein, neuer Seitenständer plus Arbeitszeit.
 
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Danielein

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Vielen Dank für die Unterstützung. Frauchen ist glücklich....Happy wife, happy life. :-)

Gruß Daniel
 
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mgo

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Da geht eigentlich nur gebrauchtes Federbein suchen und gegebenfalls überholen lassen, Gabelfedern aus dem Zubehör (z.B. Wilbers) und selber schrauben.
 
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MAB

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Hi,
die Höherlegung einer werksseitig tiefergelegten Maschine geht nur mit ABE oder Gutachten. Dann kann das in den Schein eingetragen werden. Bei ABE-Teilen nicht zwingend, bei Gutachten-Teilen schon. Einfach nur so höherlegen, auch mit originalen gebrauchten Teilen von BMW lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Auch wenn es komisch klingt.

Wenn die aktuelle Höhe und Zuladung passen, lasst es so.

MAB
 
Raider65

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Ich fahre ja auch eine F650, bei der die Drosselung eingetragen ist. Ich hab sie damals aber gleich ausgebaut. Auf Nachfrage bei meinem Verischerungsmenschen, ob ich das eintragen lassen soll, meinte er zu mir: "Warum? Selbst bei einem Unfall wird niemand danach schauen, ob die gedrosselt war oder nicht. Da müsste es schon einen Grund geben wie zB Raserei o.ä. Ich will das gar nicht wissen"
 
Armageddon

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Vielleicht könnte es die Versicherung interessieren bei einem Unfall um nicht zu zahlen, dann geht die Sache natürlich noch weiter.......Der "Versicherungsmensch" hat da nichts zu melden wenn das Motorrad untersucht wird.
 
SLK

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Ich fahre ja auch eine F650, bei der die Drosselung eingetragen ist. Ich hab sie damals aber gleich ausgebaut. Auf Nachfrage bei meinem Verischerungsmenschen, ob ich das eintragen lassen soll, meinte er zu mir: "Warum? Selbst bei einem Unfall wird niemand danach schauen, ob die gedrosselt war oder nicht. Da müsste es schon einen Grund geben wie zB Raserei o.ä. Ich will das gar nicht wissen"
'n Abend,

die Differenz beim Versicherungsbeitrag zwischen gedrosselt und entdrosselt ist extrem gering, daher ist der "Tipp" des Versichengsmenschen völlig daneben.
 
KlausB

KlausB

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Ich würde auf das Wort des Versicherungsvertreters nichts geben. Sollte etwas passieren, dann wird er im Zweifelsfall dich belasten und behaupten, dass er dich auf die rechtlichen Probleme bei Nichteintragung und Nichtmeldung hingewiesen hat. "Ich will das gar nicht wissen" wird er vergessen haben.
Mach die Entdrosselung legal, das ist der sicherste Weg. Wenn du dir die dadurch bedingten jährlichen Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamtkosten für den Betrieb des Moppeds im Jahr betrachtest, dann ist das sehr gering und an der falschen Stelle gespart. Und bei einem eventuellen Verkauf kannst du das schlecht verschweigen.

Gruß
Klaus
 
rd07

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Im Falle eines Unfalles wird die Versicherung, bei sehr geringem Finanzaufwand, höchstwahrscheinlich nicht nachforschen. Aber bei einem Unfall, wo es an die zig-Tausend geht, Reha und Folgekosten auf Jahrzehnte, da wird mit Sicherheit überprüft werden, ob technisch alles in Ordnung war, mit dem Motorrad. Ich habe zwar selber keine Erfahrungen damit (Bereich Auto, Motorrad), aber als einer der Versicherungen gegenüber sehr mißtrauisch ist, würde ich da keinerlei Risiko eingehen.
Bei einer sehr umfangreichen Swarovski-Sammlung meiner Frau hat es zuerst gelautet, dass alles in der Hausratsversicherung inkludiert ist. Als ein Schadensfall von einigen tausend Euro eingetreten war, hat es auf einmal gelautet: "Es handelt sich um Kunstsammelstücke" und die hätten separat versichert werden müssen. Nicht mal einen Cent haben sie übernommen und der Vetreter hat gesagt, dass das kommuniziert wurde und von meiner Frau nicht angenommen wurde. Von daher stammt mein Mißtrauen.
 
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