Mekkimarv hat Recht, eine der Schrauben die den Spritzschutz hält, hält auch den Bremssattel, die kann man aber wieder eindrehen (bzw. ne passende) wenn man die Fliegenklatsche ab hat.
Zum Thema Rennleitung:
Nicht alles, was der TÜV passieren lässt, ist in Ordnung. Plaketten werden auch bei geringen Mängeln zugeteilt, außerdem sind das auch nur Menschen die mal was übersehen können.
Für den Rest: In
§ 36 a StVZO steht was zu Radabdeckungen. Fraglich (und zum Geldverdienen der Anwälte hervorragend geeignet) ist die Definition von "hinreichend wirksam"! Wenn BMW die EU-Betriebserlaubnis mit dem Spritzschutz bekommen hat, kann man die halt auch nicht einfach abmachen, es sei denn man ließe sich die von nem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer austragen. Die Regeln über Spritzschutz dienen ja nicht nur dem Fahrer oder Sozia, sondern auch Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Von der Grundidee her, kommt auch keiner auf die Idee den Lenker abzubauen und zu sagen, ich lenke an der Gabel...
Klar wäre das dann auch ne größere Hausnummer weil es da mit Sicherheit zu einer Gefährdung kommt, die sogar die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt (§19 StVZO) Wenn die Kollegen das Recht also so anwenden, (meiner Meinung nach ein 25 Euro-Verstoß) bleibt einem immer noch der Widerspruch. (Der aber wahrscheinlich erfolglos bleibt)