Tourance vorne und Bridgestone hinten erlaubt?

Diskutiere Tourance vorne und Bridgestone hinten erlaubt? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, habe auf meiner 1200 GS derzeit noch Bridgestone Bereifung (501 und 502). Jetzt möchte ich auf den Tourance wechseln, zunächst aber nur...
KleinAuheimer

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Hallo,

habe auf meiner 1200 GS derzeit noch Bridgestone Bereifung (501 und 502). Jetzt möchte ich auf den Tourance wechseln, zunächst aber nur das Vorderrad, da das Hinterrad noch fast neuwertig ist.

Ist dies erlaubt?

Gruß
Jürgen
 
ages

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Wenn im Schein nichts von einer Reifenbindung steht, darst Du unterschiedliche Reifenfabrikate und -typen montieren. Lediglich Größen, Last- und Geschwindigkeitindex muß stimmen.

bis neulich Andreas
 
balu67

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Hi,

VERBOTEN, genau wie beim Auto, da musst du Achsweise die Gleichen haben
 
balu67

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Wenn im Schein nichts von einer Reifenbindung steht, darst Du unterschiedliche Reifenfabrikate und -typen montieren. Lediglich Größen, Last- und Geschwindigkeitindex muß stimmen.

bis neulich Andreas

wie soll das denn funktionieren?:confused:

vorne stollenreifen und hinten Straßenreifen?:confused:
 
Zebulon

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... und jeder verantwortungsvolle Reifenhändler wird die Montage verweigern.
 
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Gast20919

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Beim Auto kannst Du 4 verschiedene (Marken) fahren ,Hauptsache Traglast Gröüe und Breite stimmt , es gibt kein Gesetz dagegen.

Beim Motorrad ist das nicht so , Reifen vom selben Hersteller.

........... da kommt jetzt noch jede Menge Unsinn ,am besten
beim TÜV oder Dekra anrufen , dann weißt Du es genau.
 
ages

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Es geht nicht um Sinnhaftigkeit einer solchen Kombination. Ich selbst würde so nicht fahren. Eine Reifenbindung ist in meinem Schein auch nicht vorhanden. Ab und zu findet man die Forderung 'nur selber Typ und Hersteller'. Steht gar nichts drin, kann auch ein Stollenreifen mit einem Straßenreifen kombiniert werden. Erlaubt ist es jedenfalls.
Es wird sicherlich auch der eine oder andere Kollege mitlesen. Ich bemängele im roten Kittel jedenfalls diese zulässige Kombination nicht.

bis neulich Andreas
 
KleinAuheimer

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........... da kommt jetzt noch jede Menge Unsinn ,am besten
beim TÜV oder Dekra anrufen , dann weißt Du es genau.
Also, morgen muss ich mit dem Auto zum TÜV. Da werde ich mal nachfragen.

Mein Sohn war im Herbst mit seinem Motorrad beim TÜV. Er hatte einen Stollen- und einen Straßenreifen montiert. Von zwei verschiedenen Firmen. Der TÜV hat nichts bemängelt.

Gruß
Jürgen
 
G

Gast20919

Gast
Es geht nicht um Sinnhaftigkeit einer solchen Kombination. Ich selbst würde so nicht fahren. Eine Reifenbindung ist in meinem Schein auch nicht vorhanden. Ab und zu findet man die Forderung 'nur selber Typ und Hersteller'. Steht gar nichts drin, kann auch ein Stollenreifen mit einem Straßenreifen kombiniert werden. Erlaubt ist es jedenfalls.



Ich sag nix mehr ........bin raus.......:cool:
 
balu67

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So ich hab da mal was gefunden...............


Reifenwahl und StVZO Gesetzliche Bereifungsvorschriften gemäß der aktuellen Fassung (August 2002) der Straßenverkehrsordnung (StVZO, §36 II, IIa):
An allen vier Rädern des Fahrzeugs dürfen entweder nur Diagonal- oder nur Radial-Reifen montiert werden. Die so genannte Mischbereifung, also eine Kombination beider Bauarten, ist ausdrücklich verboten.
Diese Vorschrift gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.
Als Mischbereifung gilt nicht die gleichzeitige Verwendung von Reifen verschiedener Hersteller oder die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen, sofern die gesetzlichen Vorschriften bezüglich zulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. Reifentragfähigkeit erfüllt sind.
Ausdrücklich weisen jedoch sämtliche Reifenhersteller darauf hin, dass diese gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen zu spürbaren bis gefährlichen Veränderungen im Fahrverhalten führen kann. Die Einsatzgebiete dieser beiden Reifengruppen sind zu unterschiedlich.
 
BMW Peter

BMW Peter

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An allen vier Rädern des Fahrzeugs dürfen entweder nur Diagonal- oder nur Radial-Reifen montiert werden. Die so genannte Mischbereifung, also eine Kombination beider Bauarten, ist ausdrücklich verboten.
Ich habe mir für meine Dakar den CTA eintragen lassen.
Vorn 90/90-21 54S
Hinten 130/80 R 17 65S
Das bedeutet doch für Vorn Diagonal und für Hinten Radial .
Oder liege ich da falsch. :confused:
 
KleinAuheimer

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Hallo,

ich war gestern beim TÜV. Dort hat man mit gesagt, dass die gleichzeitige Verwendung von Reifen zweier Hersteller nicht erlaubt ist. Belegen konnte es mir der TÜV-Mann allerdings nicht.

Ich denke, dass das was balu67 gefunden hat

So ich hab da mal was gefunden...............


Reifenwahl und StVZO Gesetzliche Bereifungsvorschriften gemäß der aktuellen Fassung (August 2002) der Straßenverkehrsordnung (StVZO, §36 II, IIa):
An allen vier Rädern des Fahrzeugs dürfen entweder nur Diagonal- oder nur Radial-Reifen montiert werden. Die so genannte Mischbereifung, also eine Kombination beider Bauarten, ist ausdrücklich verboten.
Diese Vorschrift gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.
Als Mischbereifung gilt nicht die gleichzeitige Verwendung von Reifen verschiedener Hersteller oder die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen, sofern die gesetzlichen Vorschriften bezüglich zulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. Reifentragfähigkeit erfüllt sind.
Ausdrücklich weisen jedoch sämtliche Reifenhersteller darauf hin, dass diese gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen zu spürbaren bis gefährlichen Veränderungen im Fahrverhalten führen kann. Die Einsatzgebiete dieser beiden Reifengruppen sind zu unterschiedlich.
das einzig Greifbare ist.

Solange keine Reifenbindung in den Papieren steht und vom Motorrad-Hersteller nicht verlangt wird "Reifen eines Herstellers" zu fahren, ist die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller m.E. nicht verboten. Reifenfreigabe muss natürlich für beide Reifen vorliegen. Auch sehe ich kein Problem darin, den Bridgestone 502 und den Tourance gleichzeitig montiert zu haben, da die sich doch ähneln (ich will hiermit aber keine Reifendiskussion zwischen den beiden Reifen auslösen!!!). Ob man das dann macht, bleibt jedem selber überlassen!!!

Gruß
Jürgen
 
balu67

balu67

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Moin moin,

hab da nochwas gefunden was hilfreich sein wird:

Motorräder haben in Deutschland meist in den Fahrzeugpapieren Angaben über die zulässigen Reifen. Abweichend von den Angaben können Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) vom Hersteller des Reifens gefahren werden. Die UBB enthält immer genaue Angaben über die Reifenpaarung, die technischen Angaben zum Reifen und Angaben zum Fahrzeug, für das die UBB gilt. Außerdem kann die UBB noch weitere Bedingungen festlegen.
Bei Motorrädern ohne eingetragene Reifenbindung stehen dann meist nur die zulässigen Dimensionen. Die zulässigen Reifen ergeben sich dann aus den Dimensionen und den technischen Daten des Fahrzeugs wie etwa der Höchstgeschwindigkeit und dem Gewicht.
Die deutsche Reifenbindung ist eine weltweit einzigartige Vorschrift.


Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradreifen






Gruß


Thorsten:D
 
Hansemann

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Hallo,


Solange keine Reifenbindung in den Papieren steht und vom Motorrad-Hersteller nicht verlangt wird "Reifen eines Herstellers" zu fahren, ist die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller m.E. nicht verboten.

RRRichtick ! ! ! Zumindest fast, das mit den Reifen eines Herstellers steht in der Zulassungsbescheinigung, COC oder Fahrzeugschein. Wenn der Motorradhersteller das bei Beantragung der BE so angibt, kommts auch so in die Betriebserlaubnis. Ein schönes Beispiel für freie Reifenwahl ist die R100GS (247E) die darf alles kunterbunt gemischt fahren, so lange die Größe stimmt. Dicht dran ist die F650GS (Twin) nur muss die Reifen eines Herstellers haben, dürfte aber theoretisch auch Karoo mit EXP mischen.


Reifenfreigabe muss natürlich für beide Reifen vorliegen.

Das widerspricht aber Deiner ersten Aussage. Wenn keine Reifenbindung, dann keine Reifenbindung, dann keine Freigabe erforderlich

Gruß
Jürgen
Noch was zu nem Post weiter oben zur Mischbereifung Diagonal/Radial-Reifen. Das gilt nicht für alle Räder, sondern achsweise.
 
S

stef24

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Tschau

Beschwören will ich nichts, aber ich meine, bei uns sei es erlaubt, zwei unterschiedliche Pneus zu fahren.
Also zB vorne CTA und hinten CRA.
Das kläre ich momentan ab.

Gruss, Stefan
 
Hansemann

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Tschau

Beschwören will ich nichts, aber ich meine, bei uns sei es erlaubt, zwei unterschiedliche Pneus zu fahren.
Also zB vorne CTA und hinten CRA.
Das kläre ich momentan ab.

Gruss, Stefan
Das ist tatsächlich in D erlaubt, da es für diese Kombination ne Freigabe von Conti gibt.
 
KleinAuheimer

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Hallo,

also mit Reifenbindung meinte ich, dass in dem Fahrzeugschein (oder wie das Ding jetzt auch immer heißt), keine Reifenfabrikate eingetragen sind. Allerdings gibt es auf der Heimseite von BMW Freigaben für deren Moppeds.

Und jetzt komme ich wieder ins grübeln und denke meine Schlussfolgerung von heute Morgen ist falsch und zwar aus folgenden Gründen:

Auf den Reifenfreigaben, z.B. für die 1200 GS, steht beim Tourance und beim BW: "Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Reifenhersteller einzuholen". Auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom BW steht dann u.a.: "...gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen". Dort ist dann z.B. die Kombination BW 501 mit BW 502 aufgelistet. Außerdem darf der Bridgestone BW mit dem Bridgestone TW gemischt werden. Also hier sind immer nur Reifenkombinationen freigegeben.

Bei Metzeler ist dies im übrigen ähnlich. Auch hier die Anmerkung: "Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.
" D.h.: auch hier gilt die Freigabe nur für die angegebenen Reifenkombinationen.

Wenn dies keiner von euch widerlegen kann, werde ich nur freigegebene Reifenkombinationen fahren, auch wenn ich die Mischung von BW und Tourance alles andere als gefährlich halte.

Gruß
Jürgen
 
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