Stebel Nautilus und TÜV ... theoretische Überlegungen
Hallo zusammen!
ich habe mal einige theoretische Überlegungen angestellt zum Thema Stebel Nautilus und TÜV...
Laut §35 StVZO heisst es in Absatz (2) im Wesentlichen
"Als Einrichtungen (...) dürfen Hupen (...) angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (...) erzeugen, (...). Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung (...) an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. (...)."
Die Hupe von Stebel hat a) gleichbleibende Frequenzen und b) eine geringere Lautstärke als 105dB(A) in 7m Entfernung.
Der von der Hupe abgegebenen Schall gehorcht dem Abstandsgesetz, welches aussagt, dass sich z.B. der Schalldruck Schalldruck umgekehrt proportional mit zunehmendem Abstand von der Schallquelle abnimmt.
Physikalisch ausgedrückt bedeutet das:
Doppelter Abstand entspricht -6dB
In der Praxis:
Laut Stebel hat die Hupe 139dB(A) bei 4 inch (=0,1016m) Abstand.
dB(A) m inch
139 0.10 4
133 0.20 8
127 0.40 16
121 0.80 32
115 1.60 64
109 3.20 128
103 6.40 256
97 12.80 512
Verdoppelt man nun immer den Abstand bis man bei ca 7m Entfernung angekommen ist, so stellt man fest das die von der StVZO §55 in 7m Entfernung geforderten 105dB(A) bereits irgendwo zwischen 3,20m und 6,40m erreicht werden. Logarithmusprofis dürfen das auch gerne genau berechnen
Somit sollte die Stebel Nautilus den (Lautstärke-)Anforderungen der StVZO genügen...
Sollte ich mit meinen Betrachtungen irgendwo falsch liegen … Ich übernehme keinerlei Haftung, freue mich aber ggf auf konstruktive Kritik

Unabhängig davon: Hat/benötigt die Hupe eine Prüf-/Zulassungsnummer?!
Viele Grüsse,
Tobias