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bwm
Themenstarter
- Dabei seit
- 13.05.2020
- Beiträge
- 284
Ahoi,
ich habe gerade in meinen Papieren gesehen, dass BMW für die F750GS einen Geschwindigkeitsindex V (240 km/h) laut Papieren vorschreibt, obwohl die Maschine laut Papieren nur 190 km/h fährt. Mein TÜVer meinte mal zu mir, dass bei aktuellen Fahrzeugen immer die niedrigste zulässige Geschwindigkeitsklasse bei den Reifen stehen muss aber scheinbar interessiert das BMW nicht sonderlich.
Dazu meine Fragen:
1. hat irgendjemand bei seiner F750/F850 GS etwas anderes in den Papieren stehen?
2. hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob man z.B. H-Reifen aufziehen darf? Die würden ja für die Höchstgeschwindigkeit immernoch locker passen und gerade bei der F850GS dürfte die Auswahl an Off-Road Profilen für H deutlich größer sein als für V.
Mein TÜVer meinte mal, dass man bei Fahrzeugen mit CoC dabei nur die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit beachten muss, nicht den Speedindex. Bei alten Fahrzeugen mit ABE-Typgenehmigung gibt es noch eine Formel, die man anwenden muss (+1% +6,5 km/h) aber bei modernen Fahrzeugen nur die Geschwindigkeit, die tatsächlich drin steht. Ich hab das aber noch nie von anderer offizieller Stelle (Amt, Polizei, Gutachter) bestätigt bekommen.
Weiß da einer was?
Alex
ich habe gerade in meinen Papieren gesehen, dass BMW für die F750GS einen Geschwindigkeitsindex V (240 km/h) laut Papieren vorschreibt, obwohl die Maschine laut Papieren nur 190 km/h fährt. Mein TÜVer meinte mal zu mir, dass bei aktuellen Fahrzeugen immer die niedrigste zulässige Geschwindigkeitsklasse bei den Reifen stehen muss aber scheinbar interessiert das BMW nicht sonderlich.
Dazu meine Fragen:
1. hat irgendjemand bei seiner F750/F850 GS etwas anderes in den Papieren stehen?
2. hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob man z.B. H-Reifen aufziehen darf? Die würden ja für die Höchstgeschwindigkeit immernoch locker passen und gerade bei der F850GS dürfte die Auswahl an Off-Road Profilen für H deutlich größer sein als für V.
Mein TÜVer meinte mal, dass man bei Fahrzeugen mit CoC dabei nur die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit beachten muss, nicht den Speedindex. Bei alten Fahrzeugen mit ABE-Typgenehmigung gibt es noch eine Formel, die man anwenden muss (+1% +6,5 km/h) aber bei modernen Fahrzeugen nur die Geschwindigkeit, die tatsächlich drin steht. Ich hab das aber noch nie von anderer offizieller Stelle (Amt, Polizei, Gutachter) bestätigt bekommen.
Weiß da einer was?
Alex