Schäden nach Zusammenprall mit einem Reh

Diskutiere Schäden nach Zusammenprall mit einem Reh im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi, nachdem ich am Dienstag abend mit einem Reh zusammengeprallt bin und meine GS unsanft auf der Straße gelandet und gerutscht ist, habe ich...
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Dietmar

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Hi,

nachdem ich am Dienstag abend mit einem Reh zusammengeprallt bin und meine GS unsanft auf der Straße gelandet und gerutscht ist, habe ich damit begonnen, die Schäden zu sichten und zu reparieren.
Da die Teilkasko bis auf die Selbstbeteiligung nur den Fahrzeugschaden übernimmt, bleibe ich auf den Schutzkleidungsschaden sitzen, so daß ich im ersten Go Reparaturkosten sparen möchte.

Kaputt sind (u.a.) :
- Zylinderkopfdeckel nebst Zündkerzenabdeckung
- Blinker
- Seitencover grau

Meine Fragen dazu:
1) Am Zylinderkopfdeckel waren einige Tropfen Öl - auch unter der Zündkerzenabdeckung- , ein Leck ist aber nicht zu sehen !
Den Deckel nebst Dichtung und einer kleinen Dichtung (Zündkerzenbohrung) habe ich bestellt.
Mit welchen weiteren Schäden muß ich u.U. rechnen ?
Bzw. was sollte ich kontrollieren oder kontrollieren lassen ?
Irgendwelche Tipps für die Montage (Z.B. Drehmoment) ?

2) Den Blinker vorn hat es zerlegt. Da ich durch meine Schulterprellung noch nicht richtig schrauben kann, habe ich noch keinen Stecker gefunden, den ich für die Blinker(de)montage lösen und wieder aufstecken könnte. Gibt es überhaupt einen Stecker dort ?

3) Was kostet laut ETK das graue Seitencover ?

Allgemein:
Das Reh habe ich voll getroffen. Ist mit Schäden im Bereich Gabel, Rahmen und Felge zu rechnen ?

Vielen Dank für Eure Infos !

Gruß

Dietmar

P.S. Meine Knochen sind heil. Die Schutzkleidung hat funktioniert.
 
vau zwo

vau zwo

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hast dukeine teilkasko?
 
Ron

Ron

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Puh! Glück gehabt. Freue mich sehr, daß Dir nicht mehr
passiert ist. Auch wenn sich die Schulterprellung wohl
eine ganze Weile halten wird.

Zur 12er kann ich Dir gar nichts sagen. Aber ich glaube, daß
-wie bei der 1150er- der Blinker sicher einen Stecker im
Gehäuse haben wird.

Die Sache mit der Kleidung würde ich nicht ohne weiteres
hinnehmen. Meines Wissens wird Motorradkleidung nicht
als "Kleidung" behandelt, sondern als "Schutzausrüstung".
Jedenfalls bei der Schadensregulierung einer gegnerischen
Versicherung. In Deinem Fall hast Du die zwar nicht, aber
ich könnte mir vorstellen, daß auch eine Teilkasko das
übernehmen müsste.

Ansonsten wünsche ich Dir eine baldige Genesung und drücke
Dir die Daumen, daß Du die Schäden an der Q auch bald be-
hoben hast und die Saison -trotz dieser bösen Überraschung-
noch genießen kannst.

Gruß Ron
 
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Dietmar

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@Udo
Ja, ich habe eine Teilkasko mit 300 Euro SB.
Zusammen mit der zerstörten Schutzkleidung bleibe
ich damit auf über 1000 Euro Schaden sitzen.
Daher suche ich nach Sparpotenzial.

@Ron (and all)
Die Teilkasko ist nur eine Fahrzeugversicherung.
Es werden daher auch keine Schäden an der Schutzkleidung erstattet.
Ist völlig normal wie ich in nach Recherche auch in anderen Foren herausgefunden habe.
Dummerweise hat so ein Reh keine Haftpflicht (und in diesem Fall auch keinen Schutzengel).
 
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Dieter_N

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Dietmar schrieb:
Hi,


1) Am Zylinderkopfdeckel waren einige Tropfen Öl - auch unter der Zündkerzenabdeckung- , ein Leck ist aber nicht zu sehen !
Den Deckel nebst Dichtung und einer kleinen Dichtung (Zündkerzenbohrung) habe ich bestellt.
Mit welchen weiteren Schäden muß ich u.U. rechnen ?
Bzw. was sollte ich kontrollieren oder kontrollieren lassen ?
Irgendwelche Tipps für die Montage (Z.B. Drehmoment) ?
10 Nm
 
Mikele

Mikele

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Hi Dietmar,

wirklich Glück, dass dir nicht mehr passiert ist - ich wünsche dir, dass die Prellung und die Schäden an der Muh schnellstens Vergangenheit sind!

Zur Zeit rennt wirklich abartig viel Getier über die Straßen - regelmäßig auch mitten in der Nacht, wenn ich von der Arbeit nach Hause fahre.

Also, Leute: Höchste Vorsicht!

Viele Grüße
Mikele
PS: Was ist denn aus dem Reh geworden?
 
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Dietmar

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@Mikele
Das Reh hatte ein schweres Q-Trauma und hat sich noch an Ort und Stelle weggelegt.
O-Ton im RTW:
[Polizist] Haben Sie eine Jagdschein ?
[ich] Nein.
[Polizist] Das gibt Ärger !

Nur so nebenbei:
Von den Herren in Grün bekam ich einen Anhörungsbogen
"Ihnen wird vorgeworfen, folgende Owi begangen zu haben:
§ 49 StVO- Zusammenstoß mit einem Reh"

Gruß

Dietmar
 
Mikele

Mikele

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Dietmar schrieb:
Nur so nebenbei:
Von den Herren in Grün bekam ich einen Anhörungsbogen
"Ihnen wird vorgeworfen, folgende Owi begangen zu haben:
§ 49 StVO- Zusammenstoß mit einem Reh"
Hi Dietmar,

unglaublich! Hier mal der Originaltext dieses wahrhaften Gummiparagraphen:

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über

1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Abs. 2,
2. die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2,
3. die Geschwindigkeit nach § 3,
4. den Abstand nach § 4,
5. das Überholen nach § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7,
6. das Vorbeifahren nach § 6,
7. den Fahrstreifenwechsel nach § 7 Abs. 5,
8. die Vorfahrt nach § 8,
9. das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, 4
    oder 5, Abs. 3 bis 5,
9a. das Verhalten bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr oder im Kreisverkehr
    nach § 9a,
10. das Einfahren oder Anfahren nach § 10,
11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Abs. 1 oder 2,
12. das Halten oder Parken nach § 12 Abs. 1, 1a, 3, 3a Satz 1, Abs. 3b Satz 1,
    Abs. 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Abs. 4a bis 6,
13. Parkuhren, Parkscheine oder Parkscheiben nach § 13 Abs. 1 oder 2,
14. die Sorgfaltspflichten beim Ein- oder Aussteigen nach § 14,
15. das Liegenbleiben von Fahrzeugen nach § 15,
15a. das Abschleppen nach § 15a,
16. die Abgabe von Warnzeichen nach § 16,
17. die Beleuchtung und das Stehenlassen unbeleuchteter Fahrzeuge nach § 17,
18. die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach § 18 Abs. 1 bis 3,
    Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 6 bis 10,
19. das Verhalten
    a) an Bahnübergängen nach § 19 oder
    b) an und vor Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und
        Schulbussen nach § 20,
20. die Personenbeförderung nach § 21 Abs. 1, 1a, Abs. 2 oder 3,
20a. das Anlegen von Sicherheitsgurten nach § 21a Abs. 1 Satz 1 oder das Tragen
    von Schutzhelmen nach § 21a Abs. 2,
21. die Ladung nach § 22,
22. sonstige Pflichten des Fahrzeugführers nach § 23,
23. das Fahren mit Krankenfahrstühlen oder anderen als in § 24 Abs. 1
    genannten Rollstühlen nach § 24 Abs. 2,
24. das Verhalten
    a) als Fußgänger nach § 25 Abs. 1 bis 4,
    b) an Fußgängerüberwegen nach § 26 oder
    c) auf Brücken nach § 27 Abs. 6,
25. den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder das Sonntagsfahrverbot nach
    § 30 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Nr. 4 Satz 2,
26. das Sporttreiben oder Spielen nach § 31,
27. das Bereiten, Beseitigen oder Kenntlichmachen von verkehrswidrigen
    Zuständen oder die wirksame Verkleidung gefährlicher Geräte nach § 32,
28. Verkehrsbeeinträchtigungen nach § 33 oder
29. das Verhalten nach einem Verkehrsunfall nach § 34 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr.
    5 Buchstabe a, b oder Nr. 6 Buchstabe b - sofern er in diesem letzten Fall
    zwar eine nach den Umständen angemessene Frist wartet, aber nicht Name und
    Anschrift am Unfallort hinterläßt - oder nach § 34 Abs. 3,
verstößt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. als Führer eines geschlossenen Verbandes entgegen § 27 Abs. 5 nicht dafür


    sorgt, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt
    werden,
1a. entgegen § 27 Abs. 2 einen geschlossenen Verband unterbricht,
2. als Führer einer Kinder- oder Jugendgruppe entgegen § 27 Abs. 1 Satz 4
    diese nicht den Gehweg benutzen läßt,
3. als Tierhalter oder sonst für die Tiere Verantwortlicher einer Vorschrift
    nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2 zuwiderhandelt,
4. als Reiter, Führer von Pferden, Treiber oder Führer von Vieh entgegen § 28
    Abs. 2 einer für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden
    Verkehrsregel oder Anordnung zuwiderhandelt,
5. als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 an einem Rennen teilnimmt,
6. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als
    Veranstalter entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3 nicht dafür sorgt, daß die in
    Betracht kommenden Verkehrsvorschriften oder Auflagen befolgt werden oder
7. entgegen § 29 Abs. 3 ein dort genanntes Fahrzeug oder einen Zug führt.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 36 Abs. 1 bis 4 ein Zeichen oder eine Weisung oder entgegen
    Abs. 5 Satz 4 ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten nicht
    befolgt,
2. einer Vorschrift des § 37 über das Verhalten an Wechsellichtzeichen,
    Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt,
3. entgegen § 38 Abs. 1, Abs. 2 oder 3 Satz 3 blaues Blinklicht zusammen mit
    dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht verwendet oder entgegen
    § 38 Abs. 1 Satz 2 nicht sofort freie Bahn schafft,
4. entgegen § 41 eine durch ein Vorschriftzeichen gegebene Anordnung nicht
    befolgt,
5. entgegen § 42 eine durch die Zusatzschilder zu den Zeichen 306, 314, 315
    oder durch die Zeichen 315, 325 oder 340 gegebene Anordnung nicht befolgt,
6. entgegen § 43 Abs. 2 und 3 Nr. 2 durch Absperrgeräte abgesperrte
    Straßenflächen befährt oder
7. einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die nach §
    45 Abs. 4 zweiter Halbsatz bekanntgegeben worden ist, zuwiderhandelt.

(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. dem Verbot des § 35 Abs. 6 Satz 1, 2 oder 3 über die Reinigung von
    Gehwegen zuwiderhandelt,
1a. entgegen § 35 Abs. 6 Satz 4 keine auffällige Warnkleidung trägt,
2. entgegen § 35 Abs. 8 Sonderrechte ausübt, ohne die öffentliche Sicherheit
    und Ordnung gebührend zu berücksichtigen,
3. entgegen § 45 Abs. 6 mit Arbeiten beginnt, ohne zuvor Anordnungen
    eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder
    Lichtzeichenanlagen nicht bedient,
4. entgegen § 46 Abs. 3 Satz 1 eine vollziehbare Auflage der
    Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt,
5. entgegen § 46 Abs. 3 Satz 3 die Bescheide nicht mitführt oder auf
    Verlangen nicht aushändigt,
6. entgegen § 48 einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht folgt oder
7. entgegen § 50 auf der Insel Helgoland ein Kraftfahrzeug führt oder mit
    einem Fahrrad fährt.
Wenn's nicht so ernst wäre, würde ich jetzt ja fragen: Ist der Crash auf Helgoland passiert?

Und jetzt wirklich wieder im ernst: Die Grünen können ja wohl nur meinen, dass du gegen die Vorschrift verstoßen hast, wonach man auf halber Sichtweite Anhalten können muss. Mir ist aber bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem jemand nach einem Wildunfall blechen musste.

In diesem Sinne: Halt uns bitte auf dem Laufenden!

Gruß
Mikele
 
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Dietmar

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@Mikele
Halbe Sichtweite gilt m.W. nur bei einspurigen Straßen.
Auf einer normalen Landtraße müßte Sichtweite
und damit ca. 70 km/h bei Nacht gelten...

Ich werde im Anhörungsbogen einfach schreiben,
dass ich mir keiner Schuld bewußt bin und das Reh vor mir die
Fahrbahn kreuzte.

Mir reichen schon die 10 Euro plus 0,55 Euro Porto von der Notaufnahme.
Zustände haben wir hier...

Gruß

Dietmar
der einen Bericht gesehen hat, dass man durch die Viecher als Moppedfahrer auch "durch" kommt !
 
Mikele

Mikele

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R1200GS
Dietmar schrieb:
Ich werde im Anhörungsbogen einfach schreiben,
dass ich mir keiner Schuld bewußt bin und das Reh vor mir die
Fahrbahn kreuzte.
Hi Dietmar,

schreib lieber "...DIREKT vor mir die Fahrbahn kreuzte, so dass ein Anhalten auch bei meinem gemäßigten Tempo von xx km/h nicht möglich war."

Dietmar schrieb:
der einen Bericht gesehen hat, dass man durch die Viecher als Moppedfahrer auch "durch" kommt !
DEN Beitrag kenne ich auch!

Gruß
Mikele
 
D

Dietmar

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Nachdem ich den Kerzenstecker (oder besser die Zündspule) abgezogen habe, habe ich einen halbkreisförmigen Haarriss um die Zündkerzenbohrung entdeckt, daher der Ölaustritt !

Gruß

Dietmar

Weiß eigentlich jemand, warum Autoersatzteile am nächsten Tag da sind und man auf Motorradersatzteile immer mehrere Tage warten muß ?
 
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Momo7

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Ich habe von einem Polizisten berichtet bekommen, dass viele Wildschein Zusammenstöße von den Fahrern garnicht wahrgenommen werden, bis es einen lauten Schlag macht.

"Auf einmal hat es einen Schlag gelassen und dann lag der tote Eber vor dem Auto. :eek: "

Die Viecher rennen auf die Fahrbahn direkt vors Auto, da kann ein Fahrer zuvor garnichts wahrnehmen.

Momo
 
vision1001

vision1001

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Erstmal gute besserung, auhc Deiner Q.


Den Anhörungsbogen muss man doch ausfüllen, damit keiner fragt, was machen denn die Chackos da. Da die das Reh als Unfallverursacher nicht als Hauptzeugen eintragen können (Tiere sind übrigens hierzulande Sachbeschädigung) wollen sie halt von Dir wissen wie das passiert ist.
Ohne Owi, keine Anhörung... schlau sind die ja auch nich immer, also erstmal den einfachsten weg gehen und Dir die Owi androhen, damit Du im Anhörungsbogen schreibst, was die dann später im Bericht schreiben müssen.
Dann wird das Verfahren eingestellt und gut.

Schreib einfach das Dir das Reh, ohne vorwarnung, und aus nicht erkennbaren Gründen plötzlich aus dem Dickicht vor das Motorrad gesprungen ist und Du keine Chance hattest auszuweischen oder rechtzeitig zu bremsen.

Dann wird das Vwerfahren eingestellt, denn das Reh wird sich nicht gegenteilig äußern.

Bei Fußgängern säh das ganz anders aus ;)

Nebenbei: Ähnliche verfahrensweise beim Auffahrunfall. Erstmal wird ohne weiter zu fragen der Auffahrende als Unfallversursacher eingetragen. Alles weitere können ja dann RA's vor Gericht klären. So ein Politzist spricht ja kein Recht. Er schildert erstmal das sich ihm bietende Bild aufgrund von Rechtsgrundlagen. Da brauch man sich nicht drüber erregen oder mit denen diskutieren. NUR aufpassen, das die alles richtig aufnehmen und aufschreiben was an Daten zur Verfügung steht ist UNHEIMLICH wichtig.
Könnte Stories erzählen die mich viel Geld gekostet haben, nur weil die Buletten zu faul waren... aber das fürht zu weit (war auch mit der Dose, also gehörts hier gar nich hin) :D

FRAGE: Was bringts Dir die Rep. Kosten gering zu halten, die eh die Versicherung zahlt? Ändert das etwas daran, dass Du Deine Klamotten selber zahlen musst? Dein :) wird sich froin wenn er VErsicherung und Reparatur hört.... DEIN Vorteil: Er hat dann die VErantwortung Deine Muh auch wieder 100%ig heil zu machen. Wenn Du jez was übersiehst und dann nacher passiert schlimmes, haste die Arschkarte.
 
AMGaida

AMGaida

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vision1001 schrieb:
Erstmal gute besserung, auhc Deiner Q.
Wird innerhalb der letzten 2 Jahre sicherlich in Ordnung gebracht worden sein... ;)
 
JOQ

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AMGaida schrieb:
Wird innerhalb der letzten 2 Jahre sicherlich in Ordnung gebracht worden sein... ;)

.....................er schreibt halt so gerne (und viiiiiiiieeel) :D :D
 
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falke1962

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Hallo Dietmar,

würde alles der Versicherung aufdrücken (versuchen), und gar nicht grossartig anfangen zu sparen. Schon gar nicht beim Moped. Kann auch durchaus sein, das die Gabel was abbekommen hat. Auf jedenfall mal nachmessen lassen, damit du für die Zukunft auf der sicheren Seite bist. Kostet allerdings auch wieder einen dreistelligen Eurobetrag. Es gibt da bestimmte Toleranzen, in welchen die Teile, Rahmen, Gabel usw. verbogen sein dürfen. Ich denke mal, bei einem Frontalaufprall hat sich dort sicher was getan, ist nur die Frage, was genau.

Gruß Falke !!!
 
JOQ

JOQ

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falke1962 schrieb:
Hallo Dietmar,

würde alles der Versicherung aufdrücken (versuchen), und gar nicht grossartig anfangen zu sparen. Schon gar nicht beim Moped. Kann auch durchaus sein, das die Gabel was abbekommen hat. Auf jedenfall mal nachmessen lassen, damit du für die Zukunft auf der sicheren Seite bist. Kostet allerdings auch wieder einen dreistelligen Eurobetrag. Es gibt da bestimmte Toleranzen, in welchen die Teile, Rahmen, Gabel usw. verbogen sein dürfen. Ich denke mal, bei einem Frontalaufprall hat sich dort sicher was getan, ist nur die Frage, was genau.

Gruß Falke !!!

HALLO FALKE/FROSCH und wohl doch kein ganzer Kerl :D :D :D

Der Post ist 2 Jahre alt :D :D :D
 
vision1001

vision1001

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:( rotwerd :(


wer gräbt denn auch sooo alte Posts wieder aus.


Ja ich schreibe immer viel, denn ich werd sooo oft missverstanden, dass IHR mich im prinzip dazu erzogen habt immer alles haarklein auszuführen.



AAAADMINNN.... CLOSE!
 
S

Schlonz

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Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
Dietmarder einen Bericht gesehen hat schrieb:
das habe ich im vergangenen Jahr live gesehen. Ein 11er GS-Fahrer hat ein Reh buchstäblich in der Mitte zerteilt und durchfahren und kam erst ca. 30 - 50 Meter danach zu Fall. Es ist nichts weiter passiert. Nur das arme Reh eben. Das war bei ganz leichter Dämmerung auf relativ freier Flur
 
Thema:

Schäden nach Zusammenprall mit einem Reh

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