Fahrzeug, die mit einem Saison-Kennzeichen versehen sind, sind nicht das ganze Jahr über zugelassen, sondern nur während des von Ihnen beantragten Zeitraums. Das sind mindestens zwei, höchstens aber 11 Monate, wobei der Zulassungszeitraum immer zwingend am 1. eines Monats beginnt und am letzten eines Monats aufhört. Eine Zulassung vom 15.04. bis zum 15.10. eines Jahres ist also nicht möglich. Den Geltungszeitraum müssen Sie bei Beantragung des Saison-Kennzeichens von vornherein festlegen (z.B. 01.05. bis 30.09.). Während dieses Zeitraumes ist das Fahrzeug dann auch in den folgenden Jahren automatisch zugelassen. Den Zeitraum können Sie nur ändern, wenn Sie einen neuen Antrag stellen.