Bei der 1100 er (könnte noch eine Betriebserlaubnis vom KBA nach StVZO, anstelle einer EU-Zulassung haben) macht es Sinn, mal in den Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 reinzukucken. Das was da drin steht, ist bindend. Bei der 1100er könnte es sogar noch eine alte, klassische Reifenbindung geben, die wirklich unproblematisch zu handhaben ist. Nur die dort aufgeführten Reifen dürfen verwendet werden. Gibt es diese Reifen nicht mehr, oder will man einen anderen Reifen fahren, braucht man eine Freigabe, entweder vom Fahrzeughersteller BMW oder von den Reifenherstellern, typgebunden für das verwendete Modell.
Die vom Threadersteller angestrebte Kombination macht davon abgesehen mMn aber überhaupt keinen Sinn. Ich würde einfach eine Reifenpaarung der gängigen Hersteller montieren (lassen) für die es eine Freigabe gibt. Irgendwann muss der "andere" Reifen auch getauscht werden und mit dem Ersetzen von einzelnen Reifen nimmt man sich Fahrspaß. Das was man an "Vorfinanzierungszinsen" einspart, weil man auch den allerletzten Millimeter aufbrauchen will, ist die Sache gar nicht wert.
Anders sieht das bei nem Gebrauchsgegenstand aus, der nur funktionieren muss und in einem gewinnorientierten Unternehmen benötigt wird um Umsatz zu machen.