B
Beste Bohne
Themenstarter
- Dabei seit
- 05.06.2007
- Beiträge
- 792
- Ort
- S-H
- Modell
- Ein Schwarzes mit Boot, ein Orangenes, ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Aaalso,
ich hätte da gerne mal ein Problem:
An meinem Wintergespann ist die orginale BMW-Rahmennummer durchkreuzt und durch eine Neue Nummer (Hersteller EML) ersetzt. Entsprechender Vermerk im Brief. Der Rahmen ist, wie das ganze Gespann, inzwischen ein ziemlich marodes Geraffel.
Jetzt geht's los:
Ich habe noch eine Solomaschine gleichen Typs erstanden. Dort ist ebenfalls die orginale BMW-Nummer durchkreuzt und durch eine andere Nummer ersetzt, auch BMW, warum auch immer. Ein entsprechender Eintrag im Brief ist vorhanden.
Was ich will:
Ich will am liebsten die Solomaschine als Gespannzugmaschine verwenden. Und zwar ohne den Rahmen aus dem Gespann zu bauen und in das Solomotorrad einzusetzten, aus dem dann logischerweise auch vorher erst der Rahmen raus muß.
Was das bedeutet:
Ich muß zur Zulassungsstelle und sagen, das ich einen gebrauchten Rahmen in das Gespann einbauen will, weil der alte verrostet, gebrochen whatever ist. Der Rahmen, den ich einbauen will, ist zwar schonmal umgelabelt worden, aber was spricht dagegen, ihn nochmal umzulabeln?
Zusammenfassung:
Ich habe Angst vor dem Behördlichem Terror. Was wiegt also schwerer?
Die Zugmaschinen auszuwechseln und das bei der Behörde eintragen zu lassen? Geht das überhaupt?
Oder
Den Mehraufwand betreiben und beide Rahmen ausbauen, austauschen und einbauen? Dann müßte ich nichtmal irgendwo was eintragen lassen.
ich hätte da gerne mal ein Problem:
An meinem Wintergespann ist die orginale BMW-Rahmennummer durchkreuzt und durch eine Neue Nummer (Hersteller EML) ersetzt. Entsprechender Vermerk im Brief. Der Rahmen ist, wie das ganze Gespann, inzwischen ein ziemlich marodes Geraffel.
Jetzt geht's los:
Ich habe noch eine Solomaschine gleichen Typs erstanden. Dort ist ebenfalls die orginale BMW-Nummer durchkreuzt und durch eine andere Nummer ersetzt, auch BMW, warum auch immer. Ein entsprechender Eintrag im Brief ist vorhanden.
Was ich will:
Ich will am liebsten die Solomaschine als Gespannzugmaschine verwenden. Und zwar ohne den Rahmen aus dem Gespann zu bauen und in das Solomotorrad einzusetzten, aus dem dann logischerweise auch vorher erst der Rahmen raus muß.
Was das bedeutet:
Ich muß zur Zulassungsstelle und sagen, das ich einen gebrauchten Rahmen in das Gespann einbauen will, weil der alte verrostet, gebrochen whatever ist. Der Rahmen, den ich einbauen will, ist zwar schonmal umgelabelt worden, aber was spricht dagegen, ihn nochmal umzulabeln?
Zusammenfassung:
Ich habe Angst vor dem Behördlichem Terror. Was wiegt also schwerer?
Die Zugmaschinen auszuwechseln und das bei der Behörde eintragen zu lassen? Geht das überhaupt?
Oder
Den Mehraufwand betreiben und beide Rahmen ausbauen, austauschen und einbauen? Dann müßte ich nichtmal irgendwo was eintragen lassen.