Radarsäulen Fzg- differenzierung

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DXBGS

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Hallo,
Vorab: ich erwarte keine Rechtsberatung da es mich nicht betrifft, sondern mir aufgefallen ist und ich eure Meinung bzw Ansicht zur Sachlage interessiert.

Bei uns seht im Ort eine Radarsäule, misst in beide Richtungen Tempo 30 und scannt den Fahrzeugumriss. Der Grund hierfür ist, dass aus einer Richtung die Durchfahrt für Fzg. Über 3.5to verboten ist.
Jetzt fuhr vor mir ein 6.5-7 tonner Kleinlastwagen mit Kofferaufbau. Entsptechend seiner Fahrzeuggrösse hat die Säule ausgelöst. (Tempo war unter 30km/h) Soweit ok. Nun gibt es aber die "Sprinter-Klasse", Kastenwagen hoch und lang aber im Umriss eben kleiner als der Kofferaufbau aber auch mit zul ges.Gewicht bis 7 Tonnen, welcher dann nicht erfasst wird.
Stellt das nicht eine unzulässige Funktion durch Benachteiligung dar, da gleiche Gewichtsklassen entspr. dem Verbotsschild nicht zuverlässig erkannt werden und einen Vorteil der kleineren Fahrzeugkonturen gegenüber den grösseren abbilden?
 
arbalo

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Mw. Gibt es keine Sprinter über 3.5 Tonnen.
Wenn die Sprinter hoch und lang sind geht es um das Volumen.
 
kowiseiner

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Aktuell gibt's ja die Lkw Maut ab 7,5 to. D.h. Fahrzeuge, die darüber liegen sind mit einem Mautgerät ausgestattet, welches eine solche Säule erfassen könnte.
Ab 2024 sollen dann Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Maut zahlen müssen.

Oder: bist Du sicher, daß es keine Meßschleifen in der Fahrbahn für das Gewicht gibt? So wie an unseren vielen maroden Brücken?

Rein über die Erfassung der Fahrzeugkonturen kann das System eigentlich nicht funktionieren.
Lasse mich da aber gerne belehren.
 
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DXBGS

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Spriner, Iveco u.ä. mit Geschl. Kasten gibt es bis 7 Tonnen. ( bin selbst danach auf der Suche)
Zu erkennen an den Zwillingsreifen oder an der Bezeichnung z.b. 313= 3Tonnen, 130PS....519 = 5Tonnen, 190PS. Bei Iveco geben die ersten beiden Zahlen der Fzg-bezeichnung die Gewichtsklasse an z.b. 70c18 7to, 180Ps

Gewichtsschleifen sind keine verlegt, da regelmässig ein 5 tonner unbehelligt durch fährt

Die Mautsäulen sehen ja anders aus....
 
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kowiseiner

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Mw. Gibt es keine Sprinter über 3.5 Tonnen.
Wenn die Sprinter hoch und lang sind geht es um das Volumen.
Doch.
Unser Kastenwagen (Ducato 6m lang, 2,9m hoch) kann 3,5 bis 4,5 to haben. Sind nur ein paar Kleinigkeiten am Fahrwerk anzupassen.
Und den Sprinter oder Iveco daily gibt's bei identischen Außenabmessungen sogar mit Zwillingsreifen und 5 to ( oder noch mehr). Sieht man allerdings nicht oft.
 
arbalo

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An die Zwillingsbereiften habe ich nicht gedacht. Sind ja auch eher die Ausnahme.

Jetzt wo wir das aufgeklärt haben, kannst du ja die entsprechende Behörde auf ihren Fehler aufmerksam machen.

Bitte veröffentlichte deren Antwort hier.
 
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DXBGS

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Denke die würden eher intern argumentieren: lassen wir die paar Sprinter durch und kassieren von den anderen als gar nichts zu bekommen. Vermutlich hat nicht jeder diesen Vergleichsgedanken wie ich. Als Betroffener würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen, wobei ich mir auch vorstellen kann, das die Behörde in "meinem" Fall dann das Bussgeldverfahren einstellt als vor Gericht eingestehen muss, das diese Scan Funktion, ggf auch noch durch einen Gutachter geprüft, unzulässig ist.
 
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Bei uns seht im Ort eine Radarsäule, misst in beide Richtungen Tempo 30 und scannt den Fahrzeugumriss. Der Grund hierfür ist, dass aus einer Richtung die Durchfahrt für Fzg. Über 3.5to verboten ist.
Jetzt fuhr vor mir ein 6.5-7 tonner Kleinlastwagen mit Kofferaufbau. Entsptechend seiner Fahrzeuggrösse hat die Säule ausgelöst. (Tempo war unter 30km/h) Soweit ok.
Verm. hat man die Bilderkennung mittlerweile gut genug trainiert (wer kennt sie nicht, die "Ich bin kein Roboter Capchtas).
Bilderkennung ist mittlerweile ziemlich gut und ein paar false negativ / positiv werden dann halt händisch aussortiert und am besten gleich in einer Feedback-Schleife wird weiter gelernt.
Ich denke eher, das Ding löst im Zweifel eher einmal mehr aus und über das Kennzeichen wird dann mit den Zulassungsdaten abgeglichen und wenn das alles nicht funzt kriegt es eh ein Mensch auf den Tisch.
Theoretisch könnte man auch on-the-fly Kennzeichen auslesen, Daten auswerten und dann speichern oder [offiziell] verwerfen (Mautbrücken Tollcollect).

Mich würde eher interessieren ob da auch keine Anlieger in diese Richtung durch dürfen, weil technische Gründe (z.B. zu schwache Brücke) scheint das Verbot ja keine zu haben, oder?
Ist die Durchfahrt für alle Fzg über 3,5 Tonnen verboten, oder nur für LKW?
Dann könnte man in der Vorbeifahrt auch das vorhandensein eines Fahrtenschreibers auslesen.

Schreib' doch mal die Behörde an, die müssen bestimmt Auskunft geben.


hth
 
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DXBGS

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Die Durchfahrt ( Schild Nr. 253, Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“ ) gilt nur in eine Richtung Ortseinwärts (an 2 Ortseingängen) Richtung Ortsauswärts können 40-tonner Problemlos raus, auch über die Brücke nur rein in Ort gehts legal nur über 2 Strassen.
Da ich den Orts-Sheriff öfters mal am Daten auslesen oder Updaten sehe, frage ich ihn mal.
Anlieger dürfen auch nicht durch. 3km Umweg wer direkt hinter der Säule wohnt...
lkw-durchfahrtsverbot-strafe.png
 
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DreasDakar

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Ich glaube nicht, dass aussortiert wird. Das wäre viel zu aufwendig, weil das Gros der Sprinter-Klasse 3,5-Tonner sind. Die mit hohem Gesamtgewicht werden wegen des notwendigen Führerscheins nur dann gekauft, wenn die Zuladung (kg) wirklich benötigt wird. Haben übrigens nicht zwingend alle Zwillingsreifen, gibt auch sogenannte Super—Single-Reifen, weil dann der Radkasten und damit die Breite zwischen den Radkaesten im Laderaum unverändert bleiben.

Ich gehe davon aus, dass man die paar Fahrzeuge in Kauf nimmt und mit 95% Trefferquote zufrieden ist.

Für mich ist keineUngleichbehandlung. Die Regelung ist ja für alle gleich, nur das Messverfahren lässt technisch bedingt einige laufen. Das ist so als wenn Du in eine Kontrolle kommst - der eine Polizist ermahnt, der andere verwarnt.
 
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Die Durchfahrt ( Schild Nr. 253, Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“ )
...dann kannst Du mit einem großen WoMo mal testen wie es funktioniert - da darf es IMO nicht blitzen - WoMos sind Klasse M = Personenbeförderung.
 
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DXBGS

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Blitzen schon, nur wird verm. händisch aussortiert und dann kommt nix. So auch bei mir. Sprinter, Hochdach zzgl. Lichtbalken aber max. 3.5to.
Kam auch nix, aber seither blitzt es bei mir auch nicht mehr. Daher die Vermutung dad die Umrissscanabmessungen vergrössert wurden. Und damit dann eben die "Kleinen" durchfallen und die " Grossen" erfasst werden
 
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Das geht nicht über den Umriss - die Bilderkennung ist schon ein, zwei Schritte weiter - siehe auch:

Pilotprojekt
 
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DXBGS

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Kennt jmd den Hersteller der Blitzersäulen?
Ich würde die gern direkt anfragen
 
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versteh das jetzt nicht wirklich!

Wenn ein Fahrzeug "geblitzt" wird, dann muß eh über das Kennzeichen der Halter ausfindig gemacht werden - und an dem Datensatz mit dem Kennzeichen (und Halter) hängt doch wahrscheinlich auch das zul. Gesamtgewicht dran!
d.h. die Datenbankabfrage wäre ja dann
wenn erfasstes Kennzeichen & Zul. Gesamtgewicht >3,5 to --> dann "nettes Schreiben an den Halter" :nixweiss:
 
Eckart

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Stellt das nicht eine unzulässige Funktion durch Benachteiligung dar, da gleiche Gewichtsklassen entspr. dem Verbotsschild nicht zuverlässig erkannt werden
Ich weiß gar nicht, warum na sich da so viele Gedanken machen muss, denn die für dieses Gerät zuständige Behörde muss ja um die Unvollkommenheit der automatischen Fahrzeugunterscheidung wissen.

Auf der einen Seite entgehen einige Verkehrssünder der Verfolgung, wenn die Säule nicht auslöst, aber einen Anspruch auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit hat man m. W. nicht.

Auf der anderen Seite erfasst die Säule auch Fahrzeuge ohne Verstoß, aber spätestens beim Versuch der Verfolgung über das Kennzeichen wird ja auch die Fahrzeugklasse ermittelt, sodass bis auf Irrtümer auch keine Bescheide herausgehen sollten.

Irrtümer sind auch ohne Unterscheung immer möglich und damit "normales Restrisiko", gegen das man sich notfalls wehren muss.

Ob man gegen dergleichen wie bei einer anlasslosen Erfassung vorgehen kann, halte ich für fraglich.

Da Verbote meist vom zulässigen Gesamtgewicht und nicht vom aktuellen Gewicht abhängen, erübrigt sich eigentlich auch die schwierige Gewichtserfassung auf der Straße fahrend.
 
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versteh das jetzt nicht wirklich!
Jepp ;)

Wenn ein Fahrzeug "geblitzt" wird, dann muß eh über das Kennzeichen der Halter ausfindig gemacht werden - und an dem Datensatz mit dem Kennzeichen (und Halter) hängt doch wahrscheinlich auch das zul. Gesamtgewicht dran!
d.h. die Datenbankabfrage wäre ja dann
wenn erfasstes Kennzeichen & Zul. Gesamtgewicht >3,5 to --> dann "nettes Schreiben an den Halter" :nixweiss:
...das Ding "blitzt" klassisch bei Geschwindigkeitsüberschreitung -> alles gut.
Überwacht wird aber auch das Durchfahrtsverbot und dann müsste nach Deinem Schema jedes Fahrzeug geblitztdingst und abgefragt werden - das ist etwas unschön z.B. wegen Datenschutz.
Also gibt es vermutlich eine Sortierung die evt. direkt im Gerät vorgenommen wird und darum geht es.
 
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