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DXBGS
Themenstarter
Hallo,
Vorab: ich erwarte keine Rechtsberatung da es mich nicht betrifft, sondern mir aufgefallen ist und ich eure Meinung bzw Ansicht zur Sachlage interessiert.
Bei uns seht im Ort eine Radarsäule, misst in beide Richtungen Tempo 30 und scannt den Fahrzeugumriss. Der Grund hierfür ist, dass aus einer Richtung die Durchfahrt für Fzg. Über 3.5to verboten ist.
Jetzt fuhr vor mir ein 6.5-7 tonner Kleinlastwagen mit Kofferaufbau. Entsptechend seiner Fahrzeuggrösse hat die Säule ausgelöst. (Tempo war unter 30km/h) Soweit ok. Nun gibt es aber die "Sprinter-Klasse", Kastenwagen hoch und lang aber im Umriss eben kleiner als der Kofferaufbau aber auch mit zul ges.Gewicht bis 7 Tonnen, welcher dann nicht erfasst wird.
Stellt das nicht eine unzulässige Funktion durch Benachteiligung dar, da gleiche Gewichtsklassen entspr. dem Verbotsschild nicht zuverlässig erkannt werden und einen Vorteil der kleineren Fahrzeugkonturen gegenüber den grösseren abbilden?
Vorab: ich erwarte keine Rechtsberatung da es mich nicht betrifft, sondern mir aufgefallen ist und ich eure Meinung bzw Ansicht zur Sachlage interessiert.
Bei uns seht im Ort eine Radarsäule, misst in beide Richtungen Tempo 30 und scannt den Fahrzeugumriss. Der Grund hierfür ist, dass aus einer Richtung die Durchfahrt für Fzg. Über 3.5to verboten ist.
Jetzt fuhr vor mir ein 6.5-7 tonner Kleinlastwagen mit Kofferaufbau. Entsptechend seiner Fahrzeuggrösse hat die Säule ausgelöst. (Tempo war unter 30km/h) Soweit ok. Nun gibt es aber die "Sprinter-Klasse", Kastenwagen hoch und lang aber im Umriss eben kleiner als der Kofferaufbau aber auch mit zul ges.Gewicht bis 7 Tonnen, welcher dann nicht erfasst wird.
Stellt das nicht eine unzulässige Funktion durch Benachteiligung dar, da gleiche Gewichtsklassen entspr. dem Verbotsschild nicht zuverlässig erkannt werden und einen Vorteil der kleineren Fahrzeugkonturen gegenüber den grösseren abbilden?