Radarfallenwarnung legal?

Diskutiere Radarfallenwarnung legal? im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Moin Moin! Hab mir heute für mein Zumo550 die POI bei Radarfalle.de für Deutschland runtergeladen. Das war ein Kinderspiel, nach dem ich mich...
Q-Flyer

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Moin Moin!
Hab mir heute für mein Zumo550 die POI bei Radarfalle.de für Deutschland runtergeladen. Das war ein Kinderspiel, nach dem ich mich angemeldet habe. Nun werden die stationären Kästen alle auf dem Zumo angezeigt.
Im vergangenen Sommerurlaub in Italien, konnte ich feststellen, dass im Zumo schon werksseitig für Italien einige Kästen hinterlegt waren. :):)
Da kam ich auf den Geschmack und fand heute endlich mal die Zeit mir die Sachen für Deutschland runter zu laden.
Hat einer von Euch ne Ahnung, wie sich das rechtlich in unserer Heimat verhält?

Viele Grüße
aus NF
 
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Klaus_D

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In Deutschland erlaubt, da passiver Radarwarner. Verboten sind "aktive" Radarwarner.

Quelle: Länderpolizei Hamburg und Niedersachsen :)

Im Ausland aber teilweise verboten.
 
ED

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Servus Klaus,

ich hätte jetzt glatt das Gegenteil gedacht. Bist Du sicher? Ich dachte schon mal gelesen zu haben, daß Navis mit diesen POI´s bei P-Kontrollen schon beschlagnahmt wurden.
 
palmstrollo

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Es kommt darauf an, ob die Geräte "aktiv" (zum Beispiel mit "Gebimmel" oder "Ansagen") vor der "Gefahrenstelle" warnen (aktiv) oder ob sie sie nur "still" (passiv) anzeigen.
Wenn ich mich recht entsinne, war der Verkauf einiger Navis in der Schweiz vor Kurzem noch aus diesem Grund untersagt. Ich kann mich aber auch irren.
 
MP

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Moin,

um es kurz zu sagen: die Lage in Deutschland ist weiterhin unklar. :confused: Aber das ist angesichts des Gewürges von Seiten des Gesetzgebers beim Rauchverbot in Gaststätten ja nicht weiter verwunderlich. Warum soll es dann bei Radarwarngeräten anders sein. :rolleyes:

Zur Radarwarnung mit Navigationsgeräten anbei ein schon etwas älterer Beitrag vom 10.02.2007 aus dem Stern.
 
nypdcollector

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In Deutschland ist es nach §23 Abs. 1b StVO so, dass es nicht erlaubt ist, ein Gerät zu betreiben, oder betriebsbereit mitzuführen, "das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Navis sind aber nicht primär dazu bestimmt, vor Radarkontrollen zu warnen, sondern ihr eigentlicher Verwendungszweck ist das Routing. Eine zusätzlich Anzeige der Kontrollposten ändert den Verwendungszweck nicht derart, dass es illegal wird.
Ganz anders ist das in der Schweiz. Die können auch dann das Gerät einziehen, wenn nur die Radarstandorte als POIs aufgespielt sind, ohne dass sie angezeigt werden.
 
K

Klaus_D

Gast
Es kommt darauf an, ob die Geräte "aktiv" (zum Beispiel mit "Gebimmel" oder "Ansagen") vor der "Gefahrenstelle" warnen (aktiv) oder ob sie sie nur "still" (passiv) anzeigen.
Das hat nun wirklich nichts mit "aktiv oder passiv" zu tun :p . Aktive Radarwarner empfangen die Radarerfassung und "warnen".

NorbertS schrieb:
ch hätte jetzt glatt das Gegenteil gedacht. Bist Du sicher? Ich dachte schon mal gelesen zu haben, daß Navis mit diesen POI´s bei P-Kontrollen schon beschlagnahmt wurden.
Nennt mir einen konkreten Fall :D.

Und zur Gerüchteküche: Letztens erzählte mir ein Freund, dass ein Biker Bußgeld in Deutschland bezahlen mußte, weil sein Helm zu alt war (Prüfsiegel im Helm). Ist natürlich auch totaler Quatsch, es gibt keine zeitliche Nutzungseinschränkung für Helme.

Also nochmals zu POI: ist erlaubt (fragt doch selber bei der Polizei nach - ich habs getan)
 
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Nordlicht

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Bei uns hier in CH ändert sich die Sachlage erstmal wieder. Aktuell hat ein Kantonsgericht die POI-Warner an Navi's für legal erklärt. Mal sehen, wie lange das Urteil Bestand hat und ob es bei den anderen Kantonen ähnlich laufen wird..
 
borstl

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In Österreich und in der Schweiz sind sie erlaubt (in CH erst seit ca. 2 Monaten). Es ist hierbei jedoch wichtig, daß sie die stationären Meßeinrichtungen nur anzeigen (und/oder ansagen), aber auf keinen Fall stören oder beeinträchtigen dürfen.
 
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Moin Moin!
Bin nun das erste Mal mit den POIs unterwegs gewesen. Acht mal hat mich mein Zumo vor der roten Laterne gerettet:D:D:D.
Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße
aus NF
 
Thema:

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