GS-Neuling schrieb:
Obwohl die Freigabe muß der Reifen Dealer ausdrucken und sein Stempel drauf machen, damit sie gültig ist.
Möchte nichts falsches sagen, aber so war es bei mir.
Möchte ja nicht Besserwisser spielen. (warum tu ichs dann)
Aber Berti war mit seiner Aussage auf alle Fälle richtig. Bei Metzeler kann man die Freigabe eben Ausdrucken. Da ist nix falsches dran. Die machen das bestimmt gern vor Ort bei sich.
Deine Aussage beinhaltet zwar, dass der Reifenhändler deines Vertrauens seinen Stempel (und auch Unterschrift) drauf machen muß.
Allerdings ist der Teil mit "muß der Reifendealer ausdrucken" falsch.
Unserer Legislative bzw. Executive ist schnurz wer das Dokument nun ausdruckt!
Also, bitte in Texte nichts hineininterpretieren was nicht da steht.
Viele Grüße
Gerhard
P.S.: Dieser Post ist entstanden, da ich dienstlich von Interpretationen statt Aussagegenauigkeit die Nase voll hab. Nichts fü ungut.
P.P.S: Ganz leise. In der Beziehung kann ich meine Frau und auch andere Weiber, die da Meister drin sind, auch nicht ab!