Es geht dabei um das italienische Punkte Konto. Wird man dort als nicht Italienischer Staatsbürger auffällig, möchte man dort wissen wer man ist und es wird ein Konto über die Person eröffnet, denn seit einigen Jahren gibt es auch in Italien ein mit den “Flensburger Punkten” vergleichbares Punktesystem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es ist allerdings anders konzipiert als das deutsche Punktesystem, nämlich gerade anders herum. Die Punkte werden nicht addiert, sondern sie werden von einem anfänglichen Punkteguthaben von 20 Punkten jeweils abgezogen. Zusätzlich zu den Punkten gibt es, wie in Deutschland, die für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit vorgesehene Geldstrafe.
Grundsätzlich werden die in Italien erworbenen Strafpunkte nicht auf den deutschen oder österreichischen Führerschein übertragen, dennoch besteht durchaus die Möglichkeit, ab einer bestimmten Punktezahl ein Fahrverbot für Italien auferlegt zu bekommen, denn das italienische Punktesystem wird seit Jahren auch auf ausländische Kraftfahrer angewandt. Die in Italien erworbenen Punkte haben jedoch keinen Einfluss auf das deutsche Punktesystem.
Zum Thema Fahrerdaten ausländischer Kraftfahrer, für italienreisende Ausländer bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien gemäß folgender Staffelung:
-Verlust innerhalb eines Jahres Fahrverbot für 2 Jahre in Italien
-Verlust innerhalb von 2 Jahren Fahrverbot für 1 Jahr in Italien
-Verlust innerhalb von 2 – 3 Jahren Fahrverbot für 6 Monate in Italien
Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten. Je nach Verstoß werden 1 – 10 Punkte abgezogen.
So gibt es z. B. folgende Punkte:
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h bis 40 km/h 3 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h bis 60 km/h 6 Punkte
-Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h und mehr 10 Punkte
Es gibt natürlich wie bei uns auch für andere Vergehen Punkte.
Fährt man zwei Jahre lang hintereinander ohne Verstoß, so bleibt es bei der anfänglichen Punkteanzahl von 20 Punkten. Kraftfahrer, welche für mindestens zwei Jahre die gesamte Punktezahl beibehalten haben, bekommen jeweils 2 Punkte dazu. Das auf diese Weise, also durch korrektes Verhalten im Straßenverkehr, erworbene Guthaben kann maximal 30 Punkte umfassen.
Abgezogene Punkte können, ähnlich wie in Deutschland, durch Teilnahme an spezifischen Kursen in autorisierten Fahrschulen oder Verkehrsämtern wiedererlangt werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren einer Abschlussprüfung.
Kann also bedeuten, man sammelt in 2 Jahren bei einigen Urlauben in Italien einige Knöllchen, etwas zu schnell, falsch geparkt, abgelaufener Verbandskasten usw., bezahlt das von zu Haus, denkt sich nichts dabei und sammelt dabei ohne es zu Wissen Punkte bis ins Minus, und kommt dann auf Italienischem Staatsgebiet in eine Kontrolle, wird einem die Weiterfahrt untersagt, und kostet natürlich Strafe.