Änderung AKB / Motorsporthaftpflichtversicherung

Diskutiere Änderung AKB / Motorsporthaftpflichtversicherung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe gerade die neue Beitragsrechnung für 2025 bekommen. Neben einer unschönen Erhöhung um 15% trotz besserem SF gab es Änderungshinweise...
FlowRider

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Ich habe gerade die neue Beitragsrechnung für 2025 bekommen. Neben einer unschönen Erhöhung um 15% trotz besserem SF gab es Änderungshinweise.

Während die bisherigen AKB das Risiko von motorsportlichen Veranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur dann nicht trugen, wenn es dabei auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, lautet die neue Klausel (AKB–A.1.5.2) wie folgt:

[...] ersetzen wir in den AKB den Risikoausschluss von Motorsportveranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung:

Änderung Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bei Motorsportveranstaltungen
Neu:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn

  • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
  • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.

Ich verstehe das so, dass ich mich in Zukunft nochmal extra versichern muss, wenn ich Fahrtrainings wie Hechlingen oder ADAC mache?
 
Hante

Hante

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Solch ein Schreiben habe ich von meiner Versicherung auch erhalten und daraus das gleiche Fazit gezogen.
Seltsam, früher hat man bei seiner Versicherung Rabatt erhalten, wenn man an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat. Jetzt scheint das Risiko anders bewertet zu werden.
 
arbalo

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Ich habe gerade die neue Beitragsrechnung für 2025 bekommen. Neben einer unschönen Erhöhung um 15% trotz besserem SF gab es Änderungshinweise.

Während die bisherigen AKB das Risiko von motorsportlichen Veranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur dann nicht trugen, wenn es dabei auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, lautet die neue Klausel (AKB–A.1.5.2) wie folgt:

[...] ersetzen wir in den AKB den Risikoausschluss von Motorsportveranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung:

Änderung Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bei Motorsportveranstaltungen
Neu:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn

  • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
  • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.

Ich verstehe das so, dass ich mich in Zukunft nochmal extra versichern muss, wenn ich Fahrtrainings wie Hechlingen oder ADAC mache?
Das solltest du deine Versicherung fragen, hier kommt bei juristischen Fragen nur Unsinn raus.
 
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Folgende Information hat mich erreicht:

nach Rücksprache steht fest:
Fahrsicherheitstrainings fallen unter dem Begriff nicht, es gilt ausschließlich bei offiziell betitelten Motorradveranstaltungen.
 
Peter1811

Peter1811

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Habe auch nachgefragt, seit 3 Wochen keine Antwort von der DEVK.
 
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...
  • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.

Ich verstehe das so, dass ich mich in Zukunft nochmal extra versichern muss, wenn ich Fahrtrainings wie Hechlingen oder ADAC mache?
Wieso extra versichern ? Bedingung dafür, dass KEIN Versicherungsschutz durch Deine Kfz-Versicherung besteht, dass eine "Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht", die dann eintritt.
 
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Aber schon der Ausschluss des abgegrenzten oder zugangsbeschränktem Gebiets betrifft jedes angemeldete Sicherheitstraining
 
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Siehe

Auswirkungen der Neuregelung der KH-Richtlinie

Demnach Ersatz für die bisherige Rennklausel. Sehe darin eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

M.E. umfasst diese Regelung keine Fahrsicherheitstraining. Die waren bisher auch nicht ausgeschlossen, zumal es sich um keine Rennsportveranstaltungen/-aktivitäten handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Peter1811

Peter1811

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Bis hierher alles richtig, aber die schreiben es so schwammig, da weiß keiner was im Schadensfall Sache ist.
 
finepixler

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Ja, hat mir die DEVK bereits vor einigen Wochen in der Jahresbeitragsrechnung mitgeteilt.
 

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R1250GS Trophy * R1300GS ASA Trophy
So wie ich es auf die schnelle verstehe, gilt das dann auch für so etwas, wie die Runde über die Nordschleife beim alljährlichen Anlassen. Das wird nicht jedem bewusst sein. Oder liege ich mit der Vermutung falsch?
 
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Ich werde dann mal für mein Training im Juni so eine Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen (müssen).

Das Thema sollte mal angepinnt werden.
 
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((Zusammengefügt))
 
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Das hat mir soeben mein Sicherheitstrainer zugesendet:

§ 5d regelt:
• Motorsportveranstaltungen sind solche, bei denen Wettkampfcharakter oder der Nachweis von Höchstleistungen im Vordergrund stehen, wie z. B. Rennen, Wettbewerbe oder Testfahrten auf abgesperrten Strecken.
• Diese Veranstaltungen benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung, die auch Schäden Dritter (einschließlich Zuschauer und Streckenpersonal) abdeckt.

Warum -Fahrsicherheitstrainings nicht betroffen sind:
• Fahrsicherheitstrainings dienen der Schulung und Verbesserung der Fahrtechnik unter kontrollierten Bedingungen.
• Sie sind auf Sicherheit und Unfallprävention ausgerichtet, ohne dass Wettkampfcharakter oder Höchstgeschwindigkeiten eine Rolle spielen.
• Teilnehmer fahren normalerweise mit versicherungspflichtigen Fahrzeugen (durch die eigene Kfz-Haftpflicht gedeckt)

Fazit:
Fahrsicherheitstrainings fallen nicht unter die Pflichtversicherung nach § 5d PflVG, da sie keine Motorsportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter sind.
 
Thema:

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