R
ralle2d
Themenstarter
- Dabei seit
- 13.09.2014
- Beiträge
- 164
- Modell
- R 1200 GS LC Triple Black
Moin zusammen,
ich möchte bei meiner GS800 Nebelscheinwerfer nachrüsten, die laut StVo meines Wissens an-/abschaltbar sein müssen. Da ich die Dinger aber zum besser gesehen werden sowieso permanent eingeschaltet lassen möchte, würde ich auf einen hässlichen Lenkerschalter gerne verzichten.
Ist es wohl erlaubt bzw. TÜV-tauglich, wenn der pflichtgemäße Schalter unter der Sitzbank montiert ist? Oder würde der TÜV akzeptieren, wenn man beim Vorführen die Birnen entfernt und sagt, man hätte die Dinger nur als Zierde ohne Funktionalität angebaut?
Ralle
ich möchte bei meiner GS800 Nebelscheinwerfer nachrüsten, die laut StVo meines Wissens an-/abschaltbar sein müssen. Da ich die Dinger aber zum besser gesehen werden sowieso permanent eingeschaltet lassen möchte, würde ich auf einen hässlichen Lenkerschalter gerne verzichten.
Ist es wohl erlaubt bzw. TÜV-tauglich, wenn der pflichtgemäße Schalter unter der Sitzbank montiert ist? Oder würde der TÜV akzeptieren, wenn man beim Vorführen die Birnen entfernt und sagt, man hätte die Dinger nur als Zierde ohne Funktionalität angebaut?
Ralle