Hi
Leider ist es eben nicht ganz sooooo (und ja, ich weiss dies auch erst seit einem TV-Beitrag hier in der Schweiz).
Abgesehen vom regulären Verzollen gibt es auch noch diese "Wertsteigerung". Da reicht ein normales Verzollen eben nicht.
Beispiel:
Als Schweizer bringe ich mein Auto nach Deutschland, ich will z.B. bessere Sitze einbauen lassen.
Trivial würde man davon ausgehen, dass ich mit der Rechnung der neuen Sitze zum Deutschen Zoll gehe und mir die Ausfuhr bestätigen lasse. Danach gehe ich zum Schweizer Zoll und bezahle brav meine Importgebühren (Zoll und MWSt.).
Aber so geht es leider nicht bei Fahrzeugen! Wieso und warum wird im von mir verlinkten Text erklärt.
Bei Fahrzeugen MUSS ich beim Grenzübertritt (von der CH nach DE!) dem Deutschen Zoll eine Kaution hinterlegen. Diese beträgt mehrere Prozente des Fahrzeugwertes. Bei einem Fahrzeug von z.B. 30'000Euro sind das rasch 5000...10000 Euro!!!
Bei der Ausfuhr des Fahrzeuges (aus Deutschland) erhalte ich diese Kaution zurück (mit Verrechnung der Wertsteigerung durch den Einbau der Sitze).
Diese Kaution entfällt ausschliesslich dann, wenn ich in Grenznähe meinen Wohnsitz habe bzw. des Wohnsitzes, welcher in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Aufzählung der zulässigen Gemeinden ist im Dokument (siehe Link) abschliessend aufgeführt.
Fahre ich einfach so über den Zoll, ignoriere ich somit die Bestimmung, gibt es dann eine Busse in Höhe des Fahrzeugwertes und mehr! Und dann hat man wirklich die Arschkarte gezogen.
Das soll heissen, dass alle Schweizer die mit dem Auto ausreisen eine Kaution hinterlegen müssen? Ein Scherzchen,oder?
Wenn Du ausreist machst Du das mit hoher Sicher genau wie bei uns. Du nimmst ein Personaldokument mit und fährst über die Grenze . Ob Du kontrolliert wirst hängt von der Laune/Logik der Grenzer ab.
Was mir früher nicht bewusst war: Ein schweizer Kollege konnte nicht so einfach zum Firmenstammsitz nach DE kommen weil er Türke war und für die damals Visumpflicht in DE bestand.
Also bist Du jetzt in DE. Da siehst Du ein paar tolle Sitze (5000 EUR) für Dein Auto (50000 EUR), packst die ein und fährst nach Hause. Du exportierst die Dinger aus DE, lässt Dir die Steuer geben und importierst sie in die Schweiz, zahlst dort Steuer + Zoll (sofern welcher anfällt), fertig.
Wenn Du mit der Absicht nach DE fährst Dein Auto umbauen zu lassen und das in der Schweiz anmeldest, dann hinterlegst Du vielleicht Kaution (weiss ich nicht). Dann kommst Du zurück, Deine alten Sitze wurden z.B. mit 2000 EUR in Zahlung genommen, also ist die Wertsteigerung 3000 EUR und dafür bezahlst Du Steuer + Zoll.
Worin besteht der Unterschied? Das ist doch nur eine Verfahrensfrage.
Nebenbei: Wie stellt der Zoll fest ob Du nach DE fährst weil Du Dein Auto umbauen lassen willst oder Kaffee trinken gehen willst? Im ersten Fall fährst Du vielleicht mit der Bahn nach Hause weil es 10 Tage dauert. Danach fährst Du wieder mit der Bahn nach DE und holst Dein Auto ab.
Danach alles wie von mir beschrieben. Hast Du irgendetwas machen lassen was Euerem "TÜV" auffällt, ist es wohl besser eine Rechnung zu haben die auch der Zoll gesehen hat. Hast Du z.B. neue Reifen gekauft weil die vielleicht in DE billiger sind, wird das kaum jemandem auffallen. Ob das Steuerhinterziehung oder Zollbetrug ist sei mal dahingestellt.
Ob z.B. ein Kundendienst eine Wertsteigerung darstellt weiss ich nicht. Sichtbar ist er jedenfalls nicht.
Dein Link sagt genau das aus. Nur unterscheidet er verständlicher Weise nicht zwischen "sichtbar" oder nicht. Damit will ich nicht zum Streuerbetrug aufrufen, doch wer hindert einen Schweizer sich zwei Rechnungen geben zu lassen? Eine für doie sichtbaren Teile die andere für das Unsichtbare? Dem deutschen Betrieb ist das egal.
"Wertsteigernd" ist allerdings nicht nur das Material sondern auch die Einbaukosten. Bei Sitzen dürfte sich das, auch in Relation zum Warenwertin deutlichen Grenzen halten. Lässt Du Kotflügelverbreiterungen (Warenwert 100 EUR) einschweissen und dann das ganze Auto lackieren, ist der Warenwert quasi egal. Da musst Du das Lackieren verzollen. Die Wertsteigerung eben!
Muss jeder Nicht-Grenz-Schweizer das was er in DE bei ALDI einkauft verzollen? Da kann ALDI dann gleich eine "Schweizer-Kasse" einrichten mit einem Zöllner als Kassier.
Was man vielleicht wissen sollte: Trifft man Nicht-EU-ler z.B. Schweizer bei einem Moppedtreffen und fragt ob man das Mopped mit der tollen Auspuffanlage mal fahren darf, sollte man tierisch aufpassen. Es ist Steuerhinterziehung wenn ein Deutscher ein nicht in der EU zugelassenes Fahrzeug in DE bewegt!
Ausnahmen gibt's natürlich. Mit dem russischen Leihwagen von Moskau nach Berlin (wo gibt man das Ding ab?). Sicher gibt es auch einen Passus für Werkstätten wenn die ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland gerichtet gaben und eine Probefahrt machen. Auch wenn man den Schweizer als Sozius dabei hat weil man ihn wegen Unwohlseins zum Krankenhaus bringen will ist es gratis.
Das Problem kann man bei Auto Motor&Sport nachfragen. Die hatten mal einen Lancia mit italienischer Nummer zum testen. Leider bevor es das entsprechende Abkommen gab. Verurteilt wegen Steuerhinterziehung!
gerd