Hi
Dass ein Mopped mit Beiwagen (rechtlich) ein einspuriges Fahrzeug ist, wage ich zu bezweifeln.
Ein Mopped bleibt es und damit auch tauglich für einen Moppedparkplatz.
Zudem vermute ich, dass die Ordnungshüter sich da selbst nicht schlüssig sind und den Beiwagen "gar nicht bemerken". Anders betrachtet gilt doch für Beiwagenmaschinen eine Helmpflicht und somit isses in meinen Augen allemal ein Krad? Es heisst ja auch "Krad mit Beiwagen" und nicht "Mehrspurfahrzeug mit merkwürdig angeordnetem drittem Rad". Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen (Quad) ist das ja nicht so eindeutig
Wie das entsprechende Überholverbot definiert ist (einspurig oder Krad) weiss ich allerdings nicht. Vermutlich aber hat es eine ungenaue Definition
gerd