Messer auf Reisen/Camping - Rechtliche Hintergründe

Diskutiere Messer auf Reisen/Camping - Rechtliche Hintergründe im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; EDIT MOD: Abgetrennt vom "Minimalismus" Tread, da eigenes Thema Nachdem ich festgestellt habe, dass mein Linder SE1 Frankreich nicht...
hdo

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EDIT MOD:
Abgetrennt vom "Minimalismus" Tread, da eigenes Thema


Dann will ich mal mein Lieblingsmesser vorstellen. Wir sind uns sogar im Clampingthread einig, dass das was taugt:

Victorinox Gemüsemesser faltbar.

  • extrem leicht,
  • sehr kompakt,
  • extrem scharf,
  • faltbar und somit problemlos zu verstauen,
  • hohe Qualität,
  • und trotzdem nicht teuer.

Voilà, alle Kriterien erfüllt!

Mehr Messer braucht man nicht...

Anhang anzeigen 557506
Nachdem ich festgestellt habe, dass mein Linder SE1
1677313508605.jpeg

Frankreich nicht zugriffsbereit sein darf (mikrige 8cm-Klinge, aber 4,5mm Klingenrücken),
wollte ich eigentlich das klappbare Victorinox-Gemüsemesser kaufen.

Da hatte ich aber wohl die Rechnung ebenfalls ohne den franz. Gesetzgeber gemacht!
🥳
 
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hdo

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MarinGS

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Ich lese da anderes:

Waffengesetz für Messer in Frankreich 2023 | Knife-Blog


Grundsätzlich verboten sind Messer mit einer Klingenlänge über 15 Zentimeter oder einer Klingenstärke über 4 Millimeter.
Küchenmesser oder Messer, die von Anglern, Campern oder Wanderern benutzt werden, und die die eingangs genannten Verbotskriterien nicht erfüllen, können in Frankreich mitgeführt werden.

Laguiole, Multitools ohne Klingenarretierung, einfache Taschenmesser und bei Camping- oder Wanderurlaub auch Küchen- oder Brotzeitmesser sind erlaubt - solange sie bei Transport im Gepäck verwahrt bleiben.

Victorinox klappbar / Die Klingenstärke beträgt 1,2 mm - Klingenlänge: 11cm, ist somit erlaubt ...

Ein klasse Teil ...

P1080341.JPG



Mein
Magnum Outdoor Cuisine III (Linerlock) ist ebenfalls erlaubt
 
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Ich lese da anderes:

Waffengesetz für Messer in Frankreich 2023 | Knife-Blog


Grundsätzlich verboten sind Messer mit einer Klingenlänge über 15 Zentimeter oder einer Klingenstärke über 4 Millimeter.

...
Mein
Magnum Outdoor Cuisine III (Linerlock) ist ebenfalls erlaubt
der Link ist bekannt.
Würde ich vorschlagen dort ggf. etwas gründlicher und weniger selektiv zu lesen:

„Klappmesser, deren Klinge einen Mechanismus zur Verriegelung besitzt dürfen weder getragen noch ohne Genehmigung importiert werden. Das Verbot der Klingenarretierung ist unabhängig von Klingenlänge oder Bauart.“

Ist nun wirklich nicht so missverständlich formuliert…
 
KaTeeM is a schee...

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Nein, ist es sicher nicht.

Das heißt aber, dass so grundlegende und weitestgehend harmlose Werkzeuge wie z.B. ein Leatherman (mit Klingenarretierung) nicht mehr importiert/benutzt werden dürfen. DARAN dürften sich wohl die meisten stören und das ungläubig zur Kenntnis nehmen...
 
MarinGS

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Na ja, der weitere Text lässt viel Spielraum ...


Gemüsemesser eine Gefahr ....?
 
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pogibonsi

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Ich war mit meinem Viktorinox Gemüsemesser in Frankreich und bin natürlich nicht kontrolliert worden. ABER, hätten Sie es mir bei einer Kontrolle tatsächlich konfisziert, wovon in nicht ausgehe, dann wäre der Schaden ein anderer, als wenn mir ein Messer wie das Linder SE1 weggenommen werden würde!

Egal wie die Gesetzeslage ist, ich kann es nicht glauben, dass mir ein Polizist ein Gemüsemesser wie das Viktorinox, dass sich im Koffer zwischen meine Kochutensilien befindet, tatsächlich beschlagnahmt! Das glaubt doch wirklich keiner. Wenn ich vielleicht 100 mal kontrolliert werden würde, dann wäre vielleicht einer dabei der sowas macht, aber in meinem richtigen Leben bin ich jetzt in 60 Jahren noch nie kontrolliert worden. Und ich war inzwischen fast in der ganzen Welt unterwegs!
 
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Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gibt aber Personengruppen, wo die Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht ein hohes Gut ist.
Wegen so einer Unachtsamkeit z.B. einen Jagdschein entzogen zu bekommen, wäre ziemlich ärgerlich. Keine Ahnung ob die Franzosen die Deutschen Behörden informieren.

Werde wohl das Gemüsemesser in nicht-klappbar in die Brotzeit-Box legen und ne mini-Zange ins Reifenflickzeug.
 
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Gast62911

Gast
In Frankreich kommt a) der Aspekt der "Tradition" dazu und weiter erhält b) auch die Einschätzung des Gendarmes oder Policiers eine bestimmende Rolle. Wichtig ist den Ordnungshütern plausibel erklären zu können, was mit dem Messer beabsichtigt wird (mit einer Baquette und Rilletes auf dem Campingtisch vermutlich selbstredend) und weiter die besagten Messer dann auch nicht als Waffe zu nutzen (evtl. vorsätzliche Körperverletzung u.s.w. da Tatwaffe in der Hosentasche). Ein Leatherman in der Werkzeugtasche ist somit unbedenklich, da verpackt und unterm Sattel z.B verschlossen.

Ainsi, le port d’un couteau Laguiole, d’un Opinel ou d’un couteau suisse de dimension classique, ne doit pas être interprété comme un port d’une arme blanche. Les tribunaux considèrent que ces objets sont a priori des outils faisant partie de la tradition française. Leur port est donc autorisé mais il peut cependant être requalifié en arme blanche par destination suivant l’emploi, l’usage qu'il en est fait10.

Le dernier niveau d'appréciation, celui du cas-par-cas sur le terrain, est soumis à l'appréciation des forces de police. Ainsi, porter sur soi un couteau dans le cadre d'un pic-nique en famille ou par des scouts dans une forêt ne sera pas perçu par les Forces de l'Ordre de la même manière que le port de ces objets dans un stade ou un aéroport


Législation concernant les couteaux — Wikipédia
 
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mossoma

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Niemand nimmt mehr mein Messer weg :)

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Ok, einmal ist mir das passiert, als ich den Jakobsweg gegangen bin und dann in der Holzklasse im Flieger nach Hause geflogen bin, da haben sie mir mein Schweizer Taschenmesser im Handgepäck abgenommen:smokerx:

Tom der gerade sein Wohnmobil verkauft hat
 
FlyingSalamander

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Ich war mit meinem Viktorinox Gemüsemesser in Frankreich und bin natürlich nicht kontrolliert worden. ABER, hätten Sie es mir bei einer Kontrolle tatsächlich konfisziert, wovon in nicht ausgehe, dann wäre der Schaden ein anderer, als wenn mir ein Messer wie das Linder SE1 weggenommen werden würde!

Egal wie die Gesetzeslage ist, ich kann es nicht glauben, dass mir ein Polizist ein Gemüsemesser wie das Viktorinox, dass sich im Koffer zwischen meine Kochutensilien befindet, tatsächlich beschlagnahmt! Das glaubt doch keiner wirklich. Wenn ich vielleicht 100 mal kontrolliert werden würde, dann wäre vielleicht einer dabei der sowas macht, aber in meinem richtigen Leben bin ich jetzt in 60 Jahren noch nie kontrolliert worden. Und ich war inzwischen fast in der ganzen Welt unterwegs!
Das Problem ist, daß das feststellbare Gemüsemesser in Frankreich ein "verbotener Gegenstand" ist und nicht einfach nur konfisziert wird, sondern allein die Einfuhr nach Frankreich wird mit einer Geldstrafe geahndet.
In Deutschland wäre der Besitz eines vom Waffengesetz definierten "verbotenen Gegenstandes" sogar ein Straftatbestand!
 
Ace

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Das Problem ist, daß das feststellbare Gemüsemesser in Frankreich ein "verbotener Gegenstand" ist und nicht einfach nur konfisziert wird, sondern allein die Einfuhr nach Frankreich wird mit einer Geldstrafe geahndet.
In Deutschland wäre der Besitz eines vom Waffengesetz definierten "verbotenen Gegenstandes" sogar ein Straftatbestand!
Die Frage die sich mir allerdings stellt, wird man wirklich oder wurde schon jemals jemand auf nem Campingplatz oder bei einer Kontrolle auf das Messer angesprochen.?

ich denke das kommt sehr auf den Kausal Zusammenhang an.
  • trage ich ein Messer in der Öffentlichkeit ( außerhalb Campingzone)
  • trage ich es Evtl sogar verdeckt bei einer Kontrolle

dann stimme ich dir zu kann es als Verstoß angesehen werden, stehe ich allerdings auf einem Campingplatz und bin dabei meine Wurst oder Gurke (die aktuell bei 1,89€ Liegt) —————————kann——— es ebenfalls als Verstoß angesehen werden !

Die Frage ist einfach nur ob,
ob der Flic der Gendarm der Guardian civil oder der Wachtmeister
es wirklich ahndet ( es sein denn das Messer ist ziemlich cool 😎)

Ich werde weder auf meinen Offroadtouren oder demnächst auf den Weg nach Spanien innFrankreich auf mein Messer verzichten, allerdings werde ich damit auch nicht Im Cafe anfangen es zu schärfen 🤪
 
pogibonsi

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Das Problem ist, daß das feststellbare Gemüsemesser in Frankreich ein "verbotener Gegenstand" ist und nicht einfach nur konfisziert wird, sondern allein die Einfuhr nach Frankreich wird mit einer Geldstrafe geahndet.
In Deutschland wäre der Besitz eines vom Waffengesetz definierten "verbotenen Gegenstandes" sogar ein Straftatbestand!
Ich kann nicht sagen wie oft ich schon in Frankreich war, dem Land, wo es Tradition ist, dass ein heranwachsender Jugendlicher ein Laguiole bekommt. Ich weiß aber, dass ich dort im Land allerdings noch nie an einer Demo teilgenommen habe oder in Randgebieten war, wo es heiß her geht. Im Nachhinein denke ich, dass ich noch nie ohne Messer dort war?!

Den Polizisten will ich sehen, der einem Camper ein "popeliges" Küchenmesser abnimmt und das dann noch zur Anzeige bringt! Da müsste schon im Vorfeld bei der Kontrolle einiges schief gelaufen sein, was dem Polizisten die Laune verdorben hat.

Die Franzosen gehen ja auch in die Natur und machen dort Picknick. Haben die alle kein Messer dabei, weil es gesetzlich Verboten ist?

Da gewinne ich eher im Lotto, obwohl ich das gar nicht spiele, als dass ein französischer Polizist meine Campingkrempel auseinander nimmt!

Auch wenn es theoretisch die Gesetzeslage hergibt, es geht hier explizit um uns als Motorrad fahrende Camper, ich habe nie davon gehört dass einem so was passiert ist. Wer allerdings eine Machete am Mann trägt und damit in der Nähe von Kindergärten Kunststücke vorführt, der sollte sich dann auf ordentlichen Ärger einstellen...
 
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pogibonsi

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Aber noch mal speziell zum Viktorinox:

Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob es jetzt klappbar mit feststellbarer Klinge, oder nur mit feststehender Klinge ist.

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Bildschirmfoto 2023-02-26 um 07.20.05.png
 
Dangermouse

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Aber noch mal speziell zum Viktorinox:

Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob es jetzt klappbar mit feststellbarer Klinge, oder nur mit feststehender Klinge ist.

Anhang anzeigen 560764Anhang anzeigen 560765
Das Ding ist ja nicht mal spitz, damit könnte man ja nicht mal zustechen.
Ohne Genaueres zu wissen, vermute ich, dass die Polizei Augenmaß anlegt: Ist es in der Situation angemessen, das Messer mit sich zu führen. So lese ich den oben geposteten französischen Text. Es wird also einen Unterschied ausmachen, ob du gerade angelst oder am Campen bist, oder ob du mit dem Messer in der Tasche durch die Stadt bummelst. Dabei dann aber auch nicht hoffen, dass man sich rausreden kann:
In Dänemark gab es vor einigen Jahren den Fall, dass ein junger Mann mit einem Cuttermesser im Auto angehalten wurde. Nach eigenen Angaben, weil er zuvor einem Freund beim Teppichverlegen geholfen hatte. Das gab erst einmal 7 Tage Knast! Erst in zweiter Instanz umgewandelt in ca. 350 Euro Geldstrafe.
Das Messer lag in der Ablage vorne, hätte es im Kofferraum gelegen, wäre es wohl nicht problematisch gewesen.
 
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Hallo!

Zur Messerdiskussion:
Während der Kontrolle im Hafen von Kingston-upon-Hull wurde das Schweizer Taschenmesser das ich immer im Tankrucksack habe entdeckt. Ich wurde aufgefordert das in den Koffer zu packen und am Mopped zu lassen.
 
FlyingSalamander

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Aber noch mal speziell zum Viktorinox:

Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob es jetzt klappbar mit feststellbarer Klinge, oder nur mit feststehender Klinge ist.
"Glauben" heißt "nicht wissen"!:rolleyes:

Du machst den Fehler, das mit gesundem Menschenverstand anzugehen. Hier hast Du es aber mit einem juristischen Sachverhalt zu tun!

In Frankreich sind nun mal feststellbare Klappmesser, Messer über einer bestimmten Klingenlänge - und Klingendicke verboten.
Wenn das feststehende Messer nicht unter die Längen- oder Dickenbegrenzung fällt, ist es eben erlaubt. Das andere eben nicht. Daher macht es eben DOCH einen Unterschied ob es klappbar/feststellbar oder feststehend ist!

Kann man alles ganz einfach umgehen, indem man nach Frankreich ein legales sog. "Slipjoint"- Messer mitführt z.B.:

Atlas Black

Barlow Prime EDC Grün

Das "Worldwide" wurde extra daraufhin konstruiert, in möglichst vielen Ländern legal führbar zu sein:

Worldwide

Ich habe eine größere Messersammlung und habe immer ein Messer in der Tasche, aber im Ausland mache ich mich vorher über die Regelungen vor Ort schlau und richte mich danach.

Ist genauso wie mit den in Frankreich vorgeschriebenen Reflexaufklebern auf dem Helm, der CE-Zulassungsschnipsel in den Handschuhen, Umweltzonen oder der Reflektorenfläche der Jacke:
Kann man sagen "ich war schon so oft da und hat niemenden interessiert" und es ignorieren, hat dann aber wenn man an den Falschen gerät ein Problem...
 
pogibonsi

pogibonsi

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"Glauben" heißt "nicht wissen"!:rolleyes:

Du machst den Fehler, das mit gesundem Menschenverstand anzugehen. Hier hast Du es aber mit einem juristischen Sachverhalt zu tun!

In Frankreich sind nun mal feststellbare Klappmesser, Messer über einer bestimmten Klingenlänge - und Klingendicke verboten.
Wenn das feststehende Messer nicht unter die Längen- oder Dickenbegrenzung fällt, ist es eben erlaubt. Das andere eben nicht. Daher macht es eben DOCH einen Unterschied ob es klappbar/feststellbar oder feststehend ist!

Kann man alles ganz einfach umgehen, indem man nach Frankreich ein legales sog. "Slipjoint"- Messer mitführt z.B.:

Atlas Black

Barlow Prime EDC Grün

Das "Worldwide" wurde extra daraufhin konstruiert, in möglichst vielen Ländern legal führbar zu sein:

Worldwide

Ich habe eine größere Messersammlung und habe immer ein Messer in der Tasche, aber im Ausland mache ich mich vorher über die Regelungen vor Ort schlau und richte mich danach.

Ist genauso wie mit den in Frankreich vorgeschriebenen Reflexaufklebern auf dem Helm, der CE-Zulassungsschnipsel in den Handschuhen, Umweltzonen oder der Reflektorenfläche der Jacke:
Kann man sagen "ich war schon so oft da und hat niemenden interessiert" und es ignorieren, hat dann aber wenn man an den Falschen gerät ein Problem...
Du hast völlig Recht mit dem was Du hier schreibst und auch Danke für die Infos!

Ich selbst halte mich in Regel an geltende Gesetze. An meinem Moped ist nichts illegales und das, was ich zusätzlich montiert habe, hat alles eine ABE und ich habe sogar auch alles eintragen lassen. Mein Helm, meine Handschuhe, meine Jacke, alles entsprich den geforderten Normen.

Beim Thema Messer gehe ich aber meinen eigenen Weg. Das verlinkte Worldwide ist wohl überall genehmigt, aber es ist ein Messer das mir zu schwer zu "groß" und nicht geeignet ist, für das, für was ich es brauche. Ich will mit meinem Messer Brot, Gemüse, Obst und Fleisch schneiden können und dafür gefällt dieses erlaubte Messer nicht.

Ich "schätze" die Lage einer möglichen Kontrolle für mich auf 95% ein, d.h. nicht kontrolliert zu werden. Und darum ziehe ich das Küchenmesser vor. Ganz ehrlich, es sieht mir auch deutlich ungefährlicher aus als z.B. das Worldwide, aber das spielt ja bei einer Kontrolle keine Rolle.

Wer absolut Gesetzkonform reisen will, sollte von daher auf deinen Rat hören. Diese Thematik in diesem Thread klarzustellen, ist auch sehr gut, denn nicht jeder hier ist sich bewusst, dass er evtl. gegen die Gesetzeslage handelt! Ich habe schon öfters Reisende gesehen, die ein Messer am Gürtelbund tragen. In dem Fall kann es einem sehr schnell passieren, dass man kontrolliert wird!

Ich persönlich akzeptiere das Restrisiko und werde mein Messer nicht austauschen, obwohl ich genug Alternativen da hätte. Aber das Gemüsemesser gefällt mir (für Mopedtouren) am besten was Vielseitigkeit, Größe und Gewicht angeht!
 
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K-F

K-F

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Rechtlich ist das, was "Flying Salamander" schreibt richtig. Nachvollziehbar sind diese Regeln sicher nicht, wenn man sieht, was sonst in welcher Form erlaubt ist.

Gut finde ich auch, dass es hier solche Hinweise gibt. Ein einzelner kann nicht alles wissen.

Praktisch sehe ich es eher wie "pogibonsi". Wenn es zu einer Kontrolle kommt, wird es doch eher eine "normale" Kontrolle sein. Da wird das Gepäck nicht durchsucht. Für eine "genaue" Kontrolle, wo auch Gepäck durchsucht wird, muss erst ein entsprechender Anlass bestehen. Das kann eine Kontrolle sein, weil nach Drogen gesucht wird. Es könnte aber auch mein Verhalten sein, dass dazu veranlasst. Da sehe ich das Riskio eher gering, dass das passiert. Dazu kommt dann noch, wo ich das Messer dann verstaut habe. Wenn es unten im Koffer liegt oder in der abschließbaren Werkzeugbox, ist es vermutlich nicht so im Focus, als wenn ich es offen am Gürtel oder in der Hosentasche tragen würde.

Ich habe einen Leatherman Surge. Nicht erlaubt, da zwei feststehende Klingen. Da ich beruflich auch immer mal wieder Werkzeug brauche um z.B. mit der Zange, Messer oder Schraubendreher etwas zu öffnen, ist das ein sehr praktisches Teil. Bin ich im Auto unterwegs, kommt es hinten in die Box unter dem Laderaumdeckel. Bin ich auf dem Moped unterwegs, dann ist es in der abschließbaren Werkzeugbox neben dem linken Koffer. Ob für den Job oder im Urlaub, da möchte ich nicht einzelne Werkzeuge mitschleppen, wenn es mit einem kompakten Teil auch geht.
 
Thema:

Messer auf Reisen/Camping - Rechtliche Hintergründe

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