Hallo,
Also ich habe mal was von nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen gehört - und wenn eine Forderung besichert war (das sind doch Kredite von Banken i.d.R.) werden die über dei Sicherheit bedient und wenn dann noch was übrigbleibt gibt es Masse zum verteilen?
Naja, nicht alles Geld, was die Banken geben ist forderungsgesichert über Grundbucheintragungen etc.
Vielfach sind Sicherungen auch einfach Bürgschaften gegen Personen (wie Geschäfstführer etc.) , nur wenn die Person dann
nachweislich auch nix mehr hat, dann geht das für die Bank auch blöd aus.
Ich kann sagen das ich alle Forderungen die ich mal gegen Kundenfirmen die Pleite gingen zu 100% abschreiben konnte.
dann ist das in allen Fällen ganz blöd gelaufen ....
Einmal konnte ich (illegal) die gelieferte Ware zurückerlangen, war dann aber auch eigentlich fast wertlos und wurde bei uns noch als Testanlage genutzt.
Das ist die übliche Vorgehensweise, da muss man aber superschnell und gut aufgestellt sein um "die eigene Ware" wieder aus dem
Lager zu holen, was juristisch aber auch höchst gefährlich werden kann ...
PS: Ich meine sogar das der Insolvenzverwalter von Lieferanten Zahlungen rückfordern kann.
Ja, das kann passieren und soll wohl auch juristisch schon durchgesetzt worden sein. Allerdings müssen da bestimmte
juristische Vorraussetzungen vorliegen, die ich aber nicht kenne.
PPS: Wer immer auf seine Schnitt kommt ist der Insolvenzverwalter und der Auktionator
Naja, den eine Insolvenzverwalter den ich kenne, der durfte schon mal 8 Monate auf Staatskosten einsitzen,
weil 12 Monate nach Übernahme der Insolvenz das Geschäfstkonto von 2 Mio Euro auf unter 10.000,- Euro geschrumpft war.
Im Prozess konnte er dann die rechtmäßige Verwendung der Gelder - bis auf einen Restbetrag von 12.000,- Euro - nachweisen,
die er dann im Prozess mit bankbestätigtem Scheck sofort bezahlt hat.
Auf die Haftentschädigung hat er dann zu Gunsten der Gefangenenhilfe verzichtet .....
Sein Zellengenosse nun bekommt alle 2 Monate einen großen Geschenk-Korb und zu Weihnachten einen besonders großen.
Der hat noch bis Mitte 2027 ......
Und den anderen Insolvenzverwalter den ich kennen, der hat zum Schluß noch das Schrottauto verkauft (500,- Euro ?)
und vom Betriebshof entfernen lassen.
Der Gläubiger hat dann vor Gericht mit dem Argument geklagt, dass der Insolvenzverwalter nicht mehrer Angebote eingeholt
und somit nicht "marktgerecht" das Schrottauto verkauft hat.
Hat den Insolvenzverwalter weitere 500,- Euro und die Gerichtsgebühren gekostet.
Und ganz zum Schluß: klar kommt der Insolvenzverwalter auf seine Kosten, weil:
a) ist das sein Geschäft
b) warum sollte er sich das nicht im Rahmen der üblichen Gebühren / freiberiflicher Arbeitsverträge / Löhen und Gehälter / seine
Angestellten vergüten lassen. Schließlich ist er nicht die Heilsarmee, sondern wickelt hier nur die Firma ab und muss sich bemühen
die Weiterführung des Unternehmens und damit die Arbeitsplätze zu sichern oder die maximal Wirtschaftlichkeit aus der Firma
herauszuholen, wenn er die Firma abwickelt.
Topfpflanze