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nixwiefort
nette Theorie, aber so läuft das natürlich nicht.Hallo,
das österreichische Insolvenz recht kenne ich ja nicht, aber wenn es heißt:
Insolvenz in Eigenverantwortung
dann kann das nur bedeuten:
Herr Pierer setzt sich mit seinen Gläubiger an den Tisch und zeige ihnen sein Konzept für den nächsten Zeitraum
(1/2 Jahr? / 1 Jahr ? / 2 Jahre ?)
Dann mache er ihnen folgenden Vorschlag:
Ihr könnt das Konzept jetzt mitgehen, auf Eure Forderungen (zunächst? / zum Teil ? / zum großen Teil ?) verzichten
und wenn dann das Geschäft wieder läuft bekommt Ihr in einem gewissen Zeitabstand (alles / einen Teil / den größten Teil)
eures Geldes wieder (mit / ohne Zinsen).
Wenn Ihr findet, dass das alles nix ist oder nix mehr wird, dann gibt es eine "normale" Insolvenz und Eure Kohle ist zu 100%
futsch - evtl. gibt es ja in 10 Jahren ne Quote von 10% oder so.
Könnt Ihr Euch nun für 30 Tage (je nach österreichischem Recht) überlegen und mir dann Eure Entscheidung (telefonisch /
beim nächste Golfspiel / bei der Sylvester-Party von Benko / über die Kronenzeitung) mitteilen
Hoffen wir mal, dass er mit seinem Konzept diejenigen Gläubiger überzeugt auf die es ankommt, also die großen
Zulieferer, Banken, Händlervereinigung etc.
Mir bleibt eben als Beispiel wie es auch laufen kann immer im Kopf, dass Mitte der 90er Jahre die Firma Raab Karcher nach gewaltigen
Streit mit der Stuttgarter Baufirma Thalheimer (große Firma in Stuttgart und Herr Tahlheimer war Mitgleid im Stadtrat) für die
Firma Konkurs angemeldet hat aus der sich Thalheimer nie mehr befreien konnten und am Ende dann den Bach runter ging.
Topfpflanze
es gibt selbstverständlich eine klare gesetzliche Regelung, wie, was, wieviel, wann zu erfolgen hat.
Eigenverwaltung soll zum einen den Staatsapparat entlasten, und geht nur wenn eine Fortführung aussichtsreich ist, und bedingt eine höhere Quote für die Gläubiger.