Hans BHV
Themenstarter
- Dabei seit
- 19.07.2007
- Beiträge
- 1.485
- Ort
- Bremerhaven
- Modell
- R 1150 GS mit ABS Bj. 2000, Honda CX 500 C Bj. 81 ohne ABS
Moin,
ich habe mich das erste Mal mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen auseinandersetzen müssen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher war das wohl der Fahrzeugschein) auch wiederbekommen habe bei der Abmeldung.
Dort steht drauf:
bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss Name und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen ...
hääääh .... das meinen die nicht ernst oder ?? Fahrzeug ist abgemeldet und dann wollen die von mir noch eine Bescheinigung haben, wem ich das Fahrzeug verkauft habe ?? Das bezieht sich doch wohl hoffentlich nur auf ein angemeldetes Fahrzeug ?
Ich habe heute schon 2 Stunden wegen der Abmeldung auf der Behörde verbracht, das reicht mir eigentlich.
ich habe mich das erste Mal mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen auseinandersetzen müssen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher war das wohl der Fahrzeugschein) auch wiederbekommen habe bei der Abmeldung.
Dort steht drauf:
bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss Name und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen ...
hääääh .... das meinen die nicht ernst oder ?? Fahrzeug ist abgemeldet und dann wollen die von mir noch eine Bescheinigung haben, wem ich das Fahrzeug verkauft habe ?? Das bezieht sich doch wohl hoffentlich nur auf ein angemeldetes Fahrzeug ?
Ich habe heute schon 2 Stunden wegen der Abmeldung auf der Behörde verbracht, das reicht mir eigentlich.
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