Kein Widerrufsrecht bei Campingplatzreservierung

Diskutiere Kein Widerrufsrecht bei Campingplatzreservierung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; 'n Abend, am 30. September des letzten Jahres habe ich für die Zeit vom 14.10. bis 18.10.2021 einen Platz für unser Wohnmobil auf einem...
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'n Abend,

am 30. September des letzten Jahres habe ich für die Zeit vom 14.10. bis 18.10.2021 einen Platz für unser Wohnmobil auf einem Campingplatz im Harz gebucht. In der Annahmebestätigung stand, dass eine Stornierung nur innerhalb von 24 Stunden möglich sei und ein Stornierungspaket abgeschlossen werden kann. Die Zahlung sollte bei der Anreise erfolgen. Der Gesamtpreis betrug 160,00 €, das Stornierungspaket sollte knapp 30,00 € kosten. Etwas verwundert war ich nur, dass keine Widerrufsbelehrung dabei war.

Leider mussten wir am 08.10. die Reise absagen, weil unser vierjähriger Enkelsohn krank geworden war. Natürlich habe ich sofort ein Mail an den Campingplatz mit der Absage geschickt, aber keine weitere Antwort erhalten.

Vorgestern erhielt ich per Mail eine Zahlungserinnerung über den gesamten Preis. An sich war für mich klar, dass ich den Preis nicht zahlen müsse, da ich ja innerhalb der üblichen 14-tägigen Widerrufsfrist abgesagt hatte und ja auch gar keine Widerrufsbelehrung mitgeschickt worden war.

Tja, da habe ich natürlich mal bei der Tante Google geguckt und habe mir die Augen gerieben. Im § 312 BGB steht nämlich, dass bei Beherbergungsverträgen das Widerrufsrecht nicht gilt. Das war mir völlig neu. Also muss ich zahlen.

Also Leute, immer schön vor der Buchung überlegen und gegebenenfalls nach Stornierungsmöglichkeiten fragen.
 
zyklotrop

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Ja, ist so. Leider glaubt heute jeder Verbraucher, dass man im Internet alles bestellen und buchen kann, ohne dass es Konsequenzen hat. Es wird einfach storniert und es hat sich.
Was meinst du wie viele Restaurantreservierungen gebucht und nicht in Anspruch genommen werden. Da bleiben die Wirte auf leeren Tischen sitzen. Bei jeder Urlaubsbuchung kannst du eine Rücktrittversicherung abschließen. Diese Möglichkeit würde dir ja anscheinend auch bei dieser Buchung angeboten.

Du kannst jetzt natürlich probieren ob du eine Kreditkarte mit diesem Versicherungsumfang hast. Meistens allerdings nur bei Gold- oder ähnlichen Kartenverträgen enthalten. Die Basickarten haben das normal nicht.
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
 
Matze750

Matze750

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Versuch halt anzurufen und das Ganze zu klären. Vielleicht kannst mit geringem finanziellen Zuschlag für heuer buchen, dann hättet ihr beide was von 😊. Gute Werbung fürn Platz und zufriedener Camper. Wenn nicht, ärgerlich, aber (wie man so schön sagt) es gibt schlimmeres.
 
kowiseiner

kowiseiner

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Würdet ihr denn den Urlaub im Harz nachholen wollen?
Dann würde ich versuchen, mit dem Betreiber zu verhandeln.

Ansonsten wäre auch ein Hinweis auf die Mitgliedschaft in diversen Foren, welche sehr an "Erfahrungen mit Gastgebern" interessiert sind, ein hilfreicher😉.

Ich habe noch keinen Gastgeber erlebt, der sich auf gar keine Kulanzlösung/Kompromiss eingelassen hat.
 
zyklotrop

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Würdet ihr denn den Urlaub im Harz nachholen wollen?
Dann würde ich versuchen, mit dem Betreiber zu verhandeln.

Ansonsten wäre auch ein Hinweis auf die Mitgliedschaft in diversen Foren, welche sehr an "Erfahrungen mit Gastgebern" interessiert sind, ein hilfreicher😉.

Ich habe noch keinen Gastgeber erlebt, der sich auf gar keine Kulanzlösung/Kompromiss eingelassen hat.
Wieso glaubt eigentlich jeder, man muss mit ein paar Foren drohen, und dann kommt man mit allem durch?

Hat sich jemand schon Mal Gedanken gemacht, wofür das Widerrufsrecht bzw. Fernabsatzgesetz ursprünglich gedacht war? Omma oder Tante Erna bestellt bei Otto oder einem anderen Katalog ein paar Klamotten, welche sie nur auf Bildern gesehen hat. Jetzt kann sie sich zu Hause die edlen Teilchen ansehen und probieren. Wenn es nicht passt oder gefällt kann sie es zurück senden und bekommt ihr Geld zurück.

Heutzutage meint der Gesetzgeber dass alle Verbraucher total verblödet und entmündigt sind. Deshalb muss dieser vor der eigenen Blödheit beschützt werden. Weil dieser Verbraucher nicht weiß, dass er eigentlich einen Kaufvertrag abschließt wenn er etwas im Internet bestellt, darf er jetzt diese Ware, 14 Tage lang, prüfen und dann ggf zurückschicken. Fernabsatzgesetz.
Damit sollte eigentlich der Nachteil gegenüber dem Kauf im Geschäft, mit vorheriger Besichtigung und Anprobe, ausgeglichen werden.

Heutzutage meint allerdings jeder, das missbrauchen zu dürfen. Kleidung für eine Party bestellen und danach zurück senden. Technische Geräte fur Mal rumspielen bestellen und retournieren. Kostet ja nichts. Das kann man endlos weiterführen. Dadurch werden Retouren-Müllberge produziert, welche wir alle bezahlen.

Und dann erwartet man auch noch, dass das in allen Bereichen gelten soll. Warum? Wer 18 Jahre alt ist, ist geschäftsfähig und darf Verträge schließen. Und zu diesen Verträgen gehören nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Aber das wird gerne vergessen.
Ich bestelle, buche, und kaufe etwas, wenn ich es will. Und für den Fall dass ein Urlaub Mal nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, gibt es eine Versicherung dafür. Aber auch das muss man VORsorgen.
Wir sollten alle wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen anstatt zu akzeptieren dass wir vor dem Gesetzgeber als hilflose Idioten gelten, Woche vor der eigenen Blödheit beschützt werden müssen.

Habe fertig!

Müsste Mal raus.
 
SLK

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´n Abend,

wie ich bereits schrieb, habe ich den Betrag bezahlt.

Natürlich habe ich mich nach Erhalt der Zahlungserinnerung über die Rechtslage informiert und anschließend den Chef vom Campingplatz angerufen. Da mir ja mittlerweile die Rechtslage klar war, haben wir vernünftig miteinander geredet. Ich habe ihm gesagt, dass ich die Hygienezulage für Corona abziehen möchte, weil die ja tatsächlich auch nicht angefallen war. Er war damit ( immerhin 5,— €/Tag) einverstanden und ich habe sofort 140,— € überwiesen.

Ich habe diesen Beitrag geschrieben, da ich davon ausgehe, dass diese Rechtslage nicht allgemein bekannt ist.
 
Klausmong

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Naja, es ist ein Geben und Nehmen.

Gerade in Zeiten von Corona verstehe ich solch stures Festhalten am Stornopreis nicht.

Man hat 160 Euro so bekommen, aber den Kunden sieht man vermutlich nie wieder.
Viele Betriebe können sich das leisten ( dachten sie auch vor Corona )
Heute wäre sie über die Kunden froh, die man früher auf diese Art vergrault hat.

Ich würde zumindest anrufen und versuchen das zu klären, eventuell gibt es ja eine vernünftige Lösung.
Und es ist nicht immer so, das die dann auf den leeren Plätzen sitzenbleiben
( Im Restaurant auch nicht, denn wenn wer kommt dann kriegt er dann den freien Platz )

Ich hatte sowas ähnliches. Herbst 2020 in Grado auf einem Campingplatz angefragt.
Wollte mit Frau, Kindern und Enkel ein paar Tage ans Meer.
Campingplatz wollte in der Corona Zeit bei Buchung Vorkasse, und hat angeboten das dann "gutzuschreiben", wenn es aus Corona Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann.

Also beim Nachbarplatz angerufen, die waren freundlich, gar kein Problem.
Da waren wir dann auch, und haben es nicht bereut.
Der Campingplatz mit der Vorkasse daneben war fast leer.....
Waren wir vermutlich nicht die Einzigen die so agiert haben.....
 
kowiseiner

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Wieso glaubt eigentlich jeder, man muss mit ein paar Foren drohen, und dann kommt man mit allem durch?

Hat sich jemand schon Mal Gedanken gemacht, wofür das Widerrufsrecht bzw. Fernabsatzgesetz ursprünglich gedacht war? Omma oder Tante Erna bestellt bei Otto oder einem anderen Katalog ein paar Klamotten, welche sie nur auf Bildern gesehen hat. Jetzt kann sie sich zu Hause die edlen Teilchen ansehen und probieren. Wenn es nicht passt oder gefällt kann sie es zurück senden und bekommt ihr Geld zurück.

Heutzutage meint der Gesetzgeber dass alle Verbraucher total verblödet und entmündigt sind. Deshalb muss dieser vor der eigenen Blödheit beschützt werden. Weil dieser Verbraucher nicht weiß, dass er eigentlich einen Kaufvertrag abschließt wenn er etwas im Internet bestellt, darf er jetzt diese Ware, 14 Tage lang, prüfen und dann ggf zurückschicken. Fernabsatzgesetz.
Damit sollte eigentlich der Nachteil gegenüber dem Kauf im Geschäft, mit vorheriger Besichtigung und Anprobe, ausgeglichen werden.

Heutzutage meint allerdings jeder, das missbrauchen zu dürfen. Kleidung für eine Party bestellen und danach zurück senden. Technische Geräte fur Mal rumspielen bestellen und retournieren. Kostet ja nichts. Das kann man endlos weiterführen. Dadurch werden Retouren-Müllberge produziert, welche wir alle bezahlen.

Und dann erwartet man auch noch, dass das in allen Bereichen gelten soll. Warum? Wer 18 Jahre alt ist, ist geschäftsfähig und darf Verträge schließen. Und zu diesen Verträgen gehören nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Aber das wird gerne vergessen.
Ich bestelle, buche, und kaufe etwas, wenn ich es will. Und für den Fall dass ein Urlaub Mal nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, gibt es eine Versicherung dafür. Aber auch das muss man VORsorgen.
Wir sollten alle wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen anstatt zu akzeptieren dass wir vor dem Gesetzgeber als hilflose Idioten gelten, Woche vor der eigenen Blödheit beschützt werden müssen.

Habe fertig!

Müsste Mal raus.
Komm bitte wieder runter von der Palme.
Hast Du "😉" gesehen?

Klar gibt es Regeln für Geschäfte aller Art. Aber es gibt auch immer Möglichkeiten zur Verhandlung. Ist hier ja auch erfolgreich verlaufen.

Ich habe schon mehrfach über positive Erfahrungen mit Nennung des Anbieters berichtet.

Wenn das Gegenüber komplett stur ist, keinerlei Kulanz gewähren möchte, dann frage ich aber durchaus, ob ich meine negative Erfahrung teilen darf. I.d.R. gibt's aber vorher noch eine schriftliche Stellungnahme an den Anbieter oder dessen "Zentrale".

Ich bin übrigens als Berufstätiger exakt auf der Seite der "Erpressten". Ich will es aber gar nicht erst so weit kommen lassen und versuche daher vor Eskalation einen Kompromiss mit meinem Kunden zu finden. In 90% der Fälle klappt es.

Beim Online Shopping bin ich 100% deiner Meinung. Die kostenlose Rücksendung ist zwar schön für den Kunden - auch wenn sie mit in den Preis kalkuliert ist - führt aber zweifellos zu vielen unbedachten Käufen und noch mehr unnötigen Transporten.

Aber das ist jetzt :offtopic:
 
Windcbx

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SLK hat nur auf einen Sachverhalt hingewiesen der vielleicht nicht allen bekannt war. Dafür Danke 🤩 schön. So geht Forum.
Er hat ja geklärt, dass er einem Irrtum unterlag und seinen Irrtum bezahlt. So weit alles in Ordnung.
Deshalb sind die anderen Diskussionen eigentlich unnötig.
Und wie es besser geht, für den Vermieter, hat Klaus ja schon erläutert.
Gruß Sturmi
 
MarinGS

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Guter und wichtiger Hinweis

Im § 312 BGB steht, dass bei Beherbergungsverträgen das Widerrufsrecht nicht gilt.

Hab ich mal zum Glamping Thread verlinkt


Wenn ich eine Pauschalreise antreten will, muss ich auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Nichts anderes
 
QVIENNA

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Gerade in Zeiten von Corona verstehe ich solch stures Festhalten am Stornopreis nicht.
Sehe ich anders. Dieses zwanghafte Bemühen um Umgehung von Regeln und Verträgen finde ich unschön (um es möglichst diplomatisch auszudrücken). Was passiert, wenn man keine Stornoregeln hat? Es werden Reservierungen rausgeschossen, einfach nur, um sicher zu sein, dass man was hat, wenn das Wetter vielleicht passen könnte. Das ist unzumutbar für jeden Vermieter. Die Stornobedingungen geben Sicherheit - Corona Herausforderungen lassen wir einmal beiseite, denn gerade in diesen Zeiten haben Vermieter bewusst die Bedingungen zugunsten ihrer Kunden aufgeweicht.

Einzelbeispiele bezeugen nicht, dass die Regeln Unsinn sind. Wenn einzelne Unternehmer im einen oder anderen Fall zu wenig betriebswirtschaftliche Strategie zeigen, müssen sie das ohnehin selbst ausbaden.
 
Klausmong

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Sehe ich anders. Dieses zwanghafte Bemühen um Umgehung von Regeln und Verträgen finde ich unschön (um es möglichst diplomatisch auszudrücken). Was passiert, wenn man keine Stornoregeln hat? Es werden Reservierungen rausgeschossen, einfach nur, um sicher zu sein, dass man was hat, wenn das Wetter vielleicht passen könnte. Das ist unzumutbar für jeden Vermieter. Die Stornobedingungen geben Sicherheit - Corona Herausforderungen lassen wir einmal beiseite, denn gerade in diesen Zeiten haben Vermieter bewusst die Bedingungen zugunsten ihrer Kunden aufgeweicht.

Einzelbeispiele bezeugen nicht, dass die Regeln Unsinn sind. Wenn einzelne Unternehmer im einen oder anderen Fall zu wenig betriebswirtschaftliche Strategie zeigen, müssen sie das ohnehin selbst ausbaden.
Naja, ich habe beruflich viel mit Hotels zu tun, die gerne auch dann die Stornoregeln zu Ihren Gunsten auslegen, wenn zB wegen Reisebeschränkungen die Veranstaltungen in den Hotels gar nicht stattfinden können.
Dann wird nur eine Gutschrift angeboten, die man ein andermal einlösen kann.

In unserem Fall dann sinnlos.
Wir schließen nur mehr Verträge ab, wo man auch im Corona Verbotsfall nicht zahlen muss.
Weil uns eine Verschiebung dann nichts bringt, und wir auf den Kosten sitzenbleiben.
Das selbe Problem haben wir mit Reinigungsfirmen, Security, usw. die wollen auch im Falle einer Coronabedingten Absage das Geld und bieten Gutschriften.
So ist der Umgang relativ einfach, mit diesen Bedingungen schließen wir dann keine Verträge und suchen uns andere Partner.
 
R

Randyacres

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die gerne auch dann die Stornoregeln zu Ihren Gunsten auslegen, wenn zB wegen Reisebeschränkungen die Veranstaltungen in den Hotels gar nicht stattfinden können.

Das selbe Problem haben wir mit Reinigungsfirmen, Security, usw. die wollen auch im Falle einer Coronabedingten Absage das Geld und bieten Gutschriften.
Ist wie immer von der Situation abhängig. Ich war in meinem beruflichen Leben für Auswahl und Buchung sehr großer Kontingente und Locations/Veranstaltungsbestandteilen weltweit zuständig und das Thema No Show war immer präsent, denn bei gewissen Veranstaltungen kann man unmöglich sagen, wie viele Gäste kommen, wohl aber, wie viele maximal und das muss halt gebucht werden. Manche Veranstaltungen platzten aus anderen Gründen, die die Location nicht zu vetreten hatte, können die dann ja nix für.

Klar ist, dass den Anbietern gewisse Kosten entstehen, ob man kommt oder auch nicht. Die stehen ihnen bei No Show natürlich auch zu mit gewissen Abschlägen, was regelmäßig Verhandlungssache war. Hier hilft eine gut gewachsene Geschäftsbeziehung ungemein.

Anders sieht es aus, wenn die die stornierten Teile weiter verkaufen konnten, das aber natürlich nicht kommunizierten, da wurde ich regelmäßig sehr sauer und wir hatten Mittel und Wege, das rauszufinden. Dann wurde die Gangart ruppiger, will ich mal sagen. Und das haben Häuser von großer Exklusivität versucht, was mich immer gewundert hat.

Hat aber natürlich mit dem eigentlichen Thema nicht sooo viel zu tun, aber ich habe Verständnis für die Anbieter solcher Leistungen, weil ich weiß, wie's läuft
 
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