GS ordnungsgemäß abgestellt und von einem LKW (NL) "abgeräumt" - Unfallflucht

Diskutiere GS ordnungsgemäß abgestellt und von einem LKW (NL) "abgeräumt" - Unfallflucht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mein "Schoko-Crossi" (GS-LC Exclusive) bring mir wohl kein Glück...... Nachdem ich viele Jahre um- und unfallfrei unterwegs bin habe ich mit...
Mausschubser

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Mein "Schoko-Crossi" (GS-LC Exclusive) bring mir wohl kein Glück......

Nachdem ich viele Jahre um- und unfallfrei unterwegs bin habe ich mit meiner aktuellen GS offensichtlich kein Glück mehr.

09/21: von einem rückwärts setzenden PKW abgeräumt worden, 1.300 Euro Schaden
09/21: kleiner, selbstverschuldeter Umfaller an einer Tanke (rechter Ventildeckel hat nun mit Kampfspuren)
0722: von einem rückwärts setzenden PKW fast abgeräumt worden
07/22: von einem rückwärts setzenden LKW abgeräumt worden.
und nun ganz aktuell (gestern):

Motorrad auf einem Parkstreifen ordnungsgemäß und platzsparend abgestellt, bekomme ich am Vormittag einen Anruf vom Nachbarn, mein Motorrad wäre beschädigt worden.

EIn LKW mit Sattelauflieger hat verbotener Weise unsere Anliegerstraße befahren, dann offenbar feststellen müssen, das er dort gar nicht durch kommt. Also mühsam gedreht und beim wegfahren dann mit der rechten Ecke des Aufliegers (leichte Linkskurve) die Gepäckbrücke vom Motorrad erwischt, es herunter gedrückt/gedreht, und dann abgehauen.

Zum Glück haben es Nachbarn gesehen und sich zumindest das Kennzeichen des Aufliegers notieren können. Dummerweise ist bei "Gespannen" immer nur der Halter der Zugmaschine dran.... insofern wird es ein Problem werden, den Verursacher festzustellen. Anzeige bei der Polizei ist natürlich gestellt worden die den Schaden bisher als gering eingestuft hat.

Nach Feierabend habe ich dann das Ganze selbst ansehen können, alleine an ET stehen 1.200 Euro im Raum + Montage und Vermessung, da ich die Möglichkeit eines verzogenen Hilfsrahmen und Gabel ausschließen möchte. So komme ich grob auch ca. 2.500 Euro auf denen ich möglicherweise sogar sitzen bleibe :mad:.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Halterermittlungen in NL?
Das Büro "Grüne-Karte" kümmert sich erst wenn der Verursacher ermittelt worden ist und es um die Regulierung geht.

Einen Anwalt werde ich natürlich einschalten (Rechtschutz).

Aber bei der Häufung von Ereignissen ist mein "Vertrauensverhältnis" in mein Schoko-Crossi etwas gestört..... :cry:
 

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Auch wenn die Nummer des Aufliegers hast sollte die Polizei herausfinden wer den gezogen hat.
Wird wohl etwas dauern, aber einer wird für die Schäden aufkommen müssen, Die Versicherung des Halters vom Auflieger oder falls die eruieren können wer den gezogen hat dann der Fahrer.
So wie bei einem Mietwagen.
Chris
 
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Also wenn ich mehrfach von rückwärts(!)fahrenden Verkehrsteilnehmern abgeräumt wurde,
würde ich mich doch zunächst einmal mit dem Platz des Hupenschalters an meiner GS und dessen Funktion vertraut machen.
Wenn das nicht reichen sollte, dann würde ich es mit einer Denali Soundbomb versuchen, gerne auch in Verbindung mit einer gelben Warnweste.

Und zum eigentlichen Thema: Natürlich lässt sich der Halter und Fahrer und -noch wichtiger - die Versicherung auch nur mit dem Kennzeichen des Aufliegers ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Glück hattest du, dass dein Nachbar aufmerksam war.
 
MERLIN 66

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Ordnungsgemäß ist was anderes, aber egal trotzdem sollte er nicht das Moped beschädigen.
Das könnte dauern bis der schaden reguliert wird.
 
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Moin und nicht schön und hoffentlich wird man den Fahrer feststellen können aber da bin ich mir sicher.

Dennoch wundere ich mich auch warum du so parkst. So würde ich niemals parken gerade wenn das Heck dann so eng zu Straße steht.

Das ist schon eine sehr spezielle Art des Parkens. Die Bilder haben getäuscht, da es Aufnahmen nach der Berührung sind.
 
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...ähm - ich glaube die Bilder oben sind nicht vom geparkten Fahrzeug, sondern nach dem "abräumen" - das ist mir auch schon passiert und ich bin damals auf dem Schaden sitzen geblieben.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Halterermittlungen in NL?
Das Büro "Grüne-Karte" kümmert sich erst wenn der Verursacher ermittelt worden ist und es um die Regulierung geht.

Einen Anwalt werde ich natürlich einschalten (Rechtschutz).
Hast Du Kasko? Die würde bei Unfallflucht auch eintreten.
Ein Kollege von mir hatte hier im Grenzgebiet bereits 2x "Kontakt" zu Franzosen - trotz Anwalt ewig gedauert, das eine mal war das Fahrzeug des Gegners noch nicht mal versichert, da wurde bis dato AFAIK noch nichts reguliert (knapp ein Jahr).
EIn LKW wird eher versichert sein, die werden ja ab und an mal kontrolliert.
 
Klausmong

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Wenn das Kennzeichen des Hängers bekannt ist, dann kann er ermittelt werden.

Und ich würde dringend raten einen KV von BMW einzuholen und den bei der Polizei vorzulegen, ein schaden von vermutlich 2000 Euro ist nämlich kein Kleinschaden.

Und einen KV wirst Du für die Versicherung benötigen bei Streitereien
 
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Also wenn ich mehrfach von rückwärts(!)fahrenden Verkehrsteilnehmern abgeräumt wurde,
würde ich mich doch zunächst einmal mit dem Platz des Hupenschalters an meiner GS und dessen Funktion vertraut machen.
Wenn das nicht reichen sollte, dann würde ich es mit einer Denali Soundbomb versuchen, gerne auch in Verbindung mit einer gelben Warnweste.
Warum gehst Du davon aus, dass ich NICHT gehupt habe?... genauer betrachtet ist dem aber nicht so... Meine Abstände zu den anhaltenden und dann zurück setzenden Fahrzeugen betrugen immer zwischen 2-3 Metern. Der Herr der mich dadurch abgeräumt hat, hat mein Hupen UND seinen Pieper geflissentlich ignoriert. Die anderen beiden haben nach einer gefühlten Ewigkeit wenigstens auf das Hupen sehr spät reagiert. Im heutigen Verkehr sind zu viele mit einem einfachen zurücksetzen schlicht überfordert (der Pieper ist ja da, in Spiegel brauch man ja nicht zu gucken).
 
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Ordnungsgemäß ist was anderes, aber egal trotzdem sollte er nicht das Moped beschädigen.
Das könnte dauern bis der schaden reguliert wird.
Das Bild zeig die GS nachdem sie vom Auflieger gedreht, und das Vorderrad über den Bordstein angehoben worden ist. Glaubst Du ersthaft ich würde so parken?

Klar stand es schräg, platzsparend damit meine lieben Nachbarn auch parken können, aber nicht so nach hinten heraus ragend wie auf dem Foto.
 
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Das Bild zeig die GS nachdem sie vom Auflieger gedreht, und das Vorderrad über den Bordstein angehoben worden ist. Glaubst Du ersthaft ich würde so parken?

Klar stand es schräg, platzsparend damit meine lieben Nachbarn auch parken können, aber nicht so nach hinten heraus ragend wie auf dem Foto.
War nicht böse gemeint.
Das du so nicht parkst ( mit Vorderrad auf Bürgersteig) war mir klar.
Nur du hast geschrieben "ordnungsgemäß" selbst schräg ist nicht ordnungsgemäß.🤷
 
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Ab wieviel Grad Schräge ist nach Deiner Meinung nicht mehr ordnungsgemäß? :devil:
 
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...ähm - ich glaube die Bilder oben sind nicht vom geparkten Fahrzeug, sondern nach dem "abräumen" -
stimmt

Hast Du Kasko? Die würde bei Unfallflucht auch eintreten.
leider nur TK, und ne VK hätte ne SB und ne Höherstufung.

Update:
Anwalt eingeschaltet und mit allem notwendigen versorgt.
KVA reicht bei Grüner Karte nicht aus, muss ein Gutachten her (da kein Kleinschaden). Wird alles viel Zeit in Anspruch nehmen...
 
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kuhtreter

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Es kann auch sein das der LKW-Fahrer den Unfall gar nicht gemerkt hat. Wer mit Auflieger mal etwas länger rangieren musste weiß was das heißt.
Schuldzuweisungen sind da oft (vor) schnell ausgesprochen.
 
Mausschubser

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Ob jetzt ordnungsgemäß oder nicht ist kein Grund Fahrzeug zu beschädigen.
Nur mal so zur Erinnerung, es ist ne Anliegerstraße... der hatte hier aber auch sowas von nichts zu suchen... vermute ihn hat sein Navi wegen der parallel verlaufenden, vollgesperrten Bundesstraße mitten ins Wohngebiet geschickt... passiert aktuell 2-4x am Tag..
 
Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Ab wieviel Grad Schräge ist nach Deiner Meinung nicht mehr ordnungsgemäß? :devil:
in der StVO steht sinngemäß "Parken in Fahrtrichtung" - woran sich ja auch z.B. die ganzen Smarts nicht halten.
Das hat aber erstmal keine Bedeutung für den Unfallhergang.

Es kann auch sein das der LKW-Fahrer den Unfall gar nicht gemerkt hat. Wer mit Auflieger mal etwas länger rangieren musste weiß was das heißt.
Schuldzuweisungen sind da oft (vor) schnell ausgesprochen.
Naja, die Schuld, dass er die BMW angefahren hat, kann der Nachbar doch bezeugen? Ob er es mitbekommen hat oder nicht sei dahingestellt, da würde dann nur der Tatbestand "Fahrerflucht" dazukommen (z.B. wenn gesehen wurde, dass er ausgestiegen ist, das gesehen hat und trotzdem weitergefahren ist), hilft aber nicht das Geringste bei der Regulierung des Schadens.

Ansonsten: Klar, ich bin auch einige Jahre in den Semesterferien Lastzug gefahren, da kannst so ein "Spielzeugmoped" komplett abräumen und mit dem Hinterrad drüberfahren, wenn das nicht im Rückspiegel ist bekommst Du davon überhaupt nichts mit.
In der Firma gab es immer die "interessantesten" Stories wer wieder was "mitgenommen" hat...

Nur mal so zur Erinnerung, es ist ne Anliegerstraße... der hatte hier aber auch sowas von nichts zu suchen... vermute ihn hat sein Navi wegen der parallel verlaufenden, vollgesperrten Bundesstraße mitten ins Wohngebiet geschickt... passiert aktuell 2-4x am Tag..
Hilft dir jetzt (leider) auch nicht wirklich weiter - siehe oben. Kommen halt 40€ (wenn ich mich recht entsinne) drauf auf sein Konto falls der Fahrer jemals gefasst wird.
Ggf. Kamera montieren um zukünftige Fälle schneller zu ahnden?
 
Mausschubser

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Es kann auch sein das der LKW-Fahrer den Unfall gar nicht gemerkt hat. Wer mit Auflieger mal etwas länger rangieren musste weiß was das heißt.
Schuldzuweisungen sind da oft (vor) schnell ausgesprochen.
Das er es nicht gemerkt hat... ist möglich... (lauter Kühlkoffer) obwohl es viele Nachbarn wg. der metallischen Geräusche mitbekommen haben. Deswegen ist et trotzdem Haftbar zu machen. Ob daraus dann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Wird, hätte ggf. die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsrichter zu entscheiden Er hätte die Straße jedoch niemals befahren dürfen.....
 
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kuhtreter

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Das er es nicht gemerkt hat... ist möglich... (lauter Kühlkoffer) obwohl es viele Nachbarn wg. der metallischen Geräusche mitbekommen haben. Deswegen ist et trotzdem Haftbar zu machen. Ob daraus dann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Wird, hätte ggf. die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsrichter zu entscheiden Er hätte die Straße jedoch niemals befahren dürfen.....
Das die Haftfrage klar ist, das habe ich auch nicht bestritten. Es ging mir um den Tatbestand der Fahrerflucht. Das es im Fall der Schadensregulierung irrelevant ist, geschenkt. Jetzt bin ich aber raus, der Schaden ist so oder so sehr ärgerlich. Ich hoffe das es ein gutes Ende nimmt.
 
SQ18

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in der StVO steht sinngemäß "Parken in Fahrtrichtung" - woran sich ja auch z.B. die ganzen Smarts nicht halten.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
[...]
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
§ 12 StVO - Halten und Parken - dejure.org

Mit dem Moped schräg oder quer auf einem Parkstreifen parken ist IMHO kein Problem und zulässig - auf der Fahrbahn wäre das ein Problem wg Rückstrahler (dann wäre es nicht zulässig wegen evt Gefährdung).
Ansonsten wären alle quer oder schräg angelegten Parkbuchten pöhse, oder?
 
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Er hätte die Straße jedoch niemals befahren dürfen.....
so ärgerlich das ganze für Dich ist:
"Anlieger frei": Wer darf fahren? - Verkehrszeichen 2022

"Gründe" könnte er theoretisch genug gehabt haben (theoretisch wohlgemerkt).
Er könnte, theoretisch, vorgehabt haben bei wem auch immer anzuliefern. Hat dann festgestellt er kommt nicht durch, gedreht und dann "wie geschehen".

Ich wäre auch angepi..t. Absicht bzw. Unfallflucht zu unterstellen (manche Formulierungen hier klingen schon fast so) käme mir, bevor nicht erwiesen, nicht in den Sinn. Bin selbst lange Sattel-und Gliederzüge gefahren, daher weiss ich, dass man manchen "Rempler" nichtmal ansatzweise mitbekommt.
Selbst einen nagelneuen A4 auf der A1, der unbedingt in der Baustelle überholen musste und bei dem Versuch zwischen Mittelbegrenzung und Palettenkasten hin und her tickte habe ich nur optisch im Spiegel wahrnehmen können.

Das was Du tun konntest, Polizei, Anzeige, Zeugenbericht etc. hast Du getan. Nun heisst es leider Gottes abwarten und auf vielleicht sogar ganz unkomplizierte Regulierung hoffen.

Just to know, mich würde trotzdem interessieren, wie die GS vor dem Rempler da gestanden hat :fragezeichen:
 
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