K
klempus
Themenstarter
Hallo Zusammen,
total off-topic aber vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe eine Garage zu verkaufen. Es hat sich auch ein Interessent gefunden, der im November zusagte, dass er die Garage bis spätestens 15.12. kaufen möchte. Angezahlt hat er 300€(per Überweisung auf mein Konto). Ja und das wars dann. Es kam bis jetzt kein Verkauf zustande.
Problem: Grund und Boden gehören der Stadt und diese hat einen Haus- und Grundverwaltung beauftragt, die Pachtverträge zu machen. Angeblich will "mein" Käufer da was ändern lassen, aber es passiert eben nix. Er hat nur Ausreden parat. Ich vermute aber mal, bei ihm mangelt es am Geld, ist aber eben nur ne Vermutung.
Ich habe nun langsam die Nase voll und möchte den(mündlichen) Vertrag wieder rückgängig machen und ihm die Anzahlung zurück zahlen.
Kann ich als Privatmann ihm Fristen setzen?
Also entweder vollständige Bezahlung bis zum sounsovielten oder Rückabwicklung mit Rückzahlung bzw -überweisung der 300€.
Oder muß ich bis zum Sanktnimmerleinstag warten und kann nichts dagegen tun?
PS: das einzig positive ist, dass ich noch alle Schlüssel für die Garage habe und sein Auto nocht nicht drin steht, das wars dann aber auch schon
Danke Uwe
total off-topic aber vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe eine Garage zu verkaufen. Es hat sich auch ein Interessent gefunden, der im November zusagte, dass er die Garage bis spätestens 15.12. kaufen möchte. Angezahlt hat er 300€(per Überweisung auf mein Konto). Ja und das wars dann. Es kam bis jetzt kein Verkauf zustande.
Problem: Grund und Boden gehören der Stadt und diese hat einen Haus- und Grundverwaltung beauftragt, die Pachtverträge zu machen. Angeblich will "mein" Käufer da was ändern lassen, aber es passiert eben nix. Er hat nur Ausreden parat. Ich vermute aber mal, bei ihm mangelt es am Geld, ist aber eben nur ne Vermutung.
Ich habe nun langsam die Nase voll und möchte den(mündlichen) Vertrag wieder rückgängig machen und ihm die Anzahlung zurück zahlen.
Kann ich als Privatmann ihm Fristen setzen?
Also entweder vollständige Bezahlung bis zum sounsovielten oder Rückabwicklung mit Rückzahlung bzw -überweisung der 300€.
Oder muß ich bis zum Sanktnimmerleinstag warten und kann nichts dagegen tun?
PS: das einzig positive ist, dass ich noch alle Schlüssel für die Garage habe und sein Auto nocht nicht drin steht, das wars dann aber auch schon
Danke Uwe