Das mit dem Gang hat erst am Donnerstag angefangen.
Habe die Q vom BMW Händler. Ich denke das muss Der übernehmen mit der Rep.
Hallo MatzeGS,
die einjährige Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie!), zu der jeder gewerbliche Händler bei einem Verkauf an Privat gesetzlich verpflichtet ist, ist für das erste Jahr nach Kauf eindeutig geregelt und in Deinem Fall "auf Deiner Seite":
Beim Verkauf "Händler an Privat" (mit entspr. Kaufvertrag) geht der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum davon aus, dass der Schaden/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Der Händler hat in dieser Zeit die Beweislast (!), dass dem nicht so war. Du kannst/musst also auf der Basis des Gewährleistungsrechts freundlich reklamieren und den Händler (genau den!) zur Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) auffordern. Die Kosten für die Instandsetzung hat er zu tragen. Du hast keinen Anspruch auf ein
neues Getriebe, aber Du hast Anspruch auf
ein funktionierendes Getriebe. (Anmerkung: sonstige Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen)
Nach 6 Monaten, also in der zweiten Hälfte des "Gewährleistungsjahres", liegt die Beweislast, dass der Schaden/Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, bei DIR (sog. "Beweislastumkehr").
Wenn der Kaufvertrag also im Februar geschlossen wurde, befindest Du Dich klar in den ERSTEN 6 Monaten und kannst Deine Ansprüche geltend machen.
Versuche, "bestimmt" aufzutreten, es aber nicht zum Streit kommen zu lassen. Bleib freundlich beim Freundlichen.
Eskaliert das Thema nämlich und Du müsstest Deine Ansprüche "gerichtlich" durchsetzen, dann ist es ohne eine Rechtschutzversicherung mit nicht unerheblichem Restrisiko (bzgl. der anfallenden Kosten)verbunden.
Ich habe das ganze Thema mal bei einem Gebrauchtwagenkauf durchexerziert, nicht beim Motorrad.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas Mut zusprechen... Falls Du weitere Fragen hast, gerne PN.
Viel Erfolg und Gruß,
Johannes