Nicht zu früh freuen...
.... steht in der Original-Ausgabe des Beitrags...
Zitat:
Zwar hoben die Richter den Bußgeldbescheid auf, doch nur deshalb, weil der von der Polizei vorgenommenen
Video-Überwachung die gesetzliche Grundlage fehle. Allerdings ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Arbeit, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Kamera-Einsatz schaffen soll.
Hier gehts offenbar gegen die Kombination aus Video-
und Geschwindigkeitsüberwachung. Falls die Ösis nur blitzen und keine Videodokumentation mitlaufen lassen, bleibt alles beim alten Procedere... zu schnell = Zahlemann & Söhne!