Geld von PayPal zurückbuchen lassen?

Diskutiere Geld von PayPal zurückbuchen lassen? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe in der Bucht etwas gekauft mit PayPal bezahlt und nicht erhalten. Dann ist folgendes passiert: auf Nachfrage beim Verkäufer...
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Majo

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Hallo,

ich habe in der Bucht etwas gekauft mit PayPal bezahlt und nicht erhalten. Dann ist folgendes passiert:


  • auf Nachfrage beim Verkäufer hat er mir einen Screenshot von DPD präsentiert, der die Sendung beweisen soll. Zudem war es ein Einwurfeinschreiben, für das der Zusteller unterschreibt.
  • Mit der Sendungsnummer kann man bei DPD nur sehen, dass etwas in das DPD Paketzentrum nach Augsburg geliefert wurde und irgendwo hin zugestellt wurde.
  • Es ist aber definitv nicht angekommen. Bei DPD kann nur der Auftraggeber einen Nachforschungsauftrag stellen.
  • Das hat er nicht gemacht trotz Zusage und meldet sich auch nicht mehr (ein Hotlinemitarbeiter hat mal auch mit mir geredet und das bestätigt)
  • Trotzdem hat der Käuferschutz zu seinen Gunsten entschieden - habe ich ein bisschen Verständnis, weil ich ja gar nichts beweisen kann.

Es geht um keine großen Werte aber ich bin doppelt sauer.

Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich den Betrag einfach zurückbuchen lasse und evtl. sogar die Strafgebühr für das Zurückbuchen bei PayPal bezahle? Hat das schon mal jemand durchexerziert?
Ich habe von Verkäufern gehört, denen in so einem Fall das Geld wieder abgezogen wurde - allerdings nur gerüchteweise.

Gruß

matze
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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Servus Matze,
ich würd's drauf ankommen lassen und das Geld zurückbuchen lassen
DPD liefert gegen unterschrift auf dem Scanner aus, d.h. die müssten a)die Anlieferadresse und b)einen Unterzeichner darlegen können
(nennt sich Ablieferbeleg / Proof of delivery (POD) / Zustellnachweis)
Es soll schon vorgekommen sein (ich weiss zu 100% wovon ich spreche) das bei DPD Sendungen verschwunden sind (missing cargo)

Da Du Deine Ware "frei Haus" eingekauft hast ist der Versender in der Beweispflicht - ansonsten gilt die Ware als "nicht geliefert"

Hast Du bei DPD schon mal getrackt ?

Gruß & lass mal hören wie das Schiessen ausgeht
Andreas
(selbst Speditör seit einiger Zeit :))
 
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Karima

Karima

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Du bekommst bei der Firma genauere Informationen, wenn Du da ein wenig Druck in Form "der Bote hat unterschlagen!" ausübst. Die scannen das mit ihrem Pieps-Teil und das protokolliert eine Menge mit!

Beste Grüße
Hannes

PS: Wenn es um Werte um unter 25 Euro geht - das ist die Summe, die der Versender bekommt und die er an Dich abtreten kann! Das riecht alles sehr nach Mauschelei ...

Beste Grüße
Hannes
 
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Polozwei

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Du kannst bei PayPal nix zurück buchen lassen,,, Du hast die Möglichkeit das bei PayPal zu melden, Bzw. musst Du das bei ebay melden, Du hast da käuferschutz, dauert alles ne Weile...
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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Du kannst bei PayPal nix zurück buchen lassen,,, Du hast die Möglichkeit das bei PayPal zu melden, Bzw. musst Du das bei ebay melden, Du hast da käuferschutz, dauert alles ne Weile...
Naja,
bei paypal vielleicht nicht.

Aber wenn Du kein Guthaben auf dem Paypal-Konto hast, wird das Geld vom Bankkonto eingezogen- und vom Bankkonto kann man es auch (in bestimmten Fristen, ich glaube 2 Tage) zurückbuchen lassen.

Kann aber dann in Zukunft eben Probleme mit paypal geben.
 
K

kroko

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Der Käuferschutz hat bei mir ganz gut funktioniert.

Hab das Verfahren eingeleitet nachdem ich mich mit dem Verkäufer nicht einigen konnte. Ich hab es nicht bekommen..... ich habs verschickt..... ich hab es nicht bekommen..... ich habs verschickt..... ich hab es nicht bekommen..... ich habs verschickt..... ich hab es nicht bekommen..... ich habs verschickt..... ich hab es nicht bekommen.....

Tolle Nummer!

Wichtig war der versicherte Versand.......

...... und dann hatte ich nichts mehr damit zu tun. Entweder hat der Verkäufer das Geld freigegeben, als PayPal an die Tür klopfte........

oder? Der Rest bleibt im Dunkeln.

War schnell auf meinem PayPal Konto, dort aber noch, ich glaub 14 Tage gesperrt. Dann hatte ich das Geld wieder.

Was ich auch schon hatte, ich weiß aber nicht mehr war es DPD oder ein anderer Privater..... dem Nachbarn zugestellt und als Empfänger persönlich markiert.
Lag dann 4 Wochen beim Nachbarn, da der in der Urlaub gefahren ist.

Toll wenn es kurz vor Deinem Urlaub ist und ein dringendes Ersatzteil...... super Sache.

Oh.... Entschuldigung das hatte ich vor lauter packen vergessen.

Gruß Kroko
 
P

Polozwei

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Naja,
bei paypal vielleicht nicht.

Aber wenn Du kein Guthaben auf dem Paypal-Konto hast, wird das Geld vom Bankkonto eingezogen- und vom Bankkonto kann man es auch (in bestimmten Fristen, ich glaube 2 Tage) zurückbuchen lassen.

Kann aber dann in Zukunft eben Probleme mit paypal geben.
PayPal holt sich das Geld inklu anfallender Kosten schon von dir zurück wenn man einfach was zurück bucht.

Es ist doch so einfach wenn man bei ebay was kauft, Käuferschutz und gut ist, man braucht sich um nichts mehr kümmern...
 
Werner-R80

Werner-R80

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Melde das einfach bei ebay ...... hatte ich auch schon einmal. Dauert etwas aber es funzt einwandfrei. Das PayPal-Konto ist DEIN Konto. Also von dem zurückbuchen bringt gar nix.
 
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Majo

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Hallo,

danke für eure Statements.

Ich hatte das Käuferschutzprozedere schon bis zum Schluß mit Einspruch durchexerziert und verloren. Das Problem ist, dass vermtl. DPD den Brief unterschlagen hat und hier nur der Zusteller für den Einwurf unterschreiben musste - was er auch getan hat.

Somit hatte exisitert eine offizielle Zustellmeldung von DPD und ich kann nur behaupten, dass es nicht gekommen ist.

Jetzt müsste der Verkäufer - ich darf das nicht - einen Nachforschungsauftrag stellen. Das tut er einfach nicht. Meine negative Bewertung hat Ebay gelöscht, weil ich ja das Käuferschutzverfahren verloren habe...
Ich werde ihm wohl nochmal nen 1 € Artikel abkaufen, damit ich wenigstens das wirksam nachholen kann.

Im übrigen sind das nicht meine ersten Probleme mit DPD. Bisher brauchten Sie halt immer meine Unterschrift. Da waren sie dann etwas bemühter das Paket jeweils beizubringen.

Gruß
matze
 
Zörnie

Zörnie

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Hast du mal eine Anzeige gegen den DPD erwogen?
 
sneaky_p

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ich hatte auch schon mehrfach probleme mit dpd und musste in mühseliger detektivarbeit meine sendungen aufspüren. dpd schien das völlig kalt zu lassen. ich akzeptiere diese versandart einfach nicht mehr und bestehe auf dhl. bisher hat sich jeder darauf einglassen.
 
H

horex

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ich hatte auch schon mehrfach probleme mit dpd und musste in mühseliger detektivarbeit meine sendungen aufspüren. dpd schien das völlig kalt zu lassen. ich akzeptiere diese versandart einfach nicht mehr und bestehe auf dhl. bisher hat sich jeder darauf einglassen.
Genauso mache ich es auch.
Mit DHL habe ich einen so genannten "Garagenvertrag" (das Formular gibt's bei der Post) der denen erlaubt Sendungen bei meiner Nachbarin abzugeben.
 
judex

judex

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Hallo,

ich habe in der Bucht etwas gekauft mit PayPal bezahlt und nicht erhalten. Dann ist folgendes passiert:


  • auf Nachfrage beim Verkäufer hat er mir einen Screenshot von DPD präsentiert, der die Sendung beweisen soll. Zudem war es ein Einwurfeinschreiben, für das der Zusteller unterschreibt.
  • Mit der Sendungsnummer kann man bei DPD nur sehen, dass etwas in das DPD Paketzentrum nach Augsburg geliefert wurde und irgendwo hin zugestellt wurde.
  • Es ist aber definitv nicht angekommen. Bei DPD kann nur der Auftraggeber einen Nachforschungsauftrag stellen.
  • Das hat er nicht gemacht trotz Zusage und meldet sich auch nicht mehr (ein Hotlinemitarbeiter hat mal auch mit mir geredet und das bestätigt)
  • Trotzdem hat der Käuferschutz zu seinen Gunsten entschieden - habe ich ein bisschen Verständnis, weil ich ja gar nichts beweisen kann.

Es geht um keine großen Werte aber ich bin doppelt sauer.

Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich den Betrag einfach zurückbuchen lasse und evtl. sogar die Strafgebühr für das Zurückbuchen bei PayPal bezahle? Hat das schon mal jemand durchexerziert?
Ich habe von Verkäufern gehört, denen in so einem Fall das Geld wieder abgezogen wurde - allerdings nur gerüchteweise.

Gruß

matze
Deine Geschichte zeigt deutlich, dass PayPal Mist ist.
Ich habe mein Konto bei denen wieder gelöscht.
Sichere lieber die Verkäuferdaten und zahle bei verschmerzbaren Beträgen im Voraus
oder per Nachnahme oder gar erst nach Lieferung, wird von seriösen Verkäufern häufig
genug angeboten.
 
B

Bollo

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Ich habe ähnliche Erfahrungen mit Paypal und daher auch kein Konto mehr.

Wichtig ist jedoch das in D der Verkäufer die Beweislast trägt, d.h. der Verkäufer muß die Zustellung beweisen können.
 
judex

judex

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.....
Wichtig ist jedoch das in D der Verkäufer die Beweislast trägt, d.h. der Verkäufer muß die Zustellung beweisen können.
Nee, Bollo, leider nicht. Regelmäßig gelten bei den ganzen Internet-Bestellungen die Spielregeln des
Versendungskaufes gemäß § 447 BGB.
Der Verkäufer muss die Ware lediglich absenden (=Übergabe an Spediteur). Das muss er auch beweisen,
aber nicht mehr.
Der Käufer trägt zB die Beweislast für Versendungsfehler des Verkäufers (zB schlecht verpackte
Ware und darauf beruhende Beschädigung der Kaufsache).
 
B

Bollo

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R1250GSA
Falsch. Guck Dir mal BGH VIII ZR 353/12 an.
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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@ Judex
§ 447 BGB sagt aus das wenn Du als Käufer an eine Dritte Partei oder durch einen Spediteur Deiner Wahl ! (also nicht Deine Adresse als Erfüllungsort im Verhältnis Unternehmer => Endverbraucher) geliefert haben willst der Gefahrübergang nach der ersten Schnittstelle (Sped. / Kurier etc) für den Verkäufer erledigt ist

Wenn Du als Unternehmer von einem Unternehmer kaufst sieht die Sache wieder anders aus...

Aber selbst dann hat der Kurier/Paketdienst noch immer einen regulären Abliefernachweis mit Unterschrift (Deiner) zu erbringen

Hier mal ein bisschen weniger verklausuliert
Rätsel um Gefahr und Schuld bei der Lieferung

Gruß
Andreas
 
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judex

judex

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Falsch. Guck Dir mal BGH VIII ZR 353/12 an.
Habe ich gemacht: Die zitierte Entscheidung bezieht sich lediglich auf die Wirksamkeit allgemeiner
Geschäftsbedingungen beim Versand von Möbeln. Ich halte sie nicht für allgemein einschlägig, wenn
ich so an forumsnahe Versendungskäufe denke.
Das Möbelhaus hatte folgende Klausel in seinen AGB verwendet:
"§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung
(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen
und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. ...."

Das typische Ebay- oder Forumsgeschäft ist und bleibt ein sogenannter Versendungskauf, der den Regeln des § 447 BGB
unterfällt, siehe jurisPK-BGB, Leible/Müller, 7., § 447 BGB Rz 15.

@Andreas800gs:
o.g. Fundstelle sagt ausdrücklich, dass auch die Versendung an den Käufer bei einem online-Geschäft als Versendungskauf im Sinne der Regelung in § 447 BGB zu verstehen ist.
Ich muss Dir aber einräumen, dass § 447 BGB nicht gilt beim sogenannten Gebrauchsgüterkauf, § 474 BGB.
Gebrauchgütergeschäfte sind solche zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Diesen ganzen entmündigenden Verbrauchschutzmist haben die sich ausgedacht, nachdem ich die Uni bereits verlassen hatte, :-)
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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@ Judex,
okay - im Falle der gerichtlichen Einigung kommts letztlich eh immer drauf an welcher Anwalt seine Anträger besser resp. plausibler stellt
Wie hab ich's im gelernt: "Es kommt immer drauf an..." bzw "Begründung mit welchem Nümmerchen genau ?" :)

Die Gretchenfrage hier ist ja - und das weiss keiner ausser dem TE bis jetzt :
Wie genau sah der Verkauf und die zugrundelegenden AGB's eigentlich aus ?

Ergo:s'kommt wieder mal drauf an...

Gruß
Andreas
 
P

Polozwei

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Der Käufer hat die Beweislast, der Verkäufer muss nur nachweisen können das es abgeschickt wurde, so war es bei mir und dem Navi was angeblich nicht angekommen ist.
 
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